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Amuggi
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Beitrag: #1
xGames  Anzeige wegen Betrug

Hallo, hoffe mir kann jemand helfen. Folgendes ist passiert:

Arbeitslos seit 01.07.2013 nach beendigung einer Ausbildung
Am 01.07.2013 habe ich ein Praktikum begonnen.
Am 19.08.2013 habe ich in der selben Firma einen Ausbildungsvertrag (rückwirkend zum 01.08.13) unterschrieben.
Am selben Tag (19.08) habe ich dem Arbeitsamt bescheid gegeben, dass ich eine Ausbildung mache.

Hier kommt jetzt der Knackpunkt: Da diese Meldung beim Arbeitsamt recht schwammig vormuliert ist, habe ich vor Ort im Amt am Schalter einen Mitarbeiter gebeten, das Dokument mit mir durchzugehen und auszufüllen. Da gab es einen Punkt: Aufnahme der Beschäftigung - ich wollte 01.08 hinschreiben aber er meinte ich muss das Datum 19.08 hinschreiben, da ich vorher vom Amt nur für das Praktikum versichert war. Gesagt getan.

Als ich dann das Arbeitslosengeld für den Zeitraum 01.08.2013 - 19.08.2013 erhielt, fragte ich im Amt noch mal nach, ob das so richtig sein kann. Wurde wieder bejaht.

Mitte September kam dann die plötzliche Aufforderung, das Geld zurückzuzahlen. Habe ich dann am gleichen Tag zurücküberwiesen.

Heute kam ein Brief mit dem Betreff: Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts einer Straftat nach § 263 Strafgesetzbuch in Tateinheit mit einer Ordnungswidrigkeit nach § 404 Abs. 2 Nr. 27 Drittes Buch Sozialgesetzbuch.

Vorgeworfen wird mir, dass ich halt ein falsches Datum der Beschäftigung (19.08) angegeben habe. Das habe ich aber nur getan, weil mir der Typ im Amt das so gesagt hat!

Was kann ich da jetzt am Besten tun? Soll ich in dem Brief eine Aussage machen und die zurückschicken oder erst mal abwarten?

30.11.2013 14:18
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bullenduzer
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Beitrag: #2
xGames  RE: Anzeige wegen Betrug

Grundsätzlich musst du dich zu den Vorwürfen nicht äußern. An deiner Stelle würde ich den Brief zurück schicken und den Vorwurf verneinen. Äußere dich so wie du es hier auch gemacht hast und das du das zuviel bezahlte Geld sofort überwiesen hast. Schreibe weiterhin das du dich nicht bereichern wolltest und dies versuchst hast es zu klären. Problem bei dem Ganzen, es wurde nur mündlich gesagt und du hast nichts schriftliches. Dann heißt es abwarten. Sofern du noch nich strafrechtlich in Erscheinung getreten bist, wird vermutlich der Betrug eingestellt. Die Ordnungswidrigkeit wird mit Sicherheit durchgezogen.

30.11.2013 15:10
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Amuggi
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Beitrag: #3
RE: Anzeige wegen Betrug

Also kann ich mit einem Bußgeld rechnen? Wie hoch wäre das etwa?
Der Betrag, der vom Amt zu viel gezahlt wurde war übrigens 239,94€.

30.11.2013 15:49
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Flanger
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Beitrag: #4
xGames  RE: Anzeige wegen Betrug

Ich bemerke, ich bin kein Anwalt !
Wir reden hier über ALG2 - Richtig ?
Du hattest einen Praktikantenvertrag - Richtig ?
Der Ausbildungsvertrag wurde am 19. Unterzeichnet - Richtig ?
Es ist eine haarige Situation und wie man sieht, schützt Unwissenheit nicht vor Strafe, bzw. Ärger mit den Behörden. Ich kann nur JEDEM raten, der einmal in so eine Situation gerät, geht NICHT alleine dort hin und glaubt mündliche Zusagen dort nicht, schon gar nicht WENN ihr alleine seit - Man kann es nicht beweisen, hat keine Zeugen und somit auch keine Chance.
Mein Tip ist, wenn Du Bedürftig bist, kannst Du beim Amtsgericht ein Schreiben für eine anwaltliche Beratung beantragen - nennt sich "Beratungshilfe". Damit kannst Du zu einem Anwalt der Dich berät und ggf. auch vertritt - Die zahlt der Steuerzahler und Du bist mit einem Festbetrag von 10 Euro dabei, dies wird in Deinem Fall das Beste sein.

http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartzivrechtsberatung98cf0d32c6a.php

30.11.2013 22:38
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Tepoo
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Beitrag: #5
xGames  RE: Anzeige wegen Betrug

Gleiches Thema hatte ich komischerweise Donnerstag.

Dort war es am ende so das es vor Gericht geklärt werden musste und die Person 50€ zahlen musste weil es nicht vorsätzlich war.
Wenn du aber beweisen kannst welcher dieser Hirntoten Arbeitsammitarbeiter dir dazu geraten hat, kannst du diese Anzeigen.


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30.11.2013 22:41
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Amuggi
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Beitrag: #6
xGames  RE: Anzeige wegen Betrug

Flanger :
Wir reden hier über ALG2 - Richtig ?
Du hattest einen Praktikantenvertrag - Richtig ?
Der Ausbildungsvertrag wurde am 19. Unterzeichnet - Richtig ?


1. Nein Arbeitslosengeld 1
2. Ich habe eine Praktikumsbescheinigung, aber nur für Juli. Da ich mir nicht sicher war, ob ich die Ausbildung wirklich machen möchte, hat sich das Praktilkum bis zum 19.08 gezogen. Kann mein Chef und die Mitarbeiter aber bezeugen.
3. Richtig

Tepoo :
Dort war es am ende so das es vor Gericht geklärt werden musste und die Person 50€ zahlen musste weil es nicht vorsätzlich war.
Wenn du aber beweisen kannst welcher dieser Hirntoten Arbeitsammitarbeiter dir dazu geraten hat, kannst du diese Anzeigen.


Muss man dann nicht auch die Gerichtskosten zahlen? Die dürften um einiges höher sein.

Wer das vom Amt war, lässt sich doch bestimmt feststellen. Eine Personenbeschreibung kann ich abgeben und die können doch prüfen, wer an dem Tag an der Theke stand.

Nur glaube ich nicht, dass er in meinem Interesse aussagt, geschweige denn das er sich daran erinnert. Beweisen kann ich leider auch nichts.

01.12.2013 08:10
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voddy
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Beitrag: #7
xGames  RE: Anzeige wegen Betrug

Zitat:
Es ist eine haarige Situation und wie man sieht, schützt Unwissenheit nicht vor Strafe, bzw. Ärger mit den Behörden.


Naja, so ganz stimmt das nicht. Das gilt nur wenn er es nicht hätte besser wissen können. Da er extra zum Amt gefahren ist und nachgefragt hatte und ihm die Antwort gegeben wurde, dass er den 18. angeben muss, dann kann er es in dem Fall nicht unbedingt besser wissen. Das zuviel gezahtle Geld hatte er auch rücküberwiesen, dadurch ist es eigentlich auch nicht sein Fehler. Man muss aber dazu sagen, dass es ohne schriftliches Dokument nicht möglich ist zu beweisen, dass er schuldfrei ist bzw. überhaupt beim Amt war um genau das Thema zu besprechen.

Vor Gericht (wobei es sicher nicht so weit kommen wird im Normalfall) wirst du allerdings verlieren, da man - leider - dem Amt / der Polizei oder anderen Staatsmitarbeitern eher glauben schenkt als "Normalsterblichen"..

Wie auch immer - ich würde ebenfalls die Sache vor Ort klären und nochmals alle Punkte erläutern... ich bin der Auffassung dass dich keine Strafe treffen wird wenn du alles glaubhaft darlegen kannst und ohne Vorstrafen bist. Zumindest Verwaltungsgebühren werden dich - nehm ich mal an - treffen... Ich glaub allerdings, dass die Verwaltungsgebühren bzw das Bußgeld (falls überhaupt) im überschaubaren Rahmen bleiben...

01.12.2013 10:36
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Amuggi
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Beitrag: #8
RE: Anzeige wegen Betrug

Das Arbeitsamt ist ca. 10min zu Fuß von meiner Wohnung entfernt und liegt gegenüber von meinem Arbeitsplatz. Ich bin direkt nach dem Unterschreiben des Vertrags ins Amt gegangen, dass können meine Kollegen und der Chef bezeugen. Hinzu kommt, dass ich das nötige Formular nicht dabei hatte, weshalb es mir an der Theke ausgehändigt wurde. Da liegt es ja wohl auch nahe, dass man sich direkt beim ausfüllen auch helfen lässt, oder?

Meiner Meinung habe ich so gehandelt, wie es jeder normale Mensch auch tun würde und daraus wollen die mir einen Strick drehen.

01.12.2013 11:35
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Flanger
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Beitrag: #9
xGames  RE: Anzeige wegen Betrug

Der Knackpunkt liegt wohl an der Rückdatiererei. Die 2 Wochen waren erst Praktikum - ohne Bescheinigung - und dann wieder Ausbildungszeit.
So weit ich weis, gibt es eine Schlichtungsstelle bei der Agentur (Amt, das war einmal) bzw. gibt es öffentliche Schlichtungsstellen.
Du kannst auch zur IHK oder zur Innung, die haben auch Ombudsmänner/Frauen (so heissen die Schlichter). Kommt es zu einem Verfahren und Du verlierst, trägst auch Du die Kosten - Richtig.
Viel Glück !!X

01.12.2013 12:59
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Beitrag: #10
RE: Anzeige wegen Betrug

Soll ich also erst noch mal zur Arbeitsagentur gehen und die darauf ansprechen? Bringt so eine Schlichtung denn was? Ich kann mir nur schwer vorstellen, dass die die Anzeige deswegen zurückziehen.

01.12.2013 13:40
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Flanger
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Beitrag: #11
xGames  RE: Anzeige wegen Betrug

Eine Schlichtung ist eingerichtet worden, um Angelegenheiten aussergerichtlich zu klären. Ich würde mir einen Termin holen und den Anhörungsbogen ausfüllen. Wegen der Schlichtungsstelle, musst Du vor Ort mal Fragen. Wie schon geschrieben, evtl. IHK oder Innung............

01.12.2013 13:50
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Amuggi
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Beitrag: #12
xGames  RE: Anzeige wegen Betrug

Ich geh am Dienstag mal zur Agentur für Arbeit und erkundige mich nach der Schlichtungsstelle

UPDATE: 05.02.2014
Heute kam ein Brief, dass das Verfahren wegen Betrugs eingestellt ist.
Es bleibt noch die Ordnungswidrigkeit, wo ich ggf. ein Bußgeld zahlen muss.

Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 05.02.2014 17:28 von Amuggi.

01.12.2013 20:48
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