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xrz06
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Hallo , ich hoffe ihr könntet mir schnell helfen..
Ich habe letzens von einen "Kollegen" einen Tablet gekauft.
Wir hatten uns in einem Cafe getroffen , und er gab mir die Ware sofort mit , weil ich musste das Geld erstmal von zuhause abholen , in der Tüte waren sein Vertrag den er genau an dem Tag gemacht hatte , und er bat mich auch seine Verträge einen Tag bei mir liegen zu lassen , weil er in einem Hotel übernachten wollte.
Nun rufte er mich gestern an und meinte er möchte sein Tablet zurück , welches ich schon verkauft hatte , ich meinte ich habe es schon verkauft dann meinte na gut ich zeig dich an , dass ich es angeblich geklaut hätte und er auch angeblich 3 Zeugen dafür hätte.
Er macht das nur , damit er ein neues Tablet vom Vodafone bekommt weil er eine Extra versicherung gemacht hat.
Meine Frage wäre jetzt , wenn er wirklich eine Anzeige machen würde , würde er damit erfolg haben ?
Ich habe als Beweise , Whatsapp verlaufe wo sich es bestätigt das er mir das verkauft hat , und ich habe noch die Kopie von der Rechnung bei mir liegen.
Würde er also damit erfolg haben ? weil im endeffekt macht er ja Versicherungsbetrug.
Hoffe auf eure schnellen Antworte & tut mir leid für meine Rechschreibfehler bin grade sehr nervös.
MfG
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29.12.2013 14:31 |
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Leberwurst
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Oh man, wenn es mal alles so einfach gehen würde. Scheiß ihm doch einfach an ^^
Nee mal ernsthaft, wende dich mal an Alexking Da werden Sie geholfen ... ODER Edgeworth. Auch ein User der bzgl. Rechtsfragen immerwieder am Start ist.
Will nun keine Werbung für die Jungs machen aber das sind in meinen Augen die einzigen die von jusristischen Kram überhaupt Ahnung haben, deswegen schreib am besten eine PM.
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29.12.2013 14:35 |
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xrz06
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Ich habe vor morgen zu Vodafone zu gehen und denen die Rechnung zu zeigen.
Damit er mit seiner Sache nicht durchkommt
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29.12.2013 14:41 |
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Edgeworth
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... ODER Edgeworth.
Sie haben geläutet? ;-)
Vorweg: Ich bin bei weitem nicht so bewandert wie Alexking, da der beruflich Jurist ist und ich nur ein Hobbyjurist der sich von dem Traum noch nicht lösen kann selbst ein Jurastudium zu absolvieren und sich deshalb vorweg schon bildet wo er nur kann.
Darum sind Infos von Alexking bei weitem vorzuziehen, auch wenn ich grundsätzlich natürlich auch nur da mitmische wo ich mir sehr sicher bin.
Aber gut, schauen wir uns den Fall mal an:
Meine Frage wäre jetzt , wenn er wirklich eine Anzeige machen würde , würde er damit erfolg haben ?
Ich habe als Beweise , Whatsapp verlaufe wo sich es bestätigt das er mir das verkauft hat , und ich habe noch die Kopie von der Rechnung bei mir liegen.
Das ist jetzt für mich der interessante Punkt. Er hat unter einer auf seinen Namen registrierten Handynummer dir per Whatsapp Nachrichten geschickt in denen er dir bestätigt dass er dir das verkauft hat? Das nenne ich ja schonmal sehr interessant. Denn damit hast du vorweg ein wirksames Druckmittel. Sicher dir die Daten auf jeden Fall auf mehreren Wegen damit du was in der Hand hast!
Ich würde es jetzt auf dem Wege probieren ihn zu informieren dass er wegen Versicherungsbetruges drangekriegt wird wenn er das ernsthaft durchzieht.
Die Chancen dass der mit sowas durchkommt sind doch eher gering. Du hast Beweise dass er es dir verkauft hat - wenn auch natürlich ein Kaufvertrag am allerbesten wäre! - aber das wird er nicht vor Gericht laufen lassen sobald er weiß bzw. realisiert dass du Informationen hast die ihn selbst in dei Scheiße laufen lassen.
Mal ganz davon abgesehen begeht er ja 2 nicht auf die leichte Schulter zu nehemende Dinge auf einmal:
1.) Einen unschuldigen einer Straftat bezichtigen
2.) Versicherungsbetrug
Alleine zweiteres kann mit Geldstrafe oder bis zu 5 Jahren Haft geahndet werden.
Also keep cool. Wenn du ihn richtig belaberst hat der mehr Angst vor dir als du vor ihm und mit seinen 3 Zeugen das ist doch auch nicht glaubwürdig. Das ganze Konstrukt aus "Tablet bekommen und am selben Tag beklaut werden" wird unter den Nebensächlichkeiten doch zusammenbrechen vor Gericht. Zumindest wenn die Fakten so aussehen wie ich sie mir aktuell vorstelle.
Mit freundlichen Einsprüchen!
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29.12.2013 14:47 |
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alexking
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Da stellen sich mir einige Fragen, die mir nicht klar geworden sind aus deinem Text.
1. Hast du ihm das Geld für das Tablet bereits gegeben ?
2. Hat er gesagt, dass er es sich über die Nacht nochmal überlegt mit dem Verkauf oder wie seid ihr verblieben ?
3. Wird das Tablet noch monatlich abbezahlt oder hat er das so bekommen ?
4. Hast du es wirklich direkt wieder verkauft und wenn ja warum ?
Falls du noch nicht bezahlt hast, ist das kein Hindernis, da du auch vorher schon Eigentümer geworden bist mit der Übergabe des Tablets. Ausgenommen davon wäre eine Vereinbarung unter Eigentumsvorbehalt.
Ansonsten stimmt alles was Edgeworth geschrieben hat.
Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 29.12.2013 15:08 von alexking.
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29.12.2013 15:08 |
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Flanger
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Nach meinem Rechtsempfinden trifft noch §187 StGB "Verleumdung" hinzu, nochmal 2 Jahre oder Geldstrafe. Wenn Du Beweise in der Hand hast (hat er Dir schriftlich gedroht, gibt es noch Zeugen für den Verkauf...), erstatte halt selbst Anzeige und die Luft ist raus.
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29.12.2013 22:04 |
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xrz06
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1. Ja habe ich..
2. Nein er wollte es direkt verkaufen. Er hat nichts davon erwähnt.
3.Er bezahlt Monatlich dafür. also 10€ im Monat
4. Ja ich habe es wirklich weiterverkauft , da ich es Schulden hatte bei jemanden , und die so schnell bezahlen konnte.
mfg
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29.12.2013 22:45 |
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Mikedaburner09
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Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 30.12.2013 02:51 von Mikedaburner09.
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30.12.2013 02:35 |
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alexking
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Es kommt darauf an, was im Vertrag steht. Er zahlt es monatlich ab, also besteht die Möglichkeit, dass ein Eigentumsvorbehalt im Vertrag steht. Ist dies der Fall, hätte er dir das Tablet nicht verkaufen dürfen. Da du die Verträge hast, hättest du auch Kenntnis davon nehmen können und wärst somit nicht gutgläubig gewesen.
Das führt wiederum dazu, dass du das Tablet auch nicht hättest verkaufen dürfen. Du warst lediglich Besitzer und nicht Eigentümer. Derjenige, der von dir das Tablet gekauft hat, darf es jedoch behalten, denn er hat es gutgläubig gemäß § 932 BGB erworben. § 935 steht dem nicht entgegen, denn dieser greift nicht bei einer hier vorliegenden Unterschlagung.
Steht der Eigentumsvorbehalt im Vertrag, so wird euch beiden eine Teilschuld angerechnet gemäß § 254 BGB. Dies trifft aber natürlich nur dann zu, wenn er die monatliche Rate nicht mehr zahlt und Vodafone das Tablet zurück will. Er kann es jedenfalls nicht selbst von dir zurückfordern und hat auch keinen Ersatzanspruch gegen dich.
Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 02.01.2014 13:48 von alexking.
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02.01.2014 13:48 |
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