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MoveJockey
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Strafantrag zurückziehen
Hey Leute,
war gerade bei der Polizei und wollte eine Anzeige wegen Beleidigung von September zurückziehen, da der Zeuge zum April zur Staatsanwaltschaft geladen wurde.
Ich als Anzeigenbeauftragter habe bislang keine Post bekommen. Der Vorfall hat sich mittlerweile geklärt, jedoch steht die Justiz derweil noch im Vordergrund.
Auf der Polizeistation wurde mir mitgeteilt, das die Anzeige voraussichtlich nicht zurückgezogen werden könne. Mir wurde lediglich das Aktenzeichen sowie die Telefonnummer der Staatsanwaltschaft mitgeteilt.
Ein kurzer Anruf mit einem Bekannten (Beruf Polizist) machte klar, dass der Strafantrag sehr wohl zurückggezogen werdne kann und ich dort anrufen müsse. Ich frage hier einmal vorweg, was genau jetzt stimme, sowohl werden ich morgen früh auch dort anrufen.
lg
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13.02.2014 17:51 |
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SparkMonkay
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RE: Strafantrag zurückziehen
Die haben wahrscheinlich keinen Bock auf Papierkram
Spass beiseite, geh zu denen hin und klär das.
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13.02.2014 18:15 |
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Edgeworth
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RE: Strafantrag zurückziehen
Das sollte kein Problem darstellen, da eine Beleidigung ein Delikt ist, welches nur auf Antrag verfolgt wird. Wenn du diesen Strafantrag zurückziehst könnte der Staatsanwalt prüfen ob hier ein öffentliches Interesse vorliegt den Fall weiter zu verfolgen, aber das dürfte bei den wenigsten Beleidigungsverfahren der Fall sein, sofern man nicht zufällig Angela Merkel o.Ä. beleidigt. ;-)
Von daher einfach anfragen, die sind sicher froh über jeden eingestellten Fall - Haben ja schließlich auch wichtige Dinge auf dem Tisch.
Mit freundlichen Einsprüchen!
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13.02.2014 21:22 |
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MoveJockey
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RE: Strafantrag zurückziehen
So, der Anruf wurde getätigt, allerdings ist nun eine andere Ortschaft dafür zuständig. Die eher unfreundliche Mitarbeiterin teilte mir etwa wie folgt mit: "joa, kanns dem Richter vorlegen, keine ahnung was er daraus macht, *weiß auch nicht bin völiig überfordert*, glaub auch nicht das das viel bringt" Ich solle das Anliegen nun schriftlich einreichen, mehr wurde auch nicht gesagt.
Sie meinte noch etwas von Jugenddelikt zu erwähnen.
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14.02.2014 10:27 |
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