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MESSI10
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Beitrag: #1
xGames  An und Verkauf als Nebenverdienst

Hi,
mir ist letztens aufgefallen, dass ich über Kleinanzeigen manchmal richtige Schnäppchen mache wie letztens zum Beispiel eine Xbox 360 mit 120GB Festplatte für 50€ oder auch einige andere Artikel.
Nun habe ich mir überlegt, das als Nebenjob zu machen. Muss ich dabei irgendetwas beachten?
Ich habe mir vorgestellt, dass ich die Sachen über Kleinanzeigen billig einkaufe und auf eBay dann teurer weiterverkaufe. Wie ist das mit Steuern usw.? Wäre echt cool, wenn mir da jemand weiterhelfen könnte.
Ich bin im Moment aber erst 17 Jahre alt, es läuft also alles über den eBay Account von meinem Vater, falls das wichtig ist.

Danke schonmal,
lg

31.08.2014 18:36
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REMO
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Beitrag: #2
RE: An und Verkauf als Nebenverdienst

Also ich bin 16, und mache das auch Big Grin
Ich kaufe mir z.B. ne XBOX für 70 Euro mit Spielen, und teste diese solange bis ich Kunden habe die die Konsole für 150 Euro kaufen (Ja die bezahlen 150 Euro Big Grin) und kaufe mit dem Geld wenn ich noch ne günstige Konsole finde was und verkaufe es.
Ist ja Privat an und verkauf daher sehe ich keine Probleme. Ich mache es über Kleinanzeigen und über Facebook und wenn dus über den Account deines Vaters machst (über Ebay) dann brauchste nur die Berechtigung ansonste müssten es keine Probleme geben.

(Hoffe ich wurde damals richtig beraten ansonsten korrigiert mich falls ich mist verbreite)

Mfg.


Graue Welt nur die Banknoten sind Kunterbunt

31.08.2014 19:03
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Beitrag: #3
RE: An und Verkauf als Nebenverdienst

Das mit dem "ist ja nur privat" ist so ne Sache. Ihr kauft die Sachen um sie mit einem Gewinn wieder zu verkaufen. Daher müsstet ihr dafür eigentlich ein Gewerbe anmelden. Solange ihr den Käufern aber keine eigene Rechnung ausstellt, sollte euer kleines "Schwarz-Gewerbe" allerdings nicht auffliegen. Jedoch kann es passieren, dass wenn ihr den selben Artikel auf ebay oft hintereinander verkauft, dass ebay da Untersuchungen anstellt. Wie diese aussehen, kann ich aber auch nicht genau sagen.

Wenn ihr es auf der legalen Schiene versuchen wollt, lest euch mal im Internet ein paar Artikel zu Kleingewerben durch. Da müsst ihr bis zu einem gewissen Umsatz auch keine Steuern bezahlen und es ist nebenbei legal.

31.08.2014 19:38
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Beitrag: #4
RE: An und Verkauf als Nebenverdienst

Du musst es so sehen: Ich kaufs benutze es,verkaufe es später Smile
Ist ja dann normal das wenn ich ein großes Angebot kriege das ich es dann verkaufe.
Naja hoffe alex meldet sich ^^


Graue Welt nur die Banknoten sind Kunterbunt

31.08.2014 19:50
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Beitrag: #5
xGames  RE: An und Verkauf als Nebenverdienst

Zitat:
Jedoch kann es passieren, dass wenn ihr den selben Artikel auf ebay oft hintereinander verkauft, dass ebay da Untersuchungen anstellt. Wie diese aussehen, kann ich aber auch nicht genau sagen.


Nicht den selben Artikel. Es reicht schon wenn man die selbe Warengruppe anbietet. Also viele Elektronikprodukte o.Ä.
Oder allgemein einfach sehr viele Auktionen. Genaue Zahlen nennen ist da schwierig, aber de facto ist es so dass man als gewerblicher Verkäufer gilt wenn man viel Verkauft - In dem Fall ist man abmahngefährdet wenn man normale Auktionen einstellt, denn als Gewerblicher muss man viel beachten, das fängt an beim Impressum und endet bei Gewährleistung - Ja, du musst deinen Käufern dann Gewährleistung anbieten.


Mit freundlichen Einsprüchen!
31.08.2014 19:54
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Beitrag: #6
RE: An und Verkauf als Nebenverdienst

Nach dem Gesetz muss man für die Einnahmen aus dem Verkauf eines Produktes Steuern abführen, selbst wenn es sich um einen Privatverkauf und nur ein einzelnes Produkt handelt. Eine Ausnahme gilt nur, wenn man das Produkt bereits länger als 1 Jahr besessen hat. In der Praxis wird dies aber nicht kontrolliert und kann es auch nicht, daher zahlt niemand für den Verkauf seiner privaten Sachen Steuern.

Eine feste Grenze, wann man zum gewerblichen Verkäufer wird, gibt es nicht. Wenn du aber jeden Tag einige Sachen und vor allen Dingen öfters die gleichen Sachen verkaufst, ist dies mit Sicherheit anzunehmen. Dies gilt besonders für den Ankauf und direkten Verkauf, allerdings ist auch dies de facto nicht nachweisbar. Wenn du bei eBay zum Powerseller wirst, kannst du aber schon mal auffallen. Dann drohen außerdem noch zahlreiche andere Abmahn-Gefahren, denn einen rechtssicheren Online-Handel zu betreiben ist heutzutage kaum noch möglich. Es gibt so viele Details zu beachten, dass man da immer eine Angriffsfläche bietet. Davon abgesehen wären deine ganzen Verkäufe auch nicht wirksam, da die Zustimmung deiner Eltern sicherlich nicht vorliegt.

Übrigens noch ein Hinweis: Man liest immer wieder, dass man bis 17.500 EUR keine Steuern zahlt als Unternehmer. Das ist jedoch völlig verkehrt. Bis 17.500 EUR betreibt man ein Kleingewerbe und muss keine Umsatzsteuer zahlen (für den Käufer ist dies die Mehrwertsteuer). Einkommenssteuer ist aber etwas ganz anderes und diese muss man zahlen, wenn man über den Steuerfreibetrag von derzeit 8.354 EUR (für 2014) verdient.




Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 31.08.2014 21:18 von alexking.

31.08.2014 20:52
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