Antwort schreiben  Thema schreiben 
Verfasser Nachricht
alexking
Administrator
***


Beiträge: 22.098
Gruppe: Administrator
Registriert seit: Dec 2007

Status: Offline
Danke erhalten: 31833
Beitrag: #1
zInternet  kinox.to und movie4k werden gesperrt - eine rechtliche Bewertung


Aufgrund einer einstweiligen Verfügung müssen die Internet-Provider in Österreich den Zugang zu den beiden Streaming-Portalen kinox.to und movie4k ab sofort sperren. Geklagt hatte der Verein für Antipiraterie (VAP) und gewann vor Gericht gegen die Provider, die sich zunächst beharrlich weigerten.

Nun stellt sich die Frage, ob die Portale bald auch in Deutschland gesperrt werden. Dies ist jedoch nicht so einfach, denn bei uns können Internetseiten, die nicht eindeutig gegen geltendes Recht verstoßen, nicht so schnell gesperrt werden. Hintergrund ist unter anderem, dass bis heute noch nicht vom BGH oder einer Vorinstanz entschieden worden ist, ob das Streamen von Filmen und Serien überhaupt einen Verstoß gegen das Urheberrecht darstellt, da das Werk jeweils nur flüchtig im Speicher verbleibt. Im Redtube Abmahnungen Fall hatte man letztes Jahr die Möglichkeit dazu, traute sich dann offenbar aber nicht und stellte das Verfahren wegen Formfehlers ein.

In absehbarer Zeit muss man also nicht damit rechnen, dass eine Sperre in Deutschland kommt. Zudem sind die Macher der Portale nicht auf eine Domain angewiesen, da sie die Werke ohnehin nicht selbst auf ihren Servern lagern, sondern nur zu Filehostern verlinken. Diesbezüglich ist bereits strittig, ob die Portale überhaupt als Verbreiter angesehen werden können, da man nach einem Urteil des LG Hamburg aus dem Jahr 1998 nicht für den Inhalt von externen Links haftet. Die Sperrung stellt somit einen Kampf gegen die Hydra da. Sperrt man eine Domain, gehen zwei neue online.

Wer also sich Filme auf besagten Portalen ansieht, läuft derzeit auch noch nicht Gefahr dafür belangt zu werden. Vorsicht ist allerdings geboten, wenn ihr als sogenanntes Premium Mitglied bei einem der verlinkten Filehoster registriert seid. Die Anbietern speichern eure Daten mit IP und Werken, die man sich angesehen hat. Einige der Provider haben zudem Server in Deutschland stehen und sind daher auch vom Auskunftsanspruch aus § 101 UrhG betroffen, müssen also eure Daten auf richterlichen Beschluss hin herausgeben. Da man jedoch anders als beim Filesharing das Werk nicht weiter verbreitet, fällt der zu leistende Schadensersatz gemäß § 97a UrhG eher gering aus (100-200 EUR).




Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 05.10.2014 12:26 von alexking.

05.10.2014 12:21
Webseite des Benutzers besuchen Alle Beiträge dieses Benutzers finden Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
HyBriDo
Experte
****


Beiträge: 769
Gruppe: User
Registriert seit: Dec 2010

Status: Offline
Danke erhalten: 254
Beitrag: #2
RE: kinox.to und movie4k werden gesperrt - eine rechtliche Bewertung

Die Seiten sind nach wie vor online. Es kommen anscheinend nur DNS-Sperren zu greifen..
ERGO: Domain geändert und fertig.

05.10.2014 14:33
Alle Beiträge dieses Benutzers finden Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
Antwort schreiben  Thema schreiben 

Möglicherweise verwandte Themen...
Thema: Verfasser Antworten: Ansichten: Letzter Beitrag
xGames Rechtliche Pflichten Internetforum Mr Burns 2 1.797 18.01.2016 18:01
Letzter Beitrag: morph3us
xPSP Sind Kino Seiten wie kinox.to illegal? The-Chief-069 23 11.798 15.05.2013 21:04
Letzter Beitrag: Mikedaburner09
xPSP Was braucht ein Kleinkraftrad, um zugelassen zu werden? Camaro8000 1 1.952 25.07.2012 17:25
Letzter Beitrag: Gigor
xPSP Beats/Instrumentals Rechtliche Lage? Perox 2 1.247 08.07.2012 23:35
Letzter Beitrag: f-air-d
xPSP Ein Forum will Rechtliche Schritte gegen mich unternehmen musty97 16 5.253 03.05.2012 21:09
Letzter Beitrag: EuRoFiGHTeR

Druckversion anzeigen
Thema einem Freund senden
Thema abonnieren | Thema zu den Favoriten hinzufügen




» zum Seitenanfang