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Jitsu
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Beitrag: #1
xGames  Rundfunkbeitrag Kündigung

Hallo Leute,

ich hab eine Zweitwohnung in Augbsurg für die der Mietvertrag noch bis Ende März geht. Ich bezahl den Rundfunkbeitrag für diese Wohnung per Lastschriftverfahren!
Ab April wohn ich dann wieder bei meinen Eltern.
meine Frage an Euch wäre wie ich das ganze "richtig" kündige Big Grin

http://gez-abmelden.de/pdf/abmeldung_einer_wohnung_beitragsservice.pdf
Soll ich diese PDF ausfüllen und es denen schicken?! sollte ich noch auf einem extra-blatt schreiben dass ich die einzugsermächtigung entziehe, um sicher zu gehen dass die mit kein Geld mehr abbuchen?

Muss ich ne Meldebescheinigung mitsenden?

Oder soll ich einen eigenen Text formulieren, in dem ich schreibe dass ich die Wohnung in Augsburg kündige (Meldebescheinigung leg ich dann mit?) und danach bei meinen Eltern wohne die schon ne Beitragsnummer haben (die nummer geb ich noch an)?


------------------------------------

andere indirekte Frage: Wann kann ich denn die Zweitwohnung abmelden und somit meine Meldebescheinigung bekommen? erst ab ende März oder kann ich schon z.b. am Montag zum Amt hingehen und sagen "ja ich will die Wohnung in Augsburg abmelden"


.....
27.02.2015 21:50
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Mr Burns
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Beitrag: #2
xGames  RE: Rundfunkbeitrag Kündigung

Geh zur nächsten Sparkasse, die haben die Formulare und helfen dir Wink

28.02.2015 16:01
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Jitsu
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Beitrag: #3
xGames  RE: Rundfunkbeitrag Kündigung

Mr Burns :
Geh zur nächsten Sparkasse, die haben die Formulare und helfen dir Wink


Wirklich?! danke Smile


.....
01.03.2015 16:40
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alexking
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Beitrag: #4
RE: Rundfunkbeitrag Kündigung

Mit der Abmeldung erlischt zwar nicht automatisch die Einzugsermächtigung, es fällt aber der Grund weg, der zum Einzug des Betrages ermächtigt. Die GEZ darf dir also nichts mehr abziehen. Das muss man nicht extra beantragen, es schadet aber auch nicht.

Eine Meldebescheinigung möchten die mit Sicherheit als Nachweis sehen. Wenn du bereits für einen Betrag in der Zukunft gezahlt hast und der Grund für die Gebühr fällt zwischenzeitlich weg, sind dir die Gebühren anteilig zurück zu erstatten gemäß § 812 I S. 1 1. Alt BGB. Du musst also nicht schon vorher eine Meldebescheinigung einreichen und das geht auch gar nicht, weil du diese erst bekommst, wenn du auch unter der Adresse gemeldet bist. Du schreibst also rein, dass du eine entsprechende Meldebescheinigung nachreichen wirst.




Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 07.03.2015 11:51 von alexking.

07.03.2015 11:48
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