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DaRkSiDe
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Beitrag: #1
xGames  (PayPal) Geld eingezogen

Hallo,

und zwar schaue ich gtad auf mein Kontoauszug und SEHE das Papyal zwei Lastschriften in insgedamter Höhe von 980€ abgebucht haben.

Hab dem Lastschrift natürlich wiedersprochen und bei PayPal angerufen, mir wurde nur gesagt das mit meine bankdaten eBay Einkäufe getätigt worden sind und ich die Summe zu bezahlen habe.

Werde morgen Anzeige gegen unbekannt machen und jeden einzelnen Brief von der KSP Kanzlei(PayPal) ignorieren.

Was kann mich erwarten ? Würde PayPal vor Gericht durchkommen ?


Handyverlauf: Samsung Galaxy S2, Galaxy S3, Galaxy Mini, Nexus S, Nexus 4 , Iphone 4, Iphone 5, Galaxy Note 2, HTC One X+. Xperia Z, HTC One M7, iPhone 4S , Samsung Galaxy S4, LG G2, Htc One X+ Black 32 GB, Sony Xperia Z
16.03.2015 15:30
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alinho
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Beitrag: #2
RE: (PayPal) Geld eingezogen

Die Käufe sollten doch einfach rückverfolgbar sein oder? Vielleicht einfach mal an die Verkäufer melden.

16.03.2015 16:29
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alexking
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Beitrag: #3
xGames  RE: (PayPal) Geld eingezogen

Vor einem Zivilgericht muss eine Partei die anspruchsbegründenden Tatsachen darlegen. Kann PayPal bzw. Ebay (in dem Fall identisch) dir nicht nachweisen, dass die Zahlung von dir autorisiert oder selbst getätigt worden ist, hast du einen Anspruch aus § 812 I S. 1 2. Alt. BGB auf Rücküberweisung.

Allerdings gilt zunächst einmal die Vermutung, dass du den Kauf getätigt hast, da schließlich deine passwortgesicherten Daten verwendet worden sind. Der Gegenbeweis kann aber etwa durch Ermittlung der IP Adresse oder aber auch durch Abgleich der Versandadresse (vermutlich jedoch Packstation) geführt werden. Wenn die IP Adresse nicht identisch mit deiner ist, ist kein hinreichender Beweis erbracht worden, dies gilt auch für die Verwendung eines Proxy Servers. Ebenfalls ist kein Beweis erbracht, wenn die Postadresse nicht mit deiner übereinstimmt oder die Packstation weiter entfernt ist. Allerdings kann das Gericht die Beweislage gemäß § 286 ZPO frei würdigen, eine Garantie für dein Obsiegen bei einem möglichen Prozess gibt es also nicht. Du musst dies ja auch aus Sicht von eBay sehen. Man könnte sich ja immer vor Zahlung drücken, wenn man mit einem Proxy Server surft und dann an eine Packstation liefern lässt. Ferner ist es schwer festzustellen, ob deine Daten fahrlässig (z.B. an fremde Person weiter gegeben) erlangt worden sind. Dann würdest du zumindest als Störer aus § 1004 BGB analog haften. Dann trägst du zwar nicht die 980 EUR, aber sämtliche Prozesskosten, die mitunter höher ausfallen können.

Eine Anzeige bei der Polizei empfiehlt sich. Da kann zwar zumeist kein Täter ermittelt werden, aber das Gericht wertet es zumindest als Indiz, dass man nicht selbst den Kauf getätigt hat. Aus strafrechtlicher Sicht liegt hier ein Dreiecksbetrug nach § 263 BGB vor, eventuell in Tatmehrheit mit diversen Datendelikten (unter anderem § 202a StGB), je nachdem wie deine Daten erlangt worden sind. Solltest du dennoch selbst der Täter sein, hättest du dich zumindest wegen versuchten Betruges strafbar gemacht.




Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 17.03.2015 12:03 von alexking.

17.03.2015 11:56
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