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Amuggi
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Beitrag: #1
xGames  Abzug vom Gehalt

Moin, moin, ich hätte da mal wieder eine Frage^^

Im Dezember ist mir von unserem kleinen Verkaufsbüro die Eingangstüre zugefallen. Wir haben die Tür öffnen lassen, was Kosten in Höhe von brutto 65,45€ verursacht hat.

Mein Arbeitgeber hat mir diese Kosten jetzt vom Gehalt abgezogen.

Frage 1: Darf er das?
Frage 2: Wenn ja, darf er das brutto? Die USt. bekommt er ja wieder. Damit hat er ja ein + gemacht.

Zur Situation muss man sagen, ich bin der einzige in diesem Verkaufsbüro. Ich hatte zu dieser Zeit gerade eine Lieferung und es war sehr stürmisch. Ich bin nur kurz raus gegangen, um dem Fahrer die Papiere zu unterschreiben und da ist die Tür zugeflogen. Da die Tür keinen Schnappmechanismus hat, ging sie halt auch nicht mehr auf.

Ich finde es schon eine Sauerei, sowas vom Gehalt abzuziehen, aber sollte es rechtens sein, werde ich es akzeptieren.

18.01.2016 09:38
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alexking
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Beitrag: #2
xGames  RE: Abzug vom Gehalt

Der Arbeitgeber hat grundsätzlich einen Schadensersatzanspuch aus § 280 Abs. 1 BGB gegen dich. Hierbei wird erstmal vermutet, dass du den Schaden zu vertreten hast. Im Verhältnis Arbeitnehmer zu Arbeitgeber gilt diese Beweislastumkehr wegen § 619a BGB jedoch nicht. Dies bedeutet, dass dir der Arbeitgeber nachweisen muss, dass du den Schaden verursacht hast. In deinem Fall bringt dir das aber leider wenig, da du der Einzige im Verkaufsbüro bist und damit die Beweislage eindeutig ausfällt.

Dennoch gibt es dann noch den innerbetrieblichen Schadensausgleich (nicht gesetzlich geregelt aber von der Rechtsprechung anerkannt). Bei leichter Fahrlässigkeit haftet man dem Arbeitgeber gegenüber gar nicht. Bei mittlerer Fahrlässigkeit trägt man 50% der Kosten und bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz die kompletten Kosten. In deinem Fall würde ich allenfalls von mittlerer Fahrlässigkeit ausgehen, sprich er darf dir nur die Hälfte der angefallenen Kosten in Rechnung stellen.

Die zweite Frage kann ich dir leider nicht zuverlässig beantworten, ich bin kein Steuerexperte. Grundsätzlich darf er sich aber bei der Geltendmachung des Schadens nicht bereichern, also nicht mehr fordern. Wenn er ein sogenanntes Äquivalent bekommt, z.B. in Form einer Steuerrückerstattung, ist dieser Betrag vom Schaden nochmal abzuziehen.

Also nach meiner Rechnung ergebe sich dann ein Betrag (65,45 EUR / 2 / 1,19) in Höhe von 27,50 EUR, die er fordern darf.

Unabhängig vom Rechtlichen: Wenn ein Chef wegen so einer Sache dir Geld vom Lohn abzieht, würde ich mir zumindest mittelfristig ne andere Stelle suchen.




Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 18.01.2016 12:41 von alexking.

18.01.2016 12:34
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Amuggi
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Beitrag: #3
RE: Abzug vom Gehalt

Danke für die schnelle Antwort.

Ich werde versuchen, die Sache mit meinem Arbeitgeber auf friedlichem Wege zu lösen.
Wenn das nicht hinhaut, werde ich die Firma auf kurz oder lang verlassen, da diese nicht die erste Sache ist, wo mein Arbeitgeber sich so verhält.

Ich will wenigstens erreichen, dass ich die 10,45€ Steuer wieder bekomme, da ich es nicht einsehe, dass mein Arbeitgeber sich an dieser Situation bereichert.

18.01.2016 13:36
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