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Jitsu
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Beitrag: #1
Sad  Ablehnung der Reklamation

Hallo Leute,

Zu meinem Porblem:

Ich habe im Dezember letzten Jahres 4 Winterreifen für mein Auto gekauft. Dies habe ich online gemacht auf einer Internetseite, die ausschließlich nur Reifen verkauft. Nachdem ich die Reifen bekommen habe, bin ich mit ihnen zur Werkstatt gefahren um sie auf die Felgen aufzuziehen. Bei drei der vier Reifen ging das Aufziehen ohne Probleme, doch bei einem Reifen war eine Stelle sehr dünn und man konnte mit den bloßen Fingern problemlos an der Stelle drücken. Dieser Fehler wurde beim Aufziehen auf die Felge vom Werkstatt Meister bemerkt und der Reifen wurde gleich wieder von der Felge abgezogen.

Ich habe der Firma eine e-mail geschrieben und den Fehler beschrieben. Sie meinten, dass ich ihnen den Reifen zuschicken soll und dass sie den Reifen erstmal an den Hersteller zurück schicken würden und dieser sich den Reifen genauer anschauen wird.
Sie haben mir dafür einen neuen nicht-defekten Reifen zugeschickt.

Heute habe ich eine e-mail bekommen mit dem Betreff, dass die Reklamation abgelehnt wurde. Ich hätte bis zum 18.04. Zeit das Ablehnungsschreiben (im Anhang) auszufüllen und unterschrieben zurück zu schicken. Falls ich das nicht tun sollte, werden sie mir den Reifen kostenpflichtig zurück schicken, zu ihrer eigenen Entlastung. Und in den nächsten Tagen werde ich eine Rechnung über die Reklamation erhalten.

Der Grund für die Ablehnung steht auf dem Ablehnungsschreiben: Ich zitiere einfach mal,
"Während der technischen Prüfung stellte sich heraus, dass der vorzeitige Defekt nicht durch einen Produktions- oder Qualitätsfehler verursacht wurde.

Ursachen:
Deformation der Seitenwand/ zu geringer Druck -
Bremswirkung - Belastung-Kontakt mit Hindernis"


Ich finde, dass das eine Frechheit ist. Ich meine, dieser Fehler am Reifen wurde nicht von uns verursacht und deswegen sehe ich es auch nicht ein irgendeinen Cent für die zu bezahlen.

Ich wollte fragen, wie es rechtens ausschaut. Soll ich denen eine e-mail schreiben, dass das vielleicht ein Versandbeschädigung sein könnte und ihnen mit einem Anwalt drohen?!

Ich weiß, es ist ein sehr langer Text, aber ich hoffe alexking kann mir dabei helfen Smile

Vielen Dank schon mal im Vorraus.

Viele Grüße


.....
11.04.2016 16:30
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alexking
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Beitrag: #2
RE: Ablehnung der Reklamation

Also zunächst einmal stellt der Fehler am Reifen natürlich einen Sachmangel im Sinne von § 434 BGB dar. Daher kannst du grundsätzlich auch Nacherfüllung über §§ 437, 439 BGB verlangen, sprich die Reparatur des Reifens oder falls dies nicht möglich ist, die Lieferung eines neuen Reifens.

Nun geht es aber entscheidend um die Beweislage. Als Verbraucher hast du zwei Jahre Gewährleistung. In den ersten 6 Monaten spricht die Beweislast zu deinen Gunsten. Das bedeutet, der Händler muss dir nachweisen, dass der Reifen nicht schon bei Lieferung beschädigt war. Das ist in der Regel nicht möglich, daher bist du schon mal in der besseren Position. Die vom Hersteller vermutete Ursache "Bremswirkung" kannst du ja schon mal wiederlegen, da der Reifen frisch aufgezogen worden ist.

Der Hersteller haftet allerdings nur für Produktions- und Fabrikationsfehler. Wenn er mit Gutachten nachweisen kann, dass der Fehler nicht aus seinem Lager kommt, ist er aus der Haftung raus. Das ist für dich aber nicht weiter schlimm, denn du kannst den Anspruch direkt gegen den Händler geltend machen. Der hat dir eine mangelhafte Ware verkauft und muss daher Nacherfüllung nach §§ 437, 439 BGB leisten. Er kann dies nicht einfach mit Verweis auf dem Hersteller abweisen, auch wenn es grundsätzlich richtig ist die Ware erstmal an den Hersteller einzusenden. Der Händler scheidet aus der Haftung nur aus, wenn er dir wiederum nachweisen kann, dass der Fehler von dir oder der Werkstatt verursacht worden ist. In diesem Fall hast du aber natürlich einen Schadensersatzanspruch gegen die Werkstatt. So oder so stehst du also nicht leer da. Das Problem in diesen Konstellationen ist nur, dass keiner es schuld gewesen sein will.

Primär würde ich mich aber erstmal schriftlich an den Online-Händler wenden und auf die bestehende Gesetzeslage hinweisen.




Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 12.05.2016 19:42 von alexking.

12.04.2016 07:15
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Beitrag: #3
xGames  RE: Ablehnung der Reklamation

wäre schön wenn man erführe wie es weiterging!

12.05.2016 11:10
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