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alinho
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xGames  PSN AGBs und das Verbrauherrecht

Hi zusammen,

Irgendwie ist in letzter Zeit eine Furcht erregende Entwicklung zu beobachten. Kunden, die Geld für Spiele zahlen, werden als Beta Tester missbraucht. Vorbesteller haben oft keinen Spaß am Spiel, weil das Spiel in den ersten Tagen einen unfertigen Eindruck macht und erst im Laufe der ersten Wochen gepatched und somit richtig spielbar wird.

Ich für meinen Teil habe in jüngster Vergangenheit zum ersten mal diese Erfahrung gemacht. Als ich Mafia 3 vorbestellte, war ich felsenfest davon überzeugt, dass es ein gutes game wird.

Allerdings kam nach dem ersten Spielen schon die Ernüchterung. Objekte ragen an Oberflächen raus, wo sie nicht hingehören. Oberflächen haben Grafikfehler, Objekte poppen vermehrt aus dem Nichts auf, wenn man schon gegen gelaufen/gefahren ist. Ich konnte schon mehrmals eine Mission erst nach einem Neustart fortsetzen. Abstürze hatte ich selbst keine, habe aber auf "unabhängigen" Test Seiten von welchen gelesen. Käufer berichten auch oft davon, dass das Spiel mit fortschreitendem Verlauf öfter abstürzt.

Ich weiß nicht wie es jetzt aussieht, doch habe ich wie es scheint meinen Spaß am Spiel verloren und werde es nach dem Löschen erstmal eine Weile nicht anrühren.

Im Netz gibt es genug Beispiele zu o g. Game oder auch zu anderen Games, die beim Erscheinen Beta Status haben und manchmal auch nie darüber hinaus kommen.

An der Stelle meine Frage. Laut AGBs kann ein Spiel nur zurück gegeben werden, wenn es weder heruntergeladen noch angespielt wurde. Wird es nicht Zeit für eine AGB Änderung? Ich meine wie soll denn festgestellt werden, dass ein Spiel verbuggt ist, bevor es ausprobiert wurde? Muss Sony an der Stelle nicht den Verbraucher schützen als Händler?

Habt ihr schonmal eine ähnliche Erfahrung gemacht oder übertreibe ich?

Ich fürchte echt, dass es in Zukunft vermehrt Hypes um Spiele geben wird und die Entwickler nur sehr kurzfristig planen, um das große Geld mit Vorbestellungen und miesen Games zu machen.

Glaubt ihr nicht, dass es an der Zeit ist, diesen Wahn zu stoppen?

Ich freue mich über eure Darstellungen.

Gruß
Alinho

Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 20.11.2016 08:19 von alinho.

19.11.2016 22:46
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alexking
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Beitrag: #2
xGames  RE: PSN AGBs und das Verbrauherrecht

Man muss unterscheiden zwischen Spien auf Disc und Downloads:

Das Widerrufsrecht ist bei Spielen auf Disc bereits gesetzlich nach § 312g Abs. 2 Nr. 6 BGB ausgeschlossen, wenn sie entsiegelt worden sind. Einer gesonderten Aufnahme in AGB bedarf es daher nicht einmal.

Zu trennen ist das Widerrufsrecht aber vom Recht auf Nacherfüllung aus § 439 BGB. Ein Spiel, das erhebliche technische Mängel hat, weist einen Sachmangel gemäß § 434 BGB auf. Der Hersteller hat aber das Recht nachzubessern. Dies kann auch per Patch erfolgen. Erst wenn er zweimal erfolglos nachgebessert hat oder nach Fristsetzung keine Nachbesserung erfolgt ist, kann man zurücktreten vom Kaufvertrag. Trotz dieser eigentlich eindeutigen Rechtslage, gibt es keine Rechtsprechung in diesem Bereich. An den digitalen Bereich wagen sich die Gerichte nicht gerne heran, da liegt es noch sehr im Argen in Deutschland. Amazon nimmt aber etwa in der Regel Spiele zurück, wenn man angibt, dass diese viele Fehler aufweisen.

Bei Download-Spielen ist eine Rückgabe unmöglich. Die Gebrauchsaufgabe aber theoretisch technisch schon, in dem das Spiel für den Account gesperrt wird. Aber Sony hat ein solches System bislang nicht etabliert. § 312g Abs. 2 Nr. 6 BGB könnte man hier nur analog anwenden, weil ein Download-Spiele natürlich nicht in einer versiegelten Verpackung vorliegt. Rechtlich ist dies aber daher umstritten. Daher wurde in Umsetzung einer EU Richtlinie der § 356 Abs. 5 BGB geschaffen. Darin heißt es:

Das Widerrufsrecht erlischt bei einem Vertrag über die Lieferung von nicht auf einem körperlichen Datenträger befindlichen digitalen Inhalten auch dann, wenn der Unternehmer mit der Ausführung des Vertrags begonnen hat, nachdem der Verbraucher

1. ausdrücklich zugestimmt hat, dass der Unternehmer mit der Ausführung des Vertrags vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt, und
2. seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er durch seine Zustimmung mit Beginn der Ausführung des Vertrags sein Widerrufsrecht verliert.


Dies bedeutet, dass das Widerrufsrecht ausgeschlossen ist, wenn der Kunde über diesen Umstand informiert wurde. Nun kommen wieder die AGB ins Spiel, über jene die Information erfolgt. Folglich gibt es kein Widerrufsrecht bei PSN Downloads.

Nicht geklärt ist damit aber die Mangelhaftigkeit von Spielen. Das hängt davon ab, ob man das Sachmängelrecht auch auf nicht körperliche Gegenstände anwendet. Dies ist hoch umstritten und wurde bislang nicht entschieden. Nach meinem Dafürhalten, darf es keinen Unterschied machen, ob an einem Stuhl ein Bein fehlt oder in einem Spiel ein Level. Es müsste ein extra Gesetz geben für digitale Güter, um Klarheit zu schaffen. Das dauert aber wohl noch ein paar Jahre.




Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 20.11.2016 15:42 von alexking.

20.11.2016 15:27
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alinho
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Beitrag: #3
xGames  RE: PSN AGBs und das Verbrauherrecht

Danke für die ausführliche Antwort! Ich denke, dass sie in der Hinsicht nie etwas tun wird, solange der Verbraucher das schluckt. Ich kenne wirklich viele Leute, die PlayStation Spiele vorbestellen und wegen Mängeln dann nicht mehr als 2-3 Stunden spielen. Dann wird es entweder mit 50% Verlust verkauft oder es landet in der Ecke, der Verrat am Kunden wird einfach geschluckt.

Um ehrlich zu sein möchte ich nicht, dass der Vorbesteller in Zukunft immer mehr zum Beta Tester wird, denn genau darauf läuft es hinaus. Und manche Spiele kommen über das Beta Stadium nichtmal hinaus, trotz Vollpreis.

Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 20.11.2016 18:28 von alinho.

20.11.2016 18:28
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