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XforceVesa
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Beitrag: #1
xGames  Wolfenstein the New Order US/UK Import frage

Hallo Community

Ist es in Deutschland erlaubt sich das oben genannte game mit der entsprechenden Symbolik, sich zu importieren und es auch (privat) zu Zocken. ?


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28.04.2015 07:34
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Sigma-Draconis
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Beitrag: #2
RE: Wolfenstein the New Order US/UK Import frage

besitz ist erlaubt, import verboten


28.04.2015 09:46
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XforceVesa
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Beitrag: #3
xGames  RE: Wolfenstein the New Order US/UK Import frage

Sigma-Draconis :
besitz ist erlaubt, import verboten


Also kann ich es mir nicht kaufen?


Spoiler: (anzeigen)
28.04.2015 10:14
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XforceVesa
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Beitrag: #4
RE: Wolfenstein the New Order US/UK Import frage

Hallo Community diese Frage besteht weiterhin,

ich kann mir nicht vorstsellen das der Import auch bereits Illegal sein soll(ich habe bisher weiter recherchiert aber es scheint bei diesem Punkt noch immer eine Unsicherheit zu herschen(es geht hier um die PS4 Fassung)).

Die einen meinen ja es sei erlaubt allerdings nur privat Besitz(womit ich kein problem habe) und die anderen strikt: "Nein es ist total verboten/Böse" kann mir da vielleicht jemand bei dieser Frage helfen?(möglicherweise könnte mich da der gute Alexking erleuchten(sofern er überhaupt zeit für solch einen Anliegen hat)). Big Grin


Spoiler: (anzeigen)

Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 13.12.2015 01:37 von XforceVesa.

13.12.2015 01:35
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XforceVesa
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Beitrag: #5
RE: Wolfenstein the New Order US/UK Import frage

PUSH!


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14.12.2015 13:15
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mcoreone
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Beitrag: #6
RE: Wolfenstein the New Order US/UK Import frage

hab nur das hier gefunden aber so kenne ich es auch es dürfte auch schwer sein einen händler zu finden der das spiel nach deutschland schickt.

Fall 3: Einfuhr, Liste B, Kennzeichen
K kauft beim Versandhändler V ein indiziertes Spiel (verfassungswidrige Symbole, §86 StGB). Darf K das Spiel einführen oder besitzen?

Computerspiele unterfallen nicht den Ausnahmeregelungen zu verfassungswidrigen Symbolen. Beispielsweise ist die Verwendung in Dokumentarfilmen (§86 III StGB) oder Spielfilmen [bloße Duldung, Liesching/Schuster, a. a. O, S. 564] möglich. Da insoweit keine Jugendschutzbelange betroffen sind, verstoßen auch Erwachsene gegen das Einfuhrverbot. Ein Erziehungsprivileg gibt es hier nicht. Händlern wie auch Verbrauchern drohen bis zu drei Jahre Haft oder Geldstrafe, unabhängig vom Bestehen einer Indizierung. Der bloße Besitz ist nicht verboten [vgl. Politische-bildung-brandenburg.de]. Kommt nachträglich heraus, dass ein Spiel doch (versteckte) Symbole enthielt, muss K das Spiel nicht zurückgeben. Sammler derartiger Medien, aufgepasst: Gerichte können je nach Zahl der vorhandenen Medien ein „Vorrätighalten“ zum Zwecke der Verbreitung feststellen. In diesem Fall würde wiederum der Straftatbestand greifen.

31.12.2015 01:02
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