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Kevin***
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Beitrag: #1
xGames  Urlaub bei Subway einklagen?!

Hallo Leute,

ich habe nun knapp ein halbes Jahr bei Subway gearbeitet und hätte ab 1.8 Urlaub bekommen.
Aber da ich im September meine Ausbildung beginne, wurde ich 1 Tag vor Ene der Probezeit (die beim Sub 6 Monate beträgt) gekündigt. Mein Chef meinte "Da ich ja nächsten Monat eh nicht so viel arbeite wegen meinem Urlaub, wäre es für Ihn nicht wirtschaftlich"..... Abgesehen davon das er mir meinen Urlaub zwei Wochen vorher eigentlich genehmigt hat Sad .

Ich habe keine schriftlichen Arbeitsvertrag bekommen, jedoch haben ich die monatlichen Abrechnungen rumliegen.
Kann ich nun meinen Urlaub einfordern oder habe ich pech gehabt?

31.07.2014 16:49
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cortez442
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Beitrag: #2
RE: Urlaub bei Subway einklagen?!

Dass du einen Tag vor Ablauf der Probezeit gefeuert wirst, ist erlaub und wird von dubiosen Arbeitgebern gerne missbraucht. Trotzdem steht dir der Vertragliche Urlaub zu (Verträge können auch mündlich geschlossen werden, aber du hast sicher irgendwo unterschrieben).

Falls vertraglich nichts geregelt ist, stehen dir 24 Tage im Verhältnis zu deiner Wochenarbeitszeit zu. Und für jeden vollständig absolvierten Monat (sollten bei dir 4 oder 5 Monate sein) steht dir jeweils 1/12 von dem Jahresurlaub zu. Sollte dieser zum Zeitpunkt der Kündigung noch ausstehen, kann dieser ausgezahlt werden. Der AG darf das nicht verweigern.

Hoffentlich lernst du daraus und erkundigst dich vorher, ob der neue AG ein Sklaventreiber ist oder ein guter AG Wink


31.07.2014 17:36
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Beitrag: #3
xGames  RE: Urlaub bei Subway einklagen?!

cortez442 :
Dass du einen Tag vor Ablauf der Probezeit gefeuert wirst, ist erlaub und wird von dubiosen Arbeitgebern gerne missbraucht. Trotzdem steht dir der Vertragliche Urlaub zu (Verträge können auch mündlich geschlossen werden, aber du hast sicher irgendwo unterschrieben).

Falls vertraglich nichts geregelt ist, stehen dir 24 Tage im Verhältnis zu deiner Wochenarbeitszeit zu. Und für jeden vollständig absolvierten Monat (sollten bei dir 4 oder 5 Monate sein) steht dir jeweils 1/12 von dem Jahresurlaub zu. Sollte dieser zum Zeitpunkt der Kündigung noch ausstehen, kann dieser ausgezahlt werden. Der AG darf das nicht verweigern.

Hoffentlich lernst du daraus und erkundigst dich vorher, ob der neue AG ein Sklaventreiber ist oder ein guter AG Wink


Um ehrlich habe ich wirklich nichts unterschrieben... Ich war froh etwas gefunden zu haben und bisschen Geld auf der Seite zu haben. Anfang Juli habe ich mich auch bei meinem Chef wegen einem Vertrag erkundigt aber er meinte das passt so und ich bekomme ja mein Geld. Da ich Angst hatte früher als erwartet gekündigt zu werden hab ich mich lieber still gehalten und nichts mehr dazu gesagt.

Wie gesagt die Abrechnungen mit meinen monatlichen Arbeitsstunden habe ich Zuhause liegen, nur keinen Arbeitsvertrag Wand
Würde mir das bei einer eventuellen Klage reichen?

31.07.2014 17:44
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heubergen
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Beitrag: #4
RE: Urlaub bei Subway einklagen?!

Damit ein Vertrag gültig ist, ist eine übereinstimmende gegenseitige Willensäusserung notwendig. Diese kann in drei Formen passieren:
Mündlich, Schriftlich oder Noteriel.

In Fall eines Arbeitsvertrag reicht ein mündlicher Vertrag, daher ist eine Unterschrift nicht notwendig.
Habt ihr es nicht anders vereinbart, erhälst du die Leistungen die im Gesetz stehen zugesprochen.

Bezüglich einer Klage, keine Ahnung. Ich kenn mich nur ein wenig im Obilgationenrecht aus^^

Achtung: Einschätzung basiert (natürlich) auf dem Schweizer Gesetz, ich würde daher meine Aussage von einem unserer Forum-Juristen bestätigen lassen. Die kommen sicher bald.


31.07.2014 17:57
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cortez442
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Beitrag: #5
RE: Urlaub bei Subway einklagen?!

Steht aber auch genau so im deutschen Gesetz Wink


31.07.2014 18:24
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Edgeworth
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Beitrag: #6
RE: Urlaub bei Subway einklagen?!

Wie schon gesagt wurde, kannst du den Urlaub nach Ausschluss aus dem Unternehmen ausgezahlt bekommen. Es ist schon ziemlich stark dass er sagt dass es für ihn nicht wirtschaftlich wäre, wenn er dir den Urlaub bezahlt, denn wirklich gut verdienen dürfte man ja auch nicht bei Subway. Somit war die ganze Arbeit ohnehin schon mehr als wirtschaftlich für ihn. (Will garnicht die Spanne wissen die der auf so einem Sub hat..)

Ich würde bevor du jetzt einklagen gehst erstmal nochmal vernünftig mit dem Chef reden und ihm die Rechtslage erklären, und zwar dass du Anspruch auf deinen Urlaub hast. Gibt es nicht ansonsten auch eine Zentrale bei Subway? Auch wenn es sich um ein Franchise-Unternehmen handelt werden viele Personaltechnische Aspekte häufig in Zentralen erledigt, u.U. könnten die ihn nochmal darüber aufklären wie deine Ansprüche aussehen und was ihn das kostet wenn er darauf verklagt wird und den Prozess verliert - Was hier relativ wahrscheinlich wäre.

So könntest du durchaus um das Einklagen herum kommen, was ja auch lange dauert und ein ziemlicher Akt werden kann.


Mit freundlichen Einsprüchen!
02.08.2014 07:22
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Beitrag: #7
RE: Urlaub bei Subway einklagen?!

Vielen Dank erstmal für die ganzen Antworten! Smile
Ich werde nächste Woche mal im Subway vorbei fahren und mit meinem ehemaligen Chef sprechen.

Dankeschön Smile

02.08.2014 12:42
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alexking
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Beitrag: #8
xxps3  RE: Urlaub bei Subway einklagen?!

Man sollte sich hier nicht direkt auf den Urlaubsanspruch stürzen, denn zunächst ist festzustellen, ob die Kündigung überhaupt wirksam ist.

Dass du keinen schriftlichen Vertrag über die Probezeit hast, ist zwar unüblich, aber rechtlich erlaubt. Eine Kündigung kann im Arbeitsrecht allerdings nicht mündlich erfolgen. So wie du es oben schilderst, hört es sich an, als hättest du keine schriftliche Kündigung erhalten.

Eine mündliche Kündigung ist gemäß § 623 BGB unwirksam. Dies bedeutet wiederum dass dein Arbeitsverhältnis nicht geendet hat. Je nachdem was zuvor vereinbart worden ist, kann die Probezeit somit in ein festes Arbeitsverhältnis übergegangen sein. Nach den 6 Monaten greift zudem der Kündigungsschutz. Das Kündigungsschutzgesetz ist gemäß § 23 KschG anwendbar, sofern der Betrieb mehr als 10 Mitarbeiter beschäftigt. Die Kündigung müsste dann sozial gerechtfertigt sein, was in deinem Fall bedeutet, dass jemand bevorzugt gekündigt werden müsste, der sich noch in der Probezeit befindet. Du hättest also einen Anspruch auf Weiterbeschäftigung. Bei einer Kündigung bzw. einem Aufhebungsvertrag wäre dir dann zudem eine Abfindung zu zahlen.

Solltest du eine schriftliche Kündigung erhalten haben, so ist diese wirksam, auch wenn du sie erst einen Tag vor Ende der Probezeit erhalten hast. Dass die Kündigungsfrist der üblichen 14 Tage über das Ende der Probezeit hinausgeht, ist unerheblich. Zu dem Umfang des dir zustehenden Urlaubanspruchs hat cortez schon alles gesagt. Dieser steht dir natürlich in voller Höhe zu. Da die Probezeit zu Ende ist, ist dir Ersatz in Geld zu leisten. Da kann sich der Arbeitgeber nicht raus schummeln.




03.08.2014 12:16
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Beitrag: #9
RE: Urlaub bei Subway einklagen?!

Vielen Dank für deine ausführliche Antwort!

Ich habe eine schriftliche Kündigung mit bekommen, somit ist auch die Kündigung wirksam...
Aber im Prinzip ist mir das egal, da ich mein Geld ja bekommen müsste Smile

03.08.2014 13:09
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