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alexking
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xPSP  § Emulatoren / Roms

Der heutige Artikel befasst sich mit der Legalität von Emulatoren und Roms, zu denen es im Internet weit verbreitete Ansichten gibt, die zum Teil schlichtweg falsch sind.

Emulatoren illegal ?

Grundsätzlich ist ein Emulator nicht illegal, da er ein Programm wie jedes andere ist. Dass man ihn theoretisch nutzen kann um eine illegale Handlung vorzunehmen, spielt juristisch keine Rolle, denn man kann etwa auch ein Messer nehmen um damit Brot zu schneiden oder jemanden abzustechen.

Programme wie Daedalus, NesterJ und co. sind also prinzipiell legal. Eine Ausnahme bildet nur ein Umstand: Wenn zum Betreiben des Emulators ein Abbild des BIOS (eine Art Betriebssystem) notwendig ist, darf dieses nicht verwendet werden, weil es eine Urheberrechtsverletzung darstellt.
Dies ist etwa beim GBA-Emulator gpsp der fall, der ohne ein solches Image nicht funktioniert.

Da die Verbreitung eines solchen BIOS härter bestraft wird als die bloße Nutzung, findet man den Emu aus seriösen Quellen auch immer nur ohne BIOS.


Legalität von Roms

Legale Roms

Eine Rom ist legal, wenn eines der folgenden Szenarien zutrifft:

1. Die Rom wurde selbst vom originalen Spiel erstellt - dies erlaubt das Recht auf Privatkopie. Nach einer Entscheidung des BGH verfällt dieses Recht bei Verlust/Verkauf des Originals.

2. Der Rechteinhaber des Spiels existiert nicht mehr und die Rechte sind auch nicht an eine andere Firma übergegangen.

3. Durch Erlöschen des Urheberrechts. Nach wie vielen Jahren das Urheberrecht erlischt, ist mittlerweile jedoch sehr umstritten. Es werden Ansichten zwischen 15 und 70 Jahren vertreten. Oft lebt das Urheberrecht auch durch Remakes oder die Weiterveräußerung von Rechten wieder auf.

Illegale Roms

Für alle anderen Fälle sind Rom-Games illegal. Neben der Verbreitung ist auch der Download rechtswidrig, selbst wenn man in Besitz des Originalspiels ist.


Einordnung in die Praxis

Das oben Geschilderte erläutert die sachliche Rechtslage. In der Praxis wurde noch nie jemand wegen Besitzes von Roms bestraft. Die Justiz ist ausschließlich hinter den massenhaften Verbreitern her.

Dies ist festzumachen an der unglaublich großen Masse an Rechtsverstößen, bei der die Judikative schlichtweg überfordert ist. Zum anderen liegt in Deutschland die Beweislast beim Gericht. Ein Einzelnachweis ist aber praktisch unmöglich und wenn dann nur mit unverhältnismäßigen Aufwand verbunden. Da der Grundsatz in dubio pro reo gilt, würden sich nahezu alle Fälle im Sande verlaufen. Daher beschäftigt man sich mit solchen Lappalien erst gar nicht.

Bleibt die Frage nach der Moral übrig. Die Roms anderer Systeme stehen für die PSP nicht zum Kauf, daher entsteht niemanden ein unmittelbarer Schaden. Etwas anderes kann man nur bei PSX-Spielen annehmen, die Sony auch im PlayStation Store zum kostenpflichtigen Download anbietet.
Doch auch hier muss man konstatieren, dass ein direkter Schaden nicht verursacht wird. Denn letztendlich ist es dem Publisher wohl lieber, dass das Spiel for free geladen wird, als dass es im Laden verstaubt, weil es keiner kauft.




Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 19.08.2014 10:38 von alexking.

14.06.2008 13:15
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Beitrag: #2
xPSP  RE: § Emulatoren / Roms

man merkt du studierst jura..
habe eig . gedacht wenn man das spiel hat und es runterlädt sei das legal ...thxthumb


MFG Daniel

03.07.2008 13:06
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Beitrag: #3
xPSP  RE: § Emulatoren / Roms

Zitat:
Denn letztendlich ist es dem Publisher wohl lieber, dass das Spiel for free geladen wird, als dass es im Laden verstaubt, weil es keiner kauft.

Hä? Wieso sollte es dem Publisher lieber sein, dass man das Spiel kostenlos lädt und nicht kauft (=im Laden verstaubt). Ich denke, dass eher der umgekehrte Fall richtig ist, der Publisher will, dass die Spiele aus den Regalen verkauft werden, als dass sie kostenlos geladen werden. Verstehe ich grad was falsch?

07.04.2009 13:45
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Beitrag: #4
RE: § Emulatoren / Roms

Seit wann gibt es die Supernintendo.........und wie alt is Super Mario World ???


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07.04.2009 14:21
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Beitrag: #5
xPSP  RE: § Emulatoren / Roms

DasFragezeichen :

Zitat:
Denn letztendlich ist es dem Publisher wohl lieber, dass das Spiel for free geladen wird, als dass es im Laden verstaubt, weil es keiner kauft.

Hä? Wieso sollte es dem Publisher lieber sein, dass man das Spiel kostenlos lädt und nicht kauft (=im Laden verstaubt). Ich denke, dass eher der umgekehrte Fall richtig ist, der Publisher will, dass die Spiele aus den Regalen verkauft werden, als dass sie kostenlos geladen werden. Verstehe ich grad was falsch?


In beiden Fällen bekommt der Publisher kein Geld. Daher ist es denen wohl lieber, dass man es lädt und dann überhaupt spielt.




07.04.2009 20:41
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Beitrag: #6
xPSP  RE: § Emulatoren / Roms

MarioM33 :
Seit wann gibt es die Supernintendo.........und wie alt is Super Mario World ???


Anfang der 90er. Da müsstest du also noch ein paar Jahre warten bis die 25 rum und die Rechte abgelaufen sind.

Davon abgesehen, interessiert sich aber kein Hersteller mehr dafür, was mit seinen alten Konsolen passiert. Da die Spiele eh nicht mehr zum Verkauf stehen, entsteht dem Hersteller kein Schaden. Daher halte ich es moralisch für okay, wenn man diese alten Roms runterlädt.




07.04.2009 20:48
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Beitrag: #7
RE: § Emulatoren / Roms

Stop Alex!
Du hast bei den Legalen Roms den 4ten Punkt vergessen:
Homebrew Roms (Ja es gibt die wirklich!)
Den Diese Roms wurden von Usern selbst geschrieben und (meistens) unter der GNU veröffentlich wodurch man es legal und gratis besitzen darf. Nie vergessen Wink




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07.04.2009 22:16
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Beitrag: #8
RE: § Emulatoren / Roms

Gut geschrieben jetzt bin ich um einiges schlauer

30.08.2009 21:32
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xPSP  RE: § Emulatoren / Roms

DasFragezeichen :

Zitat:
Denn letztendlich ist es dem Publisher wohl lieber, dass das Spiel for free geladen wird, als dass es im Laden verstaubt, weil es keiner kauft.

Hä? Wieso sollte es dem Publisher lieber sein, dass man das Spiel kostenlos lädt und nicht kauft (=im Laden verstaubt). Ich denke, dass eher der umgekehrte Fall richtig ist, der Publisher will, dass die Spiele aus den Regalen verkauft werden, als dass sie kostenlos geladen werden. Verstehe ich grad was falsch?


das ist schon logisch, denn wenn 100 leute sich es kostenlos runterladen und auch nur 1 von den 100 sich das spiel kauft weil es ihm gefällt, ist das besser als wenn es sich keiner kauft, weil es keine berichte oder infos über das spiel gibt.

30.08.2009 21:45
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RE: § Emulatoren / Roms

Also jetz bin ich aufgeklärt Wink. Ich hab meine GBA roms eigendlich nur über einen DS gebackupt. Und ich besitz ja den originalen GameBoy Advance - und wie will ich da ein Bios extrahiern? oder ist selbst das illigal??


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MacBook Air 13" (e. 2011), Mac Mini Server

Fals Bedarf nach nem Down/Upgrade oder Jailbreak-Service besteht: schick PM. Ich wohne bei Wetzlar, in Marburg im Internat.
01.11.2009 12:03
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RE: § Emulatoren / Roms

Jo, danke HTK, jetzt weiß ich einbisschen mehr^^
Naja, ich zock auf der PSP nur Nintendo Spiele die ich Besitze (also als Medium)

01.11.2009 12:29
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RE: § Emulatoren / Roms

Wo steht das das man die nach 25 Jahren legal laden kann hab bei Google nichts gefunden???


01.11.2009 15:28
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RE: § Emulatoren / Roms

das steht irgendwo im STGB oder im BGB alex studiert jura er musses wissen...

01.11.2009 17:58
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xPSP  RE: § Emulatoren / Roms

alexking :
...
Illegale Roms

Für alle anderen Fälle sind Rom-Games illegal. Neben der Verbreitung ist auch der Download strafbar, selbst wenn man in Besitz des Originalspiels ist.
...


Da käme mir die Frage: Was, wenn man keine Kopie des Originaldatenträgers gemacht hat, aber dieser defekt ist, aber einen Kaufnachweis besitzt (Z.b. Originalverpackung, Kassenbon,etc) ist man dann "gearscht" oder wie?
Und vorallem, wenn die Garantie bzw dass Umtauschrecht des Datenträgers abgelaufen ist oder es diesne Laden, wo man es gekauft hat, nicht mehr gibt?

15.11.2009 15:43
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xPSP  RE: § Emulatoren / Roms

brynnhold :
Da käme mir die Frage: Was, wenn man keine Kopie des Originaldatenträgers gemacht hat, aber dieser defekt ist, aber einen Kaufnachweis besitzt (Z.b. Originalverpackung, Kassenbon,etc) ist man dann "gearscht" oder wie?
Und vorallem, wenn die Garantie bzw dass Umtauschrecht des Datenträgers abgelaufen ist oder es diesne Laden, wo man es gekauft hat, nicht mehr gibt?


Dann hast du Pech gehabt. Das Gesetz sieht keine Ausnahme vor.
Wie gesagt ist es jedoch ein Gesetz, das ohnehin nicht durchgesetzt wird...




15.11.2009 15:56
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