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Skater
Profi
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Vertrag
Ich hab für mein Gitarrenunterricht ein einjahres Vertrag laufen.
Ich muss mich aber zur Zeit voll auf meine Abschlussprüfung konzentrieren und hab deswegen keine Zeit mehr.
Jetz meine Frage: Kann ich den Vertrag vorher kündigen?
(Läuft am 01.05.2010 aus)
Würd mich freuen wenn Alexking seine Meinung dazu abgibt
mfg..
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23.10.2009 14:10 |
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piti_rocks
Dürr
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RE: Vertrag
hats dich schonmal mit deinem gitarrenlehrer unterhalten? meiner war auch mal so nett den vertrag mal nen monat oder so auf eis zu legen
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23.10.2009 14:19 |
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Skater
Profi
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RE: Vertrag
Jo, hab ich schon. Aber des is so ne ganze "Firma" mit verschiedenen Lehrern für alle Art von Instrumenten und das läuft halt alles zu eine Typen der ganz oben sitzt und die Fäden zieht.
Der hat gesagt dass ich muss, aber wenn ich für miene Prüfungen lernen muss kann ich ja nichmehr hingehen und muss trotzdem zahlen..
mfg..
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23.10.2009 18:55 |
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PSPManiac
Halbprofi
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RE: Vertrag
so wie das aussieht musste dann so wie piti gesagt mit denen reden sonst ist das nix zu machen
Meine 1.PSP : PSP 1004 mit 5.50GEN-D3 + TimeMachine 1.5
Meine 2.PSP : PSP 3004 mit OFW 6.11
Wenn meine Posts helfen dann bitte den Danke Knopf drücken. DANKE
COMIC READER & SENSME TESTER
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23.10.2009 19:03 |
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servan21
Experte
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RE: Vertrag
§ 626
Fristlose Kündigung aus wichtigem Grund
(1) Das Dienstverhältnis kann von jedem Vertragsteil aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden, wenn Tatsachen vorliegen, auf Grund derer dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile die Fortsetzung des Dienstverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zu der vereinbarten Beendigung des Dienstverhältnisses nicht zugemutet werden kann.
(2) Die Kündigung kann nur innerhalb von zwei Wochen erfolgen. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem der Kündigungsberechtigte von den für die Kündigung maßgebenden Tatsachen Kenntnis erlangt. Der Kündigende muss dem anderen Teil auf Verlangen den Kündigungsgrund unverzüglich schriftlich mitteilen.
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23.10.2009 19:04 |
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DaRkSiDe
Legende
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RE: Vertrag
Wust ich ja noch garnet danke Servan21
Handyverlauf: Samsung Galaxy S2, Galaxy S3, Galaxy Mini, Nexus S, Nexus 4 , Iphone 4, Iphone 5, Galaxy Note 2, HTC One X+. Xperia Z, HTC One M7, iPhone 4S , Samsung Galaxy S4, LG G2, Htc One X+ Black 32 GB, Sony Xperia Z
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25.10.2009 18:46 |
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servan21
Experte
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RE: Vertrag
gern geschehen xD !
greez
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25.10.2009 19:33 |
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Salatschlachter
Das wandelnde Filmlexikon
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RE: Vertrag
Öhm... das ist aber doch Arbeitsrecht wenn ich mich nicht täusche...
Aber abgesehen davon ist eine Prüfung kein ausreichender Grund einen laufenden Vertrag zu kündigen. Die Prüfung kam ja nicht unvorhergesehen oder stellt einen besonderen Umstand an sich dar. Ohne dir jetzt auf die Füsse treten zu wollen, aber das die Prüfung kommt wusstest du und das hätte man dann auch entsprechend im Voraus Planen können/müssen.
Wenn du schon mit dem "Chef" der Musikschule geredet hast und er lässt dich nicht raus aus dem Vertrag, hast du da rechtlich auch keine Chance... Anders würde es aussehen, wenn dir z. B. eine Hand abfällt oder du umziehen musst... ansonsten sieht es leider recht düster aus mit der Kündigung.
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25.10.2009 19:50 |
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alexking
Administrator
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RE: Vertrag
Das ist zwar vornehmlich Arbeitsrecht aber gilt auch im Rahmen des Dienstvertrages gemäß § 611 BGB. Bezahlter Unterricht ist ein typischer Dienstvertrag.
Allerdings macht die Abschlussprüfung die Wahrnehmung des Gitarrenunterrichts meiner Einschätzung nach nicht unzumutbar. Da ist sicherlich Ermessensspielraum gegeben, aber vor Gericht würde ich jetzt nicht so tolle Aussichten sehen.
Du kannst aber trotzdem dem Zuständigen mal diesen Paragraph zeigen, denn im Normalfall hat er keine Ahnung vom Rechtlichen und lenkt vielleicht ein.
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25.10.2009 21:21 |
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