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Normale Version: Usnext/Meidafinaz Mahnung
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staj :
Die Mahnung ist eine einseitig empfangsbedürftige Erklärung. Nach der Konzeption des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) bedürfen Erklärungen nur dann einer bestimmten Form, wenn dies ausdrücklich gesetzlich vorgeschrieben ist (§ 125 BGB). Da eine gesetzliche Bestimmung für Mahnungen nicht vorhanden ist, ist diese an keine bestimmte Form gebunden und kann daher mündlich, schriftlich und per Fax oder auch
quelle (auszug): http://www.brennecke-partner.de/87558/Mahnung-E-Mail erfolgen.] per-E-Mail-zulaessig

und den empfang hat er indirekt ja bestätigt durch die verspätete kündigung am nächsten tag. er hätte einfach nur in der testphase wieder kündigen müssen und alles wäre klar gewesen.
und usenext ist genauso wenig illegal wie rapidshare, die bieten einfach nur zugang zum usenet, und zwar zu allen kanälen, die provider bieten nur einen bruchteil davon, und da gibt es weitaus mehr als illegale download, das ist das älteste foren/chatähnliche system der welt


Diese Ansicht ist umstritten. Nach ständiger Rechtsprechung ist eine Mahnung per Mail nicht wirksam. Nicht alles was im Gesetz steht, wird wörtlich ausgelegt. Etwas anderes würde gelten, wenn gar nicht nach einen realen Adresse gefragt werden würde. Dann haben die Parteien sich im Vorfeld darüber geeinigt, dass der Schriftverkehr via Mail stattfinden soll.
Es ist auch keine Bestätigung der Mahnung, wenn er daraufhin kündigt (es sei denn er hat den Text von denen zitiert, was dumm wäre).
Nichtsdestotrotz bleibt auch dann immer noch die Möglichkeit der Anfechtung. Bezahlen daher auf keinen Fall.

Wer sich bei usenext anmeldet, will illegale Sachen downloaden, das ist nun mal klar, denn alles andere bekommt man überall auch kostenlos. Ich habe auch nicht gesagt, dass usenext an sich illegal ist. Aber die leben nun mal davon, dass Leute dort Gebühren zahlen, um Raubkopien schnell laden zu können.

Du Homofürst, es gibt Leute die haben noch nicht viel Ahnung im Internet, da brauchste auch nicht gleich die zu sagen das die "noob" sind. Das ist bei jedenpassiert. Sagt bloß bitte nicht gleich "Ich habe das mit schon alles gelernt seit ich meinen ersten PC mit Internet hatte." Wink
@ Eliteturismo
Es gibt genügend Leute, die sich mit Computern und den benötigten Programmen nicht gut auskennen. Warum sonst gibt es so eine Abzocke? Weil Leute drauf reinfallen. Ist fast allen meinen Kollegen auch passiert, obwohl die sich eig mit dem Internet auskennen (bin wohl der einzig kluge von denen xD). Musst aber nich direkt "das dümmste was ich je gesehen habe tut mir leid wenn ich das jz sage aber du bistn vollidiot" schreiben Wink
@Stanj:
Oh mann, oh mann ich will sehen wie du für so etwas zahlst. Er ist 16 und hat Fakedaten benutzt, die können ihm also nix. Alexking hat dabei völlig Recht, er braucht und SOLL auch gar nicht zahlen, denn die haben schon genug Leute abgezockt (warum sonst verlängert sich der Acc automatisch ?! Wenns professionell wäre, würden die nach ner Verlängerung fragen, wie zB. Rapidshare. Die verlängern den Acc ja auch nicht einfach, nur weil jmd vergessen hat, ihn zu kündigen). Aber naja, behalt deine Einstellung und zahl das nächste mal Tongue
ja so was kenn ich , ich sollte auch mal geld an eine firma überweisen die sich ahnenforschung nennt da ich angeblich so was ingang gesetzt hätte aber ich habs meinen vate gezeigt und deer ist stur geblieben und ich musste am ende nicht zahlen Big Grin
2 KLare Aussagen sind getroffen worden.
Minderjährigkeit und Betrug.

Wer 16 Jahre alt ist, unterliegt dem Jugendstrafgesetz (und den anderen Gesetzen in vermildetem Umfang) und ist bedingt Schuld fähig!

1. Wer 16 ist und einen Vertrag mit einer Firma abschließt ohne gesetzlichen Vertreter/Vormund,
kann (muss nicht) für diesen Vertrag haftbar gemacht werden. Denn wer strafmündig ist, ist auch in der Lage, dafür einzustehen. Auch wenn es in den meisten Fällen es die Eltern trifft.
2. Wer falsche Daten anwendet begeht nach dem Deutschen Gesetz Betrug und ist strafbar.

Den Anwälten und Richtern ist dabei egal, wer vor dem Richter sitzt. In jedem Fall ist Jeder zur Verhandlung gleich anzusehen und sachlich zu verfahren. Selbst wenn er der Angeklagte ist.

Trotzdem möchte ich meinen Vorredner gleichtun. Zahle nicht.
Sollten Sie irgendwann mal, oder auch nicht, die einen "Gelben" zustellen,
kannst Du Dich immer noch wehren und Einspruch erheben.

NUR: In allen Fällen, werden Deine Eltern dafür haften, solange Du noch keine 18 bist!

So siehts nun mal aus. Und anstatt immer in anderen Foren zu suchen, sucht mal im Rechtsnetz (oder wie das genau heißt). Da werden sie auch von Anwälten direkt geholfen (Kleiner TIPP).

Ach, noch ein Schlagwort: Fernabsatzgesetz


Grüße
Uni

legouni :
2. Wer falsche Daten anwendet begeht nach dem Deutschen Gesetz Betrug und ist strafbar.


Genau da liegt aber zumeist der Knackpunkt, einen Betrug (§ 263 StGB) subsumiert man nicht so simpel durch. Zwar ist hier die (in der nicht virtuellen Welt) zumeist ausschlaggebende Täuschungsabsicht gegeben, jedoch kann es am Irrtum scheitern. Denn wer Inhalte anbietet, die nur 18-Jährigen zugänglich sein sollen, muss auch dafür Sorge tragen, dass nur Volljährige diese Dienste in Anspruch nehmen. Wenn dies simpel durch die Angabe eines Geburtsdatums erfolgen soll, ist dies nach herrschender Meinung nicht ausreichend. Hierbei ist immer eine Mitschuld anzunehmen, weshalb das Gericht es auch im Normalfall bei einer Verwarnung belässt. Aber bis zum Verfahren kommt es in solchen Fällen zu 99% eh nicht.

Das wissen die Firmen, weshalb dann auch die leeren Drohungen per Mail kommen.

PSPKing ist cool, hier kriegt man anscheinend immer kostenlose Rechtsberatung, braucht man gar keinen teuren Anwalt mehr Big Grin
Sers ich bekam heute diese Email vom Media Finaz:

Sehr geehrter Herr Seidler,

wie wir Ihnen bereits mehrfach per Brief und E-Mail mitgeteilt haben, hat uns die Firma Aviteo Ltd. Zweigniederlassung mit dem Einzug einer offenen Forderung beauftragt. Sie hat am 29.09.2009 folgende Leistung für Sie erbracht:

- UseNeXT

Für diese Leistung schulden Sie einen Betrag in Höhe von 95,35 Euro. Leider haben Sie bisher auf alle Zahlungsaufforderungen nicht reagiert. Um weitere Kosten zu vermeiden, fordern wir Sie nunmehr ein letztes Mal auf, die ausstehende Summe zzgl. der aufgelaufenen Verzugskosten umgehend zu begleichen.

Die von Ihnen zu zahlende Gesamtforderung setzt sich wie folgt zusammen:

Grundforderung unseres Mandanten: 95,35 Euro
bisherige Mahnkosten unseres Mandanten: 11,00 Euro
vorgerichtliche Inkassogebühren: 32,50 Euro
vorgerichtliche Inkassoauslagen: 4,50 Euro
Kontoführungsgebühren: 4,00 Euro
---------------------------------------------------------
noch offener Gesamtbetrag (Stand: 21.12.2009): 147,35 Euro

Der geltend gemachte Betrag in Höhe von 147,35 Euro ist innerhalb der nächsten 3 Tage unter Angabe des Aktenzeichens 153310520 auf unser unten stehendes Konto zu zahlen.

Nach Ablauf dieser Frist werden wir uns die Forderung abtreten lassen und ein gerichtliches Mahnverfahren gemäß §§ 688 ff. ZPO gegen Sie einleiten, wodurch erhebliche Kosten für Gericht und Anwalt, nötigenfalls auch Vollstreckungskosten für den Gerichtsvollzieher, entstehen.

Zudem riskieren Sie bei Durchführung eines gerichtlichen Vollstreckungsverfahrens auch den Verlust Ihrer Kreditwürdigkeit durch Eintragung in das amtliche Schuldnerverzeichnis, was für Sie zu erheblichen Schwierigkeiten führen kann, z.B. bei der Bestellung von Waren oder dem Abschluss eines neuen Mobilfunkvertrages. Zahlen Sie deshalb in Ihrem eigenen Interesse innerhalb der gesetzten Frist.

Mit verbindlichem Gruß
mediafinanz AG, Abteilung Mahnbescheid

mediafinanz AG

Registriert und zugelassen
vom Präsidenten des Amtsgerichts Osnabrück
nach § 10 Abs. 1 Nr. 1 RDG
----------------------------------------------------------
Weiße Breite 5
49084 Osnabrück
Telefon: +49 (0)541 2029-171
Telefax: +49 (0)541 2029-181
E-Mail: team1@mediafinanz.de
Internet: http://www.mediafinanz.de

Vorstand: Dr. Alexander Ey (Vorsitzender),
Matthias Folkers, Dr. Arndt Sundermann

Aufsichtsrat: Ulrich Böttinger (Vorsitzender)

Sitz der Gesellschaft: Osnabrück
Amtsgericht Osnabrück HRB 202161
Steuernummer: 66/208/10083

Kontoverbindung:
----------------------------------------------------------
mediafinanz AG
Kontonummer: 246447
Bankleitzahl: 26550105
bei der Sparkasse Osnabrück

Swift / BIC-Code: NOLADE22
IBAN: DE50 2655 0105 0000 2464 47

Als Verwendungszweck bitte unbedingt AZ 153310520 angeben!


------------------------------------HAFTUNGSAUSSCHLUSS-------------------------------------
Diese Nachricht enthält vertrauliche Informationen und ist ausschließlich für den Adressaten bestimmt. Der Gebrauch durch Dritte ist verboten. Das Unternehmen ist nicht verantwortlich für die ordnungsgemäße, vollständige oder verzögerungsfreie Übertragung dieser Nachricht. Herkömmliche E-Mails sind nicht gegen den Zugriff von Dritten geschützt. Wir haften deshalb nicht für die Unversehrtheit von E-Mails. Diese Hinweise gelten auch für zukünftige Nachrichten.
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was sollch ich macecn bekam au widda ne SMS das ich ne Nachricht habe! Soll ich den Mail Account löschen (Google- Mail is meine zweit Mailadresse)!

BITTE SCHNELL ANTWORTEN! HABE KEINE BOCK MEIEN DES MEIEN ELTERN ZUSAGEN!

Ps dan Acc habe ich am 14.9.2009 estellt hab grad meine Mails durchgeschaut! Also 3 Monate her d.h doch das die mir nu Angst Mahcen möchten oder den die erste Mail mit Zahlungsaufordrung erhielt ich am 2.11.2009 obwohl die Tehoretisch am 1.10.2009 kommen häte müssen oder?

Zitat:
Zudem riskieren Sie bei Durchführung eines gerichtlichen Vollstreckungsverfahrens auch den Verlust Ihrer Kreditwürdigkeit durch Eintragung in das amtliche Schuldnerverzeichnis, was für Sie zu erheblichen Schwierigkeiten führen kann, z.B. bei der Bestellung von Waren oder dem Abschluss eines neuen Mobilfunkvertrages. Zahlen Sie deshalb in Ihrem eigenen Interesse innerhalb der gesetzten Frist.


Allein dieser Abschnitt sagt schon alles. Die versuchen verzweifelt dich zur Zahlung zu bewegen, weil sie genau wissen, dass sie sonst nichts machen können, da sie an deine Adresse nicht ran kommen.

Juristisch gesehen reicht eine Mahnung völlig aus. Ein seriöses Unternehmen belässt es daher auch dabei und schickt nicht ständig Mails und SMS.

Usenext muss dir nicht innerhalb einer Frist eine Rechnung stellen, das glauben viele, ist aber ein Irrtum. Möglich ist zwar die Einrede der Verjährung, aber diese tritt erst nach 3 Jahren ein.
Die Frist bezieht sich auf den Schuldner nach Stellung der Mahnung.
Die Leistung ist hierbei am 14.9, also am Tag der Anmeldung sofort fällig geworden. Das bedeutet innerhalb von 30 Tagen hättest du rein theoretisch zahlen müssen. Diese Frist ist jedoch verstrichen, was eine Mahnung entbehrlich macht. Usenext hätte dir also gar keine Mahnung mehr schicken müssen, sondern direkt ein Mahnverfahren einleiten können, was aber wie bereits erwähnt, ihnen nicht möglich ist.

Google Account kannst du löschen oder nicht, das ist dir überlassen. Du bist nicht verpflichtet E-Mails zu lesen und daher entsteht dir aus dem Account auch kein Nachteil. Ich würde ihn behalten um mich weiter über deren Mails amüsieren zu können siesta

Also weiterhin gänzlich ignorieren.

Wenn ein Rechtsanwalt, zu dir kommt, sag' ich 'mal, das die meisten koruppt sind, also ignorier die!
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