16.03.2011, 22:07
Rebootex :
Aber was wenn er die transaktio abbricht? Dan muss er nichts bezahlen, oder?
Edit: we koennte ich ihm am besten sagen, dass das nichts mit aufsichtspflichtverletzung zu tun hat?
Edit: we koennte ich ihm am besten sagen, dass das nichts mit aufsichtspflichtverletzung zu tun hat?
In dem Fall musst du ihm dann die Einstellungsgebühren für den Artikel ersetzen, da dies eine vergebliche Aufwendung gewesen ist.
Kannst ihm etwa einen Artikel wie diesen verlinken:
http://www.muenchen.de/cms/prod1/mde/_de..._final.pdf