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age1987
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Beitrag: #1
xPSP  frage zum ebay

hallo leute ich hab was von ebay gekauft und noch nicht bezahlt kann ich einfach nicht bezahlen oder bekomme ich probleme von ebay???


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30.01.2009 10:05
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alexking
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Beitrag: #2
RE: frage zum ebay

Ebay interessiert das nicht, aber den Verkäufer gewiss.
Das was man ersteigert oder per Sofort-Kauf erwirbt, muss auch bezahlt werden.

Du musst dich dann eben an den Verkäufer wenden und ihm plausibel erklären, warum du die Ware doch nicht haben willst.
Das Problem ist ja, dass er auf den Ebay-Gebühren sitzen bleibt, wenn er keinen anderen Käufer findet.




Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 30.01.2009 10:20 von alexking.

30.01.2009 10:11
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age1987
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Beitrag: #3
RE: frage zum ebay

wenn die kaufer sagt du muss bezahlen was mach ich dann??


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30.01.2009 10:21
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Marco Schummel ©
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Beitrag: #4
RE: frage zum ebay

Schreib ihm das du wenigstens die Gebühren Zahlst,darauf gehen die meisten ein


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Beitrag: #5
xPSP  RE: frage zum ebay

age1987 :
wenn die kaufer sagt du muss bezahlen was mach ich dann??


Bezahlen, du bist nämlich einen Rechtsgültigen Vertrag eingegangen als du ein Gebot abgegeben hast und damit gesetzlich verpflichtet die Ware zu bezahlen und abzunehmen.

Aber:
Wenn es ein Händler ist hast ein 14 tägiges Widerrufsrecht wenn er in der Auktion darauf hingewiesen hat, wenn es ein Händler ist und er kein Widerrufsrecht in die Auktion geschrieben hat hast du sogar mindestens ein halbes Jahr Wink

MFG

PS: Keine Rechtsberatung, wer die will muss zum Anwalt!

30.01.2009 11:51
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alexking
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Beitrag: #6
RE: frage zum ebay

Alternativ kann auch ein Rücktrittsanspruch aus §437 i.V.m. 323 BGB entstehen, wenn die Ware einen Mangel aufweist. Viele Produkte bei eBay sind ja Fälschungen.

Bei Ebay gilt die invitatio ad offerendum nicht, die bei sonstigen Käufen übers Internet heranzuziehen ist. Demnach muss die Sache nämlich erst nach Gefahrübergang gemäß §446 bezahlt werden, der im Zeitpunkt des Versandes liegt bei einer solchen Schickschuld.




Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 30.01.2009 15:11 von alexking.

30.01.2009 15:08
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rammsteiner2010
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Beitrag: #7
RE: frage zum ebay

Also ich an deiner Stelle würde Bezahlen.. ich habe mal etwas bei ebay ersteigert und einfach vergessen das zu bezahlen,ein paar Monate später hatte ich eine Anzeige wegen Betruges im Briefkasten!

12.04.2009 15:51
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Razor LR 1
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Beitrag: #8
RE: frage zum ebay

hab mal ne frage habe neulich etwas gekauft und bei ebay stand neu und nochverpakt und habe dann nur schon kaputte sachen bekommen kann ich da etwas machen?
ps: kann ich mier bilder, die ich auf meiner kammera gemacht habe als signatur verwenden?
und wen ja wie ?

Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 12.04.2009 16:06 von Razor LR 1.

12.04.2009 16:04
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Marco Schummel ©
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Beitrag: #9
RE: frage zum ebay

Du hostest das pic (ca.400 x bei einem FreeHoster wie zb. http://www.tinypic.com ) und setzt dir den IMG Code in die Signatur

Kannst mir alternativ schicken und ich verkleinere es und hoste


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12.04.2009 16:19
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