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Mikedaburner09
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Messer mitführen
Mit bis zu welcher länge darf ich ein Messer mitführen? Klingenlänge? Habe mal gehört es gibt da so ein Gesetz...
Edit: es handelt sich um Klappmesser..
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Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 16.07.2012 01:26 von Mikedaburner09.
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16.07.2012 01:25 |
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gmipf
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16.07.2012 02:03 |
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dark-awesome
stehn
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RE: Messer mitführen
Ein Messer bei sich tragen ist eigentlich eine sehr unkluge Sachen. Jede Waffe die man hat kann gegen einen verwendet werden und zwingt dein gegenüber ebenfalls zu einer höheren Gewaltbereitschaft.
Nur kleine Anmerkung, falls es denn zur Verteidigung ist
BtT:
Klappmesser die man nur mit beiden Händen öffnen kann oder Messer ohne Feststellbare Klinge und normale Messer wie in jeder Küche darf man unter 12 cm Klingenlänge mit sich führen, aber das auch nur wenn man sie nicht als Waffe verwenden will.
Glaub ich das es so ist
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16.07.2012 03:40 |
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alexking
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RE: Messer mitführen
Nur bei Springmessern kommt es auf die Klingenlänge an. Die Klinge des Springmessers darf maximal 8,5 cm lang sein gemäß Anlage 2 zu § 2 Abs. 2 bis 4 WaffG.
Es gibt auch generell verbotene Messer wie Butterfly und Fallmesser.
Du darfst aber z.B. ein 30cm langes Küchenmesser bei dir führen, weil dieses eine andere zweckmäßige Bestimmung hat. An sich schwachsinnig, aber so sagt es das Waffengesetz. Ein Koch würde sich sonst z.B. auf dem Weg zur Arbeit ständig strafbar machen, wenn er seine Messer mitbringt.
Es ergibt sich aber ein anderes Risiko beim Mitführen eines Messers. Denn begehst du eine einfache Körperverletzung nach § 223 StGB und hast ein Messer dabei, auch wenn du dieses gar nicht aus der Tasche holst, wirst du zusätzlich wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung nach § 224 StGB bestraft.
Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 16.07.2012 10:03 von alexking.
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16.07.2012 09:54 |
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Mikedaburner09
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RE: Messer mitführen
Ein Messer bei sich tragen ist eigentlich eine sehr unkluge Sachen. Jede Waffe die man hat kann gegen einen verwendet werden und zwingt dein gegenüber ebenfalls zu einer höheren Gewaltbereitschaft.
Ich will das ja nur zum Campen und so mitnehmen, und dann ist man halt auch draußen, was wieder als mitführen zählt.
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16.07.2012 10:45 |
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Cedric-94
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RE: Messer mitführen
Es gibt auch generell verbotene Messer wie Butterfly und Fallmesser.
Du darfst aber z.B. ein 30cm langes Küchenmesser bei dir führen, weil dieses eine andere zweckmäßige Bestimmung hat.
Hmm...gerade dieser Punkt brachte mich zum schmunzeln, da man so ja ein regelrechtes Schlachtermesser mit sich führen dürfte, aber kleine Springmesser verboten sind, nur weil der "hauptsächliche Verwendungszweck" ein anderer ist... O.o
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16.07.2012 11:14 |
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laughingMan
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RE: Messer mitführen
Es gibt auch generell verbotene Messer wie Butterfly und Fallmesser.
Du darfst aber z.B. ein 30cm langes Küchenmesser bei dir führen, weil dieses eine andere zweckmäßige Bestimmung hat.
Hmm...gerade dieser Punkt brachte mich zum schmunzeln, da man so ja ein regelrechtes Schlachtermesser mit sich führen dürfte, aber kleine Springmesser verboten sind, nur weil der "hauptsächliche Verwendungszweck" ein anderer ist... O.o
Ja, aber wenn du damit durch die Stadt rennst wird dir auch keiner abnehmen, dass du einen anderen hauptsächlichen Verwendungszweck dafür hast.
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16.07.2012 11:29 |
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Mikedaburner09
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RE: Messer mitführen
wenn man sich das bildlich vorstellt klingt das totach bekloppt mit dem Küchenmesser o.o
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16.07.2012 11:53 |
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renes2
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RE: Messer mitführen
Willkommen in Deutschland.
Sagt mir, wann stirbt ein Mensch?
-Wenn er von einer Kugel tödlich getroffen wird? NEIN!
-Wenn er an einer unheilbaren Krankheit leidet? NEIN!
-Oder wenn er etwas vergiftetet zu sich nimmt? NEIN!
Ein Mensch stirbt, wenn man ihn vergisst..
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16.07.2012 12:05 |
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Maresuke
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RE: Messer mitführen
Es gibt auch generell verbotene Messer wie Butterfly und Fallmesser.
Du darfst aber z.B. ein 30cm langes Küchenmesser bei dir führen, weil dieses eine andere zweckmäßige Bestimmung hat.
Hmm...gerade dieser Punkt brachte mich zum schmunzeln, da man so ja ein regelrechtes Schlachtermesser mit sich führen dürfte, aber kleine Springmesser verboten sind, nur weil der "hauptsächliche Verwendungszweck" ein anderer ist... O.o
Du musst das aber so sehn wie Alex schon sagte, einige Leute müssen nunmal von Beruf aus ein oder mehrere Messer mitsichtragen. So zum Beispiel der Koch aufn weg zur Arbeit. Du kannst das ja schlecht verbieten. Aber wenn du mit einem Butterfly rumrennst, kannst du schlecht sagen, ich koche damit
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16.07.2012 13:46 |
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Cedric-94
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RE: Messer mitführen
@Maresuke: Klar geht das als Koch. Wenn man sein Küchenmesser vergessen hat...
Aber man rennt ja auch nicht mit einem riesigen Küchenmesser am Gürtel durch die Stadt...das wär´s ja.
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16.07.2012 14:12 |
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Mikedaburner09
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RE: Messer mitführen
@Maresuke: Klar geht das als Koch. Wenn man sein Küchenmesser vergessen hat...
Aber man rennt ja auch nicht mit einem riesigen Küchenmesser am Gürtel durch die Stadt...das wär´s ja.
Ein Koch würde sowieso nie mit einem Messer zur Arbeit gehen, da die Messer, mit denen er arbeitet von dem Arbeitgeber bezahlt werden und dort in der Küche bleiben. Deswegen finde ich das Bespiel ein bisschen unlogisch.
Aber es gibt dennoch andere Berufe wo mit Messern gearbeitet wird.
Ich arbeite als Klempner bzw. Anlagenmechaniker Sanitär- Heizung- und Klimatechnik. Dort muss man auch ein Messer haben. Und bei Kundenaufträgen hat man das dann auch mit, was wieder als mitführen zählt
Das Gesetz ist sowieso ein wenig komisch.
Ich habe mal gelesen wie ein Mann vor Gericht war, weil er mit einem Messer mit einer 22cm langen Klinge Wandern gegangen ist.
Dabei kam es vor Gericht dann zu Unstimmigkeiten, weil es einerseits verboten ist ein Messer mit dieser Klinge mitzuführen.
Anderseits hieße es aber es hätte einen sinngemäßen Zweck, wobei nicht jeder den sinngemäßen Zweck verstehen konnte und ihn für unlogisch hielt.
Wolff sagte dazu, dass Gesetz sei unausgereift.
Naja man siehts halt auch irgendwie
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16.07.2012 17:58 |
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Maresuke
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RE: Messer mitführen
@Maresuke: Klar geht das als Koch. Wenn man sein Küchenmesser vergessen hat...
Aber man rennt ja auch nicht mit einem riesigen Küchenmesser am Gürtel durch die Stadt...das wär´s ja.
Hätte zumindest Style
Ich wüsste aber auch keinen Fall bei dem einer mit einem Küchenmesser in die Massen gerannt ist, und welche abgemetzelt hat, sons wären die auch Verboten ;P
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16.07.2012 19:07 |
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renes2
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RE: Messer mitführen
@Maresuke: Klar geht das als Koch. Wenn man sein Küchenmesser vergessen hat...
Aber man rennt ja auch nicht mit einem riesigen Küchenmesser am Gürtel durch die Stadt...das wär´s ja.
Ein Koch würde sowieso nie mit einem Messer zur Arbeit gehen, da die Messer, mit denen er arbeitet von dem Arbeitgeber bezahlt werden und dort in der Küche bleiben. Deswegen finde ich das Bespiel ein bisschen unlogisch.
Aber es gibt dennoch andere Berufe wo mit Messern gearbeitet wird.
Ich arbeite als Klempner bzw. Anlagenmechaniker Sanitär- Heizung- und Klimatechnik. Dort muss man auch ein Messer haben. Und bei Kundenaufträgen hat man das dann auch mit, was wieder als mitführen zählt
Das Gesetz ist sowieso ein wenig komisch.
Ich habe mal gelesen wie ein Mann vor Gericht war, weil er mit einem Messer mit einer 22cm langen Klinge Wandern gegangen ist.
Dabei kam es vor Gericht dann zu Unstimmigkeiten, weil es einerseits verboten ist ein Messer mit dieser Klinge mitzuführen.
Anderseits hieße es aber es hätte einen sinngemäßen Zweck, wobei nicht jeder den sinngemäßen Zweck verstehen konnte und ihn für unlogisch hielt.
Wolff sagte dazu, dass Gesetz sei unausgereift.
Naja man siehts halt auch irgendwie
Du willst mir also Sagen das Profiköche die 0.8.15 Messer ausm resturant benutzen, anstatt ihre Spezialmesser? Von denen die meisten Resturants nichtmal eines haben? (Spezialmesser)
Sagt mir, wann stirbt ein Mensch?
-Wenn er von einer Kugel tödlich getroffen wird? NEIN!
-Wenn er an einer unheilbaren Krankheit leidet? NEIN!
-Oder wenn er etwas vergiftetet zu sich nimmt? NEIN!
Ein Mensch stirbt, wenn man ihn vergisst..
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16.07.2012 19:34 |
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RE: Messer mitführen
Da ich mich in den letzten Monaten vermehrt mit Profis unterhalten habe:
Feststehende Messer darfst du mit dir führen, solange die Klinge nicht länger als 12 Cm ist.
Taschenmesser (Klappmesser) dürfen bis zu einer Klingenlänge von 8 Cm geführt werden.
Weiter verboten sind ua. folgende Messer:
• Doppelklingen jeglicher Art (Wenn ein Messer "Vorne" und "Hinten" geschärft ist, also, wenn es keinen richtigen Rücken hat, wie bei vielen Dolchen z.B).
• Dolche
• Jegliche WurfNadeln/-Messer/-Shuriken etc.
• Sprungmesser oder allgemein Messer, welche sich einhändig öffnen lassen (Rettungsmesser haben z.B einen Öffnungspin, wenn ihr diesen nicht entfernt, dürft ihr auch diese nicht mitführen)
Allgemein gilt allerdings, dass, wenn derjenige, der ein feststehendes Messer mit einer Klingenlänge von über 12cm mit sich führt (Oder ein etwahig anders Gerät), keine illegale Tat begeht, solange er korrekt nachweisen kann, dass er dieses Messer für eine bestimmte legale Tat (Wandern etc.) braucht, oder anders (Rettungskräfte) auf dieses Werkzeug angewiesen ist.
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18.07.2012 16:22 |
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