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Darktraceur92
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Teleskopschlagstock
Ein kumpel hat mir gestern zu meinen 18. Gb einen teleskopschlagstock geschenkt, nun hab ich folgende fragen:
Erstmal soltet ihr wissen das es ein normaler teleskopschlagstock ist und kein totschläger ider stahlrute ist und das ich ihn auf jedenfall legal zu hause haben darf. Nun zz den fragen:
1. Darf ich (außer veranstaltungen) den tss
In meiner hosentasche dabei haben?
Wenn nein, darf ich ihn führen in einen koffer odet so? Wenn ja was brauche ich dafür um diesen legal zu tragen
2. Wenn ich oder irgendeiner auf der straße bedroht werde, darf ich den tss dann ausfahren um den angreifer zurück zu drohen?
3. Wenn der angreifer mich oder einen fremden attackiert, darf ich dann aus notwehr aushohlen? (jetzt nicht unbedingt auf den kopf aber auf den arm zum beispiel)
4. Wenn die polizei mich unterwegs mit diesen ding sieht, kann sie mir den wegnehmen? Wenn ja wie würde es aussehen wenn ich den leichten waffenschein besitzte?
5. Wenn ich ihn gar nicht führen dürfte, kann sich da was ändern wenn ich judo oder so mache?
Mein freund sagte er habe ihn mir geschenkt, das ich auf mich aufpasse, weil in meiner gegend abends ein paar banden die straßen unsicher machen
Ich will auch mit den ding niemand töten oder angreifen, sondern nur zur hilfe anderer oder meiner anwenden.
Spätestens nach der sbahn schlägerei in münchen solln, solltet ihr wissen, das wenn einer mit den schlagstock, das opfer vor den schlägern beschützt hätte, wäre der tod des opfers nie passiert.
Ich hoffe ihr versteht mich nicht falsch
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28.06.2010 00:16 |
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Superfly
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RE: Teleskopschlagstock
Gesetzliche Lage in Deutschland [Bearbeiten]
Das Führen von Teleskopschlagstöcken ist in Deutschland verboten. Vor dem 1. April 2008 war nur das Führen bei Versammlungen oder auf öffentlichen Veranstaltungen für Privatpersonen untersagt. Besitz und Erwerb sind weiterhin für Personen über 18 Jahren frei, anders als die so genannten Stahlruten oder Totschläger, die aus mehreren Federelementen mit einer am Ende befestigten Stahlkugel bestehen und auf Grund der Schlagwucht zu den verbotenen Gegenständen nach dem Waffengesetz zählen. Das Waffengesetz lässt aber eine entscheidende Ausnahme im Sinne des legalen Führens zu. Bei einem berechtigten Interesse greift das Verbot nicht. Das Waffengesetz nennt hierfür beispielhaft: Berufsausübung, Brauchtumspflege, Sport oder einen allgemein anerkannten Zweck. Die Aufzählung ist nicht abschließend, so dass jeder sozialadäquate Gebrauch von Hiebwaffen weiter möglich ist. Kein berechtigtes Interesse ist es nach der Gesetzesintention dagegen, einen Schlagstock zu Verteidigungszwecken mit sich zu führen.
soviel kann ich dir dazu sagen.. mehr weiß ich nicht. :S
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28.06.2010 01:36 |
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Crazy_Bon
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RE: Teleskopschlagstock
Sorry, aber was ist denn das für ein Kumpel? Ab in die Tonne mit dem TSS, den Freund gleich mit.
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28.06.2010 04:20 |
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Ashtorias
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RE: Teleskopschlagstock
komtm ganz auf die gegend an, bsp Texas in amerika da werden sogar kleine kinder das bedienen einer handfeuerwaffe von den eltern beigebracht^^
aber btt so wie ich es aus den letzten satz von Flys Wiki eintrag sehe ist es V-E-R-B-O-T-E-N für verteidungszwecke.
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28.06.2010 06:20 |
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GTAler
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RE: Teleskopschlagstock
mann ihr in deutschland habt probleme. bei uns darf man auch geladene airsoft waffen ab 18 ohne waffenschein führen.
"Beim verlassenen Spielcasino stießen wir plötzlich auf Billy Boy und seine 4 Droogs… Sie wollten gerade mal wieder das alte Rein-Raus Spiel an einer hysterischen, kreischenden, jungen Dewotschka praktizieren!"
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28.06.2010 07:36 |
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Xeramon
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RE: Teleskopschlagstock
Ne, man darf den Leider nocht mitführen, außer du bist ein 'Polizist' (hässliches Wort).
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28.06.2010 07:38 |
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OnkelAndy
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RE: Teleskopschlagstock
Super Argument... weil bei dir in der Gegend "Banden" rumlaufen.
Kommt dir wirklich mal eine "Bande" entgegen, stehst du dann da mit deinem Stöckchen und versuchst dich zu wehren, wenn sie mit der Knarre auf dich zielen oder wie hast du dir das vorgestellt?
Schmeiss den scheiss weg und denk einfach mal drüber nach, ob das "cool" ist so einen müll mit sich herumzuführen. gibt genug idioten die es bereits tun, schliess dich denen an oder sei halt vernünftig.
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28.06.2010 07:56 |
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groelaz
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RE: Teleskopschlagstock
Ich denke, mit dem Auszug aus Wikipedia, hat Superfly mit einem Schlag alle Fragen beantwortet.
Bevor das hier noch in weitere Pöbelei ausartet, mache ich erstmal dicht. Auf Wunsch (PN) mache ich gerne nochmal auf.
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28.06.2010 08:24 |
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alexking
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RE: Teleskopschlagstock
Zur der noch ungeklärten Frage:
Wenn du in Notwehr handelst, um dich zu verteidigen, musst du das Mildeste dir zur Verfügung stehende Mittel verwenden, das geeignet ist den Angriff abzuwehren. Wenn dein Gegenüber etwa ein Messer hat, darfst du durchaus mit dem Stock zu schlagen, auch wenn das Führen des Stocks prinzipiell verboten ist.
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28.06.2010 09:35 |
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groelaz
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RE: Teleskopschlagstock
cchups, der alte Grossmutter-Erschrecker und Kleinen-Kinder-die-Lollis-klauer , hat mir noch mal einen Link vom BKA zum Thema Waffenrecht zukommen lassen.
Diese sehr interessanten Infos passen ganz gut zum Thema, weswegen wir sie Euch nicht vorenthalten wollen.
Danke dafür, cchups!
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29.06.2010 19:17 |
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