@tollilolli Zitat aus Strafgesetzbuch:
(1) Wer eine Straftat nach § 202a oder § 202b vorbereitet, indem er
1. Passwörter oder sonstige Sicherungscodes, die den Zugang zu Daten (§ 202a Abs. 2) ermöglichen, oder
2. Computerprogramme, deren Zweck die Begehung einer solchen Tat ist,
herstellt, sich oder einem anderen verschafft, verkauft, einem anderen überlässt, verbreitet oder sonst zugänglich macht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
Quelle:http://dejure.org/gesetze/StGB/202c.html
In diesem Fall trifft Absatz 1 eindeutig zu.
Aber wenn die Moderatoren das in Ordnung finde...Ich finde es nur skurril, dass man nicht nach Isos etc. fragen darf, aber das eindeutige Vergehen gegen Gesetze gebilligt werden...
MfG
Ich sehe das so:
1. Er hat den Key gekauft, und wenn er den Sharen will, was zur folge haben kann, dass alle pro versionen die mit diesem key aktiviert wurden gesperrt werden, auch seine, dann ist das sein pech!
2. Und mit 10 sekunden googlen hat man sowieso einen key!
3. So Professionell kann das programm nicht sein, wenn man mit einem Key mehrere aktivieren kann; man meine doch das es soetwas gäbe wie, 1 Key für 1 Aktivierung... (Sollte man Online Abhaken lassen, dass der Key genutzt wurde!)
Aber dem ist anscheinend nicht so -.-