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Davor29
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Gebrauchtwarenverkauf
Hallo meine Eltern haben kürzlich ein Faxgerät wegen Neuanschaffung über "Zweitehand" verkauft.Das Gerät funktioniert 100% da es von unserem Nezt abgenommen und verkauft wurde.Dieses versicherteten wir den Käufer schriftlich.Vor einigen Tagen bekamen wir einen Brief vom Käufer (der mir schon am anfang komisch vorkam) in dem er den vollen Kaufpreis,30€ für die Reperatur und 10€ für Fahrkosten und Internet fordert.Er gab uns eine Frist bis zum 25.02.2011 oder er müsste uns wegen Betruges Anzeigen.Da das Gerät aber 100% funktioniert siehe ich keinen Grund dafür. Das Gerät wurde auch vorgeführt.
Wie sollen wir vorgehen ? Haben wir etwas zu befürchten ?
Flex, Sluts, Rock'n Roll
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21.02.2011 19:12 |
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kool0savas6139
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RE: Gebrauchtwarenverkauf
wenn es vorgefüht wurde, ist es ja gekauft wie gesehen. da kann man dann nixmehr danach sagen.
oder?
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21.02.2011 19:20 |
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Italia-boy
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RE: Gebrauchtwarenverkauf
Zeig ihn doch an. Das sind Betrüger. hatten wir auch mal. Einfach Anziegen wegen Betrug und weiter sehen. Er will sein geld haben und hat sogar noch 10 drauf gerechnet!! inklusive dem Fax.
Edit: wenn Rücknahme im Text stand dann müsst ihr ihm nur das Geld geben und er muss euch das Gerät geben.
Xbox - Fanboy ^^
Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 21.02.2011 19:22 von Italia-boy.
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21.02.2011 19:21 |
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Davor29
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RE: Gebrauchtwarenverkauf
Zeig ihn doch an. Das sind Betrüger. hatten wir auch mal. Einfach Anziegen wegen Betrug und weiter sehen. Er will sein geld haben und hat sogar noch 10 drauf gerechnet!! inklusive dem Fax.
Edit: wenn Rücknahme im Text stand dann müsst ihr ihm nur das Geld geben und er muss euch das Gerät geben.
ne da stand nichts mir rückgabe nur das das gerät 100% funktioniert
Flex, Sluts, Rock'n Roll
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21.02.2011 19:37 |
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Geicher
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RE: Gebrauchtwarenverkauf
Bei einem Privatverkauf, ist Rückgabe ausgeschlossen, wenn man das so formuliert hat.
Allerdings, hat er Käufer das Recht bei mangelhafter oder keiner Funtkion des Gerätes dieses wieder zurückzugeben.
Aber wenn du vor dem Kauf, dem Käufer gezeigt hast und er dabei war, das es funktioniert und er damit einverstanden war, hast du eigentlich schon gewonnen.
Wenn das ganze allerdings nur schriftlich versichert wurde, könnte es da doch problematisch werden...
Ich persönlich wäre da aber SEHR vorsichtig, diesem Typen das Geld einfach so zu zahlen.
Es wird viel (v.A. bei Privatverkäufen) ziemlich viel betrogen und beschissen.
(Ist jetzt natürlich keine Unterstellung, nur eine allgemeine Betrachtung, wurde nämlich auch schon mal ziemlich übers Ohr gehauen)
Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 22.02.2011 15:43 von Geicher.
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22.02.2011 15:40 |
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Italia-boy
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RE: Gebrauchtwarenverkauf
Da gibt es auch wieder die Leute die was kaufem, kapputt machen und das geld wieder haben wollen. Alles ars*hköp*e.Das sind die Leute die Depri oder im Kopf sind
Xbox - Fanboy ^^
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22.02.2011 15:43 |
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xXPizzaNinjaXx
Imagine Breaker
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RE: Gebrauchtwarenverkauf
Lass dir von sowas nicht den Tag vermiesen für den Fall des Falles einfach mal Polizei einschalten.
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22.02.2011 16:29 |
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alexking
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RE: Gebrauchtwarenverkauf
Da es sich um einen gebrauchten Gegenstand und einen Privatkauf handelt und die Ware ihm vorgeführt worden ist, liegt die Beweislast beim Käufer. Er muss also beweisen, dass das Gerät nicht schon vorher kaputt gewesen ist. Dies dürfte ihm nicht gelingen.
Zudem muss er euch zunächst die Chance geben Nacherfüllung gemäß § 439 BGB zu leisten. Wenn er einfach selber reparieren lässt, dann muss ein guter Grund dafür vorliegen, z.B. Abwenden von größerem Schaden (vorliegend nicht einschlägig). Fahrtkosten kann er natürlich auch nicht geltend machen, wenn er keinen ex ante Schaden belegen kann.
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22.02.2011 20:02 |
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