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Pac:Man
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xPSP  Verlängerung des U-Hafts

Hallo,

es gibt eine Frage, die mich sehr interessiert. Sicherlich habt ihr mitbekommen, dass der Gangster Rapper Xatar, wegen eines Goldraubes im Jahr 2009, Dezember, in U-Haft sitzt. Normalerweise darf man doch 6 Monate in U Haft sein und dann, wegen mangel an Beweisen, kann man doch raus. So wäre es in diesem Fall. Aber bei ihm wurde der Aufenthalt nochmal verlängert, nämlich vom 12. Mai bis zum 22. Dezember, was bedeutet, dass er schon 2 Jahre im Knast ist. Ist dies erlaubt?

Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 11.05.2011 23:18 von Pac:Man.

11.05.2011 23:05
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Master_Jens
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Beitrag: #2
RE: Verlängerung des U-Hafts

Ja ist es.

Das Oberlandesgericht kann diese "Frist" verlängern wenn es die Umstände des Falls oder der Umfang der Ermittlungen so zulassen. So hab ich das damals mitbekommen Wink


Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 11.05.2011 23:12 von Master_Jens.

11.05.2011 23:11
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Beitrag: #3
RE: Verlängerung des U-Hafts

"Das ist es ja. Es gibt keine Verlängerung der Untersuchungshaft. Beziehungsweise es gibt eine Verlängerung und die findet nach 3 Monaten statt. Die Untersuchungshaft allgemein endet nach 6 monaten automatisch, wenn sich der Prozess über Jahre hinzieht, so will es das Gesetz,weil es ja nicht klar ist, dass er schuldig ist. Und da sich der Prozess hier über Jahre hinwegzieht, bedeutet es ,dass der Staatanwalt keine konkreten Beweise hat, um Xatar einzubuchten.
Der Sinn bei dieser 6 Monate Regelung ist, dass wenn er unschuldig ist, er dann nicht bis der Staatsanwalt sagen kann, ob er schuldig ist oder nicht, sitzen muss. Das kann sich der Staat garnicht leisten, weil sie Schadensersatz stellen muss. Zudem kommt noch die Freiheitsberaubung eines unschuldigen Bürgers. Und genau da tritt wieder das Gesetz ein, woran sich auch der Staat halten muss ..usw und so fort .."

11.05.2011 23:21
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Master_Jens
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Beitrag: #4
RE: Verlängerung des U-Hafts

Des sagt eigentlich alles:

Zitat:
(1) Solange kein Urteil ergangen ist, das auf Freiheitsstrafe oder eine freiheitsentziehende Maßregel der Besserung und Sicherung erkennt, darf der Vollzug der Untersuchungshaft wegen derselben Tat über sechs Monate hinaus nur aufrechterhalten werden, wenn die besondere Schwierigkeit oder der besondere Umfang der Ermittlungen oder ein anderer wichtiger Grund das Urteil noch nicht zulassen und die Fortdauer der Haft rechtfertigen.

(2) In den Fällen des Absatzes 1 ist der Haftbefehl nach Ablauf der sechs Monate aufzuheben, wenn nicht der Vollzug des Haftbefehls nach § 116 ausgesetzt wird oder das Oberlandesgericht die Fortdauer der Untersuchungshaft anordnet.



Link http://dejure.org/gesetze/StPO/121.html

Also ja, ist erlaubt. Hast du die Info aus einer News? Dann ist diese falsch.


Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 11.05.2011 23:28 von Master_Jens.

11.05.2011 23:28
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Beitrag: #5
xPSP  RE: Verlängerung des U-Hafts

Ja das dürfen sie.Bei xatar geht es ja um gold im wert von 1,8mio Euro.
Aufjedenfall dürfen sie das sie setzen sie nochmal in u-haft.Also Mann könnte sagen das sie ihn in normal haft für kurze Zeit setzen und erneut in u-haft läuft aber alles anders ab.
LG

11.05.2011 23:32
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