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Farid_Bang
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Beitrag: #1
xPSP  Merkel du Sch...

Ist das eigentlich erlaubt ?

Der Newcomer Rapper Haftbefehl beleidigt in seinem Rap Merkel .

Er bezeichnet sie als Sch...

das es Meinungsfreiheit gibt , weiß ich aber darf man eigentlich auch beleidigungen gegen Personen im Rap , rappen ?

Hier das Video dazu ab 1:15 sagt er Merkel du...


erst machst du auf Boss wie Hugo,
danach bist du Klein so wie Calvin.

Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 16.05.2011 19:30 von Farid_Bang.

16.05.2011 19:29
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Beitrag: #2
RE: Merkel du Sch...

Naklar darf er das.

16.05.2011 19:32
Farid_Bang
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Beitrag: #3
xPSP  RE: Merkel du Sch...

@Sidar62

... weil ? Bitte nenn mir doch ein Grund , warum er das darf .


mfg.


erst machst du auf Boss wie Hugo,
danach bist du Klein so wie Calvin.
16.05.2011 19:34
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Alik13
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Beitrag: #4
RE: Merkel du Sch...

Hat Sido auch einmal gemacht
Sido - Halts Maul


16.05.2011 19:36
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PSP_Joker
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Beitrag: #5
RE: Merkel du Sch...

Darf er nicht. Merkel ist allerdings eine Prominenz, da sind die Gesetze ein wenig anders. Die werden sich da schon ein Stück weit gesichert haben, aber wenn Merkel das nicht will, wird der Rapper das entfernen müssen.



Also das Schönste, was wir tun können, ist tanzen.
16.05.2011 19:40
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Chippo_Deluxe
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Beitrag: #6
RE: Merkel du Sch...

Die wird das wohl kaum jucken^^
Die hat mit sicherheit besseres zu tun als sich zu ärgern weil sie irgendein unbedeutender Rapper beleidigt hat.
Wäre das jetzt ein anderer Politiker gewesen wäre das vielleicht ein bisschen anders.


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6. Bilder in der Signatur dürfen maximal 500x200 px groß sein

16.05.2011 19:48
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