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Jamaican
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Trunkenheit im Verkehr
Hey Comm (spezifisch Alex),
Immo beschäftigt mich ne Frage, die nach kurzer Erläuterung der Vorgeschichte und des Sachverhalts natürlich auch gestellt werden wird.
Am 23.9.2011 bin ich mit nem Kumpel nach Feierabend zur Tanke um das ein oder andere Feierabendbier zu trinken. Wie es der Zufall so will trifft man einen Kollegen nach dem Anderen und es werden ´n paar Bierchen mehr draus. Nun kommt auch noch jemand der zu iner Metalcoverband fährt und mein Kumpel fährt direkt mit.
Nun fragte er mich ob ich denn sein Fahrrad mit heimnehmen könne. Selbstverständlich, is ja kein Akt, da ich nur 365 Meter von der Tanke wegwohn. (nach Nokia Maps).
Ohne an was Schlimmes zu denken hab ich mich natürlich trotz Suff aufs Bike gesetzt um heim zu fahren da die Strecke ja wirklich lächerlich ist und nach 50 Metern Strasse (durchs Dorf - keine Hauptstrasse) sowieso ein Gehweg kommt.
Natürlich hielt mich nach nicht mal 50 Metern die Polizei an, die mich trotz höchster Bereitschaft zur Kooperation mit Handschellen am Rücken zur Blutentnahme fuhr.
Nun kam endlich das Schreiben das mir mitteilt welche Konsequenzen ich zu ertragen habe.
Strafbefehl:
Die Staatsanwaltschaft legt ihnen folgendes zur Last:
Sie fuhren am 23.9.2011 gegen 23.55 Uhr mit einem Fahrrad auf der Hauptstrasse (heist nur so, wie erwähnt is das n Dorf) in 96xxx Marktxxxx, obwohl Sie infolge vorangegangenen Alkoholgenusses fahruntüchtig waren.
Eine bei Ihnen am 24.9.2011 um 00.18 Uhr entnommene Blutprobe ergab eine Blutalkoholkonzentration von 2.19 Promill.
Ihre Fahrtüchtigkeit hätten Sie bei kritischer Selbstprüfung erkennen können und müssen.
Sie werden daher beschuldigt, fahrlässig im Verkehr ein Fahrzeug geführt zu haben, obwohl Sie infolge des Genusses alkoholischer Gertänke nicht in der Lage waren, das Fahrzeug sicher zu führen,
strafbar als
fahrlässige Trunkenheit im Verkehr gemäß § 316 Abs. 1 und 2 StGB.
Gegen Sie wird eine Geldstrafe in Höhe von 20 Tagessätzen verhängt. Der Tagessatz wird auf 15.00 EUR festgesetzt. Die Geldstrafe beträgt somit 300,00 EUR.
Sie haben auch die Kosten des Verfahrens und Ihre Auslagen zu tragen.
Dieser Strafbefehl wird rechtskräftig.. etc. blablabla
Jetzt kommt endlich meine Frage:
Ich besitze nach wie vor meinen Führerschein (Klasse B) und Recherchen im Internet ergaben, das Trunkenheit im Verkehr nur bis 1.6 Promill (Fahrrad) ohne Verlust des Führerscheines geahndet wird.
Wie man dem Schreiben entnehmen kann hatte ich aber über 2.
- Wenn der Führerschein weg wäre, würde dies doch im Urteil stehen?
- Oder kommt da von seperater Stelle der Bescheid das der Füherschein weg is?
- Ist die von mir recherchierte 1.6 Promillgrenze fix oder liegt die Entscheidung im Ermessen des Richters?
Die eigentliche Frage ist eben ob die Sache mit bezahlen der Strafe für mich erledigt ist oder ob mein Schein evtl. doch weg ist.
Danke für Antwort im Vorraus ^^
Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 16.12.2011 16:29 von Jamaican.
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16.12.2011 16:24 |
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Be-Chi
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RE: Trunkenheit im Verhkehr
Da bekommst du bestimmte noch nen Zettel von der Führerscheinstelle. Die is für den Führerschein zuständig.
Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 16.12.2011 16:34 von Be-Chi.
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16.12.2011 16:31 |
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Jamaican
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RE: Trunkenheit im Verhkehr
Da bekommst du bestimmte noch nen Zettel von der Führerscheinstelle. Die is für den Führerschein zuständig.
Na das wär echt mies. Wegen den paar Metern. Naja, waren auch so notgeile junge Cops. Andere hätten nach Vorzeigen meines Ausweisses (der ja beweisst das ich nur noch n paar Meter hatte) gesagt das ich absteigen und das Bike heim schieben soll. Mein Haus war ja sogar schon in Sichtweite!
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16.12.2011 17:22 |
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Be-Chi
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RE: Trunkenheit im Verkehr
Die Meter sind nicht das Problem. Sondern die Promille.
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16.12.2011 17:44 |
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A7X
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RE: Trunkenheit im Verkehr
Die haben dich in Handschellen abgeführt um deinen Alkoholgehalt zu messen? WTF?
Nichts ist wahr. Alles ist erlaubt.
"Wir halten uns für Erlöser, für Rächer, für Retter. Nur wir entscheiden, ob der Weg den wir einschlagen, einen zu hohen Preis fordert. Alles was wir tun, alles was wir sind, beginnt und endet mit uns selbst."
- Arno Victor Dorian
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16.12.2011 18:08 |
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Master_Jens
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RE: Trunkenheit im Verkehr
Naja mit mehr als 2 Promille wäre ich als Polizist auch ganz vorsichtig. Du warst eine Gefährdung für den öffentlichen Verkehr, und somit ist alles in einem Rahmen, wo es schwer für dich wird, da glimpflich rauszukommen. Die Meter zum Haus spiele da absolut keine Rolle.
Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 16.12.2011 18:24 von Master_Jens.
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16.12.2011 18:23 |
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Jamaican
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RE: Trunkenheit im Verkehr
Naja mit mehr als 2 Promille wäre ich als Polizist auch ganz vorsichtig. Du warst eine Gefährdung für den öffentlichen Verkehr, und somit ist alles in einem Rahmen, wo es schwer für dich wird, da glimpflich rauszukommen. Die Meter zum Haus spiele da absolut keine Rolle.
Ich rechtfertige ja nichts (obwohl ich die Handschellen immer noch viel zu übertrieben find), mir geht es rein darum ob ich eben noch was zu erwarten habe oder nicht.
Btw, danke fürs aufräumen ^^
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17.12.2011 23:36 |
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bullenduzer
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RE: Trunkenheit im Verkehr
Die Handschellen wurden angelegt, um schon einen Widerstand vorzubeugen, der bei einem BAK-Wert von 2,19 Promille zu erwarten ist. Weiterhin wurden sie aus Eigensicherungsgründen bei dem Transport angelegt. Auch ein falsches Wort reicht aus, damit die Handschellen angelegt werden können. Darüber würde ich mir keine Gedanken machen, denn es kann immer gerechtfertigt werden.
Der Führerschein wurde nicht sofort entzogen, da du kein fahrerlaubnispflichtiges Fahrzeug geführt hat. Deshalb hat auch die Staatsanwaltschaft dies nicht in ihrem Strafbefehl aufgeführt. Ach ja, bei Fahradfahrer ist die Promillegrenze mit 1,6 fix. Kein Ermessensspielraum, es sei denn es kommen noch Ausfallerscheinungen hinzu, dann geht der Wert runter wie z.B. Sturz vom Fahrrad oder ähnliches.
Allerdings wird die Führerscheinstelle deinen Führerschein auf den verwaltungsrechtlichen Weg wegnehmen, da du dich als ungeeignet gezeigt hast, fahrerlaubnispflichtige Fahrzeuge zu führen. Ab einen Wert von 1,8 oder 2,1 Promille ist immer eine MPU (Idiotentest) angesagt. Denn ohne den bekommst du den Führerschein nicht zurück. Allerdings wenn du morgens um 10 Uhr einen Wert von 1,3 Promille hast, bist du schon bei der MPU dabei.
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18.12.2011 08:50 |
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Jamaican
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RE: Trunkenheit im Verkehr
Danke für die Antwort. Hört sich an als wüsstest du von was du redest
Macht mir nicht gerade viel Hoffnung. Naja, dann einfach mal auf Post von der Führerscheinstelle warten..
Kann Closed werden, Frage ist geklärt.
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18.12.2011 13:02 |
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