|
Verfasser |
Nachricht |
notepass
King
Beiträge: 2.057
Gruppe: User
Registriert seit: Oct 2010
Status:
Offline
Danke erhalten: 818
|
RE: Mutter hat PS3 bei ebay verkauft
Bleib Ruhig...
Deine Eltern meinen es nur Gut
Villeicht wurde sie auch ned verkauft und deine Mutter hat nur so getan ^^
Aber in ein paar Jahren wirsde drüber lachen ^^
|
|
27.03.2012 20:13 |
|
|
|
king38
V.I.P
Beiträge: 1.610
Gruppe: User
Registriert seit: Sep 2011
Status:
Offline
Danke erhalten: 623
|
RE: Mutter hat PS3 bei ebay verkauft
Der Taschengeldparagraph sagt aber auch noch etwas anderes aus. Nämlich ein gewisses Maß an Geld. Eine PS3 kostet mal nicht eben 10 Euro im Monat (von mir aus auch 20 oder 30 Eur
Sry hier kann ich dir nicht recht geben. Im Taschengeldparagraphen ist weder geregelt, wieviel taschengeld moralisch ist und wieviel man ausgeben kann. Es steht drinnen, das, das man zur freien verfügung hat.
PS: Hab wirklich mien bgb rausgeholt und nachgelesen... Da steht keine bestimmte Menge und auch nicht, dass diese Menge niedrig sein muss.
Das Problem:
Es gibt zuviele Gesetzte, die sich verwickeln und so und so bedeuten können.
Ein Bsp. ist, das der Besitz von Beteubungsmittel illegal ist (nicht Eigentum, sondern Besitz) , aber du es konsumieren darfst
ich miene... dafuqqqqq... sobald ich es in der Hand halte oder in einem Joint Gras rauche ist es in meinem Besitz... somit kann ich es auf keinem legalen wege konsumieren, wobei der Kosnum legal bleibt.
ich weiß das hat nichts mit dem Thema zutun, jedoch ist mir dies spontan eingefallen.
ich sehe es genauso wie du... Es ist eher ein moralisches Problem,dass man auch ohne Gesetze klären kann.. ^.^
Sozial gesehen ist es eine Frechheit, was sich die Mutter da erlaubt.
stimme ich dir zu ! ... sowas gehört sich nicht.
|
|
27.03.2012 20:18 |
|
Folgende User bedanken sich: |
|
alexking
Administrator
Beiträge: 22.098
Gruppe: Administrator
Registriert seit: Dec 2007
Status:
Offline
Danke erhalten: 31833
|
RE: Mutter hat PS3 bei ebay verkauft
Der Taschengeldparagraph (§ 110 BGB) hat mit der Sache hier nichts zu tun, weil er nur greift, wenn das Geld dem Kind von den Eltern zur Verfügung gestellt wird. Vorliegend hat er sich das Geld aber eigenständig verdient.
Darüber hinaus hat legouni aber auch Recht, dass eine PS3 nicht unter § 110 BGB fällt. Eine Ausnahme kann da nur gemacht werden, wenn die Eltern sehr vermögend sind und Beträge von über 200 EUR daher verhältnismäßig gering. § 110 BGB ist vor allem dafür da, dass Minderjährige Geschäfte des alltäglichen Lebens regeln können ohne immer die Eltern fragen zu müssen. Ein klassisches Beispiel dafür ist etwa der Kauf eines Brötchens oder einer Zeitschrift.
Konkrete Zahlen wirst du in den wenigsten Paragraphen finden, weil diese nicht auf alle sozialen Gruppen Anwendung finden können. Daher muss man Urteile heranziehen und da geht die Rechtsprechung gewöhnlich von einem Betrag von 10 EUR aus, über den Kinder immer ohne Genehmigung der Eltern verfügen können.
Ich hab die rechtliche Seite geschildert. Vom moralischen Standpunkt finde ich es unverschämt, dass seine Mama etwas verkauft, von dem sie weiß, dass er es sich selbst erarbeitet hat. Wenn ihm die PS3 geschenkt worden wäre, würde sich rechtlich nichts ändern, dann würde ich aus moralischer Sicht aber noch sagen, dass seine Mama sie eher verkaufen dürfte. Eine vorübergehende Wegnahme hätte auch gereicht.
Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 27.03.2012 20:33 von alexking.
|
|
27.03.2012 20:30 |
|
Folgende User bedanken sich: |
|
voddy
Experte
Beiträge: 710
Gruppe: User
Registriert seit: Feb 2012
Status:
Offline
Danke erhalten: 231
|
RE: Mutter hat PS3 bei ebay verkauft
Der §110 greift hier wirklich nicht, obwohl es Auffassungen gibt die besagen, dass dieser Pragraph sofort einsetzen kann, sobald die Leistung direkt (ohne Ratenzahlung) mit den eigenen Mitteln bewirkt werden kann... Da du ja quasi arbeiten gehst und deine Eltern dir dies erlaubten erhälst du ja das Geld auch mit Zustimmung deiner Eltern und du darfst eigentlich auch machen was du willst. Der Betrag spielt eigentlich auch keine Rolle, wobei ich auch hier sagen würde das 250€ halt schon ein Batzen Geld ist... Ich bleib da eher bei der Meinung meines Dozenten und sage ebenfalls dass der Preis zu hoch für den Paragraphen ist und somit der §110 rausfällt.
Wegnehmen dürfen sie dir die PS3 als gesetzliche Vertreter (§1629 bgb) logischerweise schon weil sie ja für dein Wohl und Wehe verantwortlich sind. Ein Verkauf halte ich persönlich für zu Überzogen...
dürfte aber leider legal sein. Zwar kannst du Eigentum erlangen - aber als Minderjähriger leider wirklich nur, wenn deine Eltern auch zustimmen. [abgesehen vom lediglich rechtlichen vorteil der hier eh nich vorliegt](§107bgb) Da es allein schon an dieser gescheitert ist ist der Kauf von vornherein schwebend unwirksam gewesen. Somit hast du quasi nie Eigentum erlangt. (§ 108 bgb)
Wie es mit den Fristen genau aussieht bin ich grad nicht mehr so ganz auf'm Laufenden.. müsste ich mich erstmal kurz einlesen, aber ich bin grad zu müde ^^ und morgen wird ein harter Tag
Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 27.03.2012 22:58 von voddy.
|
|
27.03.2012 22:46 |
|
Folgende User bedanken sich: |
|
QueenX
Legende
Beiträge: 1.330
Gruppe: User
Registriert seit: Jun 2010
Status:
Offline
Danke erhalten: 799
|
RE: Mutter hat PS3 bei ebay verkauft
Muss mal was los werden, OT:
ich habe einfach ALLE beiträge übersprungen und auf Alexking's Beiträge geschaut.
Dann nochmal die anderen Beiträge gelesen und mir echt gedacht was fürn müll teilweise
verbreitet wird. Halbwissen ist echt gefährlich~
Du fühlst dich angegriffen ? Dann denk mal nach warum du dich angesprochen fühlst..
Denkt einfach drüber nach, keine lust jetzt zu diskutieren hier, ist eh immer das gleiche ergebnis.
Haters gonna Hate~
(Ausnahmen gibt es immer)
Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 28.03.2012 15:37 von QueenX.
|
|
28.03.2012 00:05 |
|
|
|
alexking
Administrator
Beiträge: 22.098
Gruppe: Administrator
Registriert seit: Dec 2007
Status:
Offline
Danke erhalten: 31833
|
RE: Mutter hat PS3 bei ebay verkauft
Der §110 greift hier wirklich nicht, obwohl es Auffassungen gibt die besagen, dass dieser Pragraph sofort einsetzen kann, sobald die Leistung direkt (ohne Ratenzahlung) mit den eigenen Mitteln bewirkt werden kann... Da du ja quasi arbeiten gehst und deine Eltern dir dies erlaubten erhälst du ja das Geld auch mit Zustimmung deiner Eltern und du darfst eigentlich auch machen was du willst. Der Betrag spielt eigentlich auch keine Rolle, wobei ich auch hier sagen würde das 250€ halt schon ein Batzen Geld ist... Ich bleib da eher bei der Meinung meines Dozenten und sage ebenfalls dass der Preis zu hoch für den Paragraphen ist und somit der §110 rausfällt.
Wegnehmen dürfen sie dir die PS3 als gesetzliche Vertreter (§1629 bgb) logischerweise schon weil sie ja für dein Wohl und Wehe verantwortlich sind. Ein Verkauf halte ich persönlich für zu Überzogen...
dürfte aber leider legal sein. Zwar kannst du Eigentum erlangen - aber als Minderjähriger leider wirklich nur, wenn deine Eltern auch zustimmen. [abgesehen vom lediglich rechtlichen vorteil der hier eh nich vorliegt](§107bgb) Da es allein schon an dieser gescheitert ist ist der Kauf von vornherein schwebend unwirksam gewesen. Somit hast du quasi nie Eigentum erlangt. (§ 108 bgb)
Wie es mit den Fristen genau aussieht bin ich grad nicht mehr so ganz auf'm Laufenden.. müsste ich mich erstmal kurz einlesen, aber ich bin grad zu müde ^^ und morgen wird ein harter Tag
Endlich mal ein rechtlich fundierter Beitrag
Allerdings ist es so, dass hier zumindest die nachträgliche Genehmigung der Eltern konkludent vorlag, da sie die PS3 über einen Zeitraum von einem Jahr toleriert haben.
Hierbei greift dann auch nicht die regelmäßige Verjährungsfrist aus § 195 BGB, die bei 3 Jahren liegt. Man könnte daran denken die Anfechtungsfrist heranzuziehen, aber gemäß § 121 I BGB muss die Anfechtung unverzüglich erfolgen. Dies scheidet vorliegend eindeutig aus, da die Eltern seit einem Jahr in Kenntnis über den Erwerb der PS3 waren. Somit befand sich die PS3 in seinem Eigentum und nicht nur im Besitz.
Vor Gericht würde ein Richter zudem auch die Einzelumstände (u.a. die Reife des Kindes) werten und nicht nur strikt die Gestaltungsmöglichkeit einer Norm auslegen. In der aktuellen Rechtsprechung geht man mehr und mehr dazu über (m.M.n. zu recht) Jugendlichen einen größeren Spielraum zu gewähren, vor allem wenn das Geld wie hier selbst verdient wurde. Davon ausgeschlossen sind aber Verträge, die über den Kaufpreis hinausgehen (z.B. Handytarif).
Es gibt Rabeneltern, die verscherbeln die Sachen ihrer Kinder und fahren damit in Urlaub. Solche sich häufende Fälle sollen damit vermieden werden. Denn ein Elternteil könnte sonst immer nachträglich behaupten nicht mit dem Kauf einverstanden gewesen zu sein.
Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 28.03.2012 10:57 von alexking.
|
|
28.03.2012 10:08 |
|
Folgende User bedanken sich: |
|
Sucht
Legende
Beiträge: 1.470
Gruppe: User
Registriert seit: Nov 2009
Status:
Offline
Danke erhalten: 346
|
RE: Mutter hat PS3 bei ebay verkauft
gute erziehungsmaßnahmen seitens der eltern. vielleicht postest du mal die url zur auktion, dann gucke ich mir das angebot an und biete vielleicht mit.
|
|
28.03.2012 12:02 |
|
|
|
alexking
Administrator
Beiträge: 22.098
Gruppe: Administrator
Registriert seit: Dec 2007
Status:
Offline
Danke erhalten: 31833
|
RE: Mutter hat PS3 bei ebay verkauft
Du kannst auch mal die Meldestelle von eBay anschreiben und denen mitteilen, dass es eine rechtswidrige Auktion ist, weil der Verkäufer nicht das Eigentum an der PS3 hat sondern du.
Muss ja nicht direkt erwähnt werden, dass es deine Mutter ist, sonst nehmen sie es nicht ernst. Dann noch ne Kopie der Rechnung beilegen und du hast ganz gute Chancen, dass eBay die Auktion entfernt.
Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 28.03.2012 12:13 von alexking.
|
|
28.03.2012 12:13 |
|
|
|
PS3 Spieler
Halbprofi
Beiträge: 189
Gruppe: User
Registriert seit: Aug 2011
Status:
Offline
Danke erhalten: 38
|
RE: Mutter hat PS3 bei ebay verkauft
Danke für die vielen Beiträge
Habe jetzt erstmal mit meinem Vater geredet, er dann mit meiner Mutter und somit habe ich die PS3 wieder zurück und die Auktion ist auch beendet worden.
Jetzt mal zu den ganzen Beiträgen a la:
"gute erziehungsmaßnahmen seitens der eltern. vielleicht postest du mal die url zur auktion, dann gucke ich mir das angebot an und biete vielleicht mit. "
STFU
Danke!
Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 28.03.2012 14:19 von PS3 Spieler.
|
|
28.03.2012 14:18 |
|
Folgende User bedanken sich: |
|
TheFelix1703
Halbprofi
Beiträge: 108
Gruppe: User
Registriert seit: Mar 2012
Status:
Offline
Danke erhalten: 46
|
RE: Mutter hat PS3 bei ebay verkauft
Danke für die vielen Beiträge
Habe jetzt erstmal mit meinem Vater geredet, er dann mit meiner Mutter und somit habe ich die PS3 wieder zurück und die Auktion ist auch beendet worden.
Jetzt mal zu den ganzen Beiträgen a la:
"gute erziehungsmaßnahmen seitens der eltern. vielleicht postest du mal die url zur auktion, dann gucke ich mir das angebot an und biete vielleicht mit. "
STFU
Danke!
Du darfst jetzt aber nicht wieder denken,dass du so ohne weiteres wieder spielen kannst.Hier ein kleiner Tipp:
LERNEN,LERNEN,LERNEN!
Wie der Volksmund schon sagt:"Ohne Fleiß kein Preis!"
|
|
28.03.2012 15:23 |
|
|
|
pandoraboy
Team kryschen
Beiträge: 1.012
Gruppe: User
Registriert seit: Apr 2010
Status:
Abwesend
Danke erhalten: 510
|
RE: Mutter hat PS3 bei ebay verkauft
Lol ich hab das "hat PS3" als erstes nicht gesehen .
BTT:
Alex hat hier ja eig. schon alles gesagt :
Wenn du dir das Geld selbst verdient hast, ist schon mal geklärt, dass dir auch das Eigentum an der PS3 zusteht und sie dir nicht einfach von deinen Eltern zur Nutzung überlassen wurde.
Eltern haben jedoch das Recht das Vermögen des minderjährigen Kindes in Besitz zu nehmen und zu verwalten. Allerdings dürfen sie keinen Nutzen aus dem Vermögen ziehen. Wird die PS3 verkauft, so zieht deine Mutter einen Nutzen daraus in Form des Verkaufserlöses. Deine Mama darf daher die PS3 nicht verkaufen und das Geld einstreichen, das ergibt sich auch analog aus dem Erbrecht gemäß § 1639 Abs. BGB i.V.m. § 1803 Abs. 2 BGB.
Erlaubt wäre es aber die PS3 zu verkaufen und dir das Geld davon zu geben. Das Gesetz regelt allerdings nicht den Fall, falls dir aus dem Verkauf ein wirtschaftlicher Nachteil (z.B.: PS3 wird für nur 50 EUR verkauft) entsteht. Hierbei kann man allenfalls aus der Vermögensfürsorge ableiten, dass die Verwaltung des Vermögens zum Vorteil des Kindes geschehen sollte.
Bzw. ich denke der Thread kann geclosed werden, da hier eh schon alles geklärt ist .
Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 28.03.2012 17:44 von pandoraboy.
|
|
28.03.2012 17:44 |
|
Folgende User bedanken sich: |
|
PS3 Spieler
Halbprofi
Beiträge: 189
Gruppe: User
Registriert seit: Aug 2011
Status:
Offline
Danke erhalten: 38
|
RE: Mutter hat PS3 bei ebay verkauft
Ah nee an felix
Ich lerne wien besessener für meine prüfungen, aber nett das du dir sorgen um mich machst <3
Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 28.03.2012 19:17 von PS3 Spieler.
|
|
28.03.2012 18:37 |
|
Folgende User bedanken sich: |
|
Sucht
Legende
Beiträge: 1.470
Gruppe: User
Registriert seit: Nov 2009
Status:
Offline
Danke erhalten: 346
|
RE: Mutter hat PS3 bei ebay verkauft
ein spaß muss sein dikka. ich hab mich allein beim anblick des thread-titels ordentlich gelacht.
|
|
28.03.2012 22:51 |
|
|
|
DaRkSiDe
Legende
Beiträge: 1.948
Gruppe: User
Registriert seit: Jun 2009
Status:
Offline
Danke erhalten: 724
|
RE: Mutter hat PS3 bei ebay verkauft
Lol ich hab das "hat PS3" als erstes nicht gesehen .
BTT:
Alex hat hier ja eig. schon alles gesagt :
Wenn du dir das Geld selbst verdient hast, ist schon mal geklärt, dass dir auch das Eigentum an der PS3 zusteht und sie dir nicht einfach von deinen Eltern zur Nutzung überlassen wurde.
Eltern haben jedoch das Recht das Vermögen des minderjährigen Kindes in Besitz zu nehmen und zu verwalten. Allerdings dürfen sie keinen Nutzen aus dem Vermögen ziehen. Wird die PS3 verkauft, so zieht deine Mutter einen Nutzen daraus in Form des Verkaufserlöses. Deine Mama darf daher die PS3 nicht verkaufen und das Geld einstreichen, das ergibt sich auch analog aus dem Erbrecht gemäß § 1639 Abs. BGB i.V.m. § 1803 Abs. 2 BGB.
Erlaubt wäre es aber die PS3 zu verkaufen und dir das Geld davon zu geben. Das Gesetz regelt allerdings nicht den Fall, falls dir aus dem Verkauf ein wirtschaftlicher Nachteil (z.B.: PS3 wird für nur 50 EUR verkauft) entsteht. Hierbei kann man allenfalls aus der Vermögensfürsorge ableiten, dass die Verwaltung des Vermögens zum Vorteil des Kindes geschehen sollte.
Bzw. ich denke der Thread kann geclosed werden, da hier eh schon alles geklärt ist .
Warum sollte der Thread geschlossen werden, nur weil er jetzt seine PS3 wieder hat???
Vielleicht gibt es hier noch andere Leute die zu diesem Thema eine Frage an in haben!
Handyverlauf: Samsung Galaxy S2, Galaxy S3, Galaxy Mini, Nexus S, Nexus 4 , Iphone 4, Iphone 5, Galaxy Note 2, HTC One X+. Xperia Z, HTC One M7, iPhone 4S , Samsung Galaxy S4, LG G2, Htc One X+ Black 32 GB, Sony Xperia Z
|
|
29.03.2012 13:19 |
|
|
|
TheFelix1703
Halbprofi
Beiträge: 108
Gruppe: User
Registriert seit: Mar 2012
Status:
Offline
Danke erhalten: 46
|
RE: Mutter hat PS3 bei ebay verkauft
Ich mach mir keine Sorgen um dich.Ich dachte nur,dass du dann merkst,dass du für gute Prüfungsleistungen wieder mehr zocken kannst,was du ja eigentlich auch willst,oder?
|
|
29.03.2012 15:32 |
|
Folgende User bedanken sich: |
|
|