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KostenloserPenner
Unregistered
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Ausgangssperre
Hey entweder mag Merkel net oder ich hab sie beleidigt.
Meine Mutter will mich net am 1.Mai mit kumpels raus weil sie im Ausland ist und wenn mich dan die Bullen anhalten weil ich 15 bin nachhause schicken und da fehlt dan die Verantwortungs Person könnte in so einem fall das Jugendamt einschalten?
2.Frage wie lange darf man draußen bleiben unter 16. u 18. ach ja die anderen alter wie lange man draußen bleiben darf z.b. 16 interessieren mich auch.Gruß vom Penner vom Kostenlosen
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26.04.2012 20:38 |
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H@cKzZ
Unregistered
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RE: Ausgangssperre
1 Mai was ist den da ? Meinst du 30 April dan ist hexennacht oder wie
Manns nennt also ich bin 13 und darf dort immer bis max1-2 uhr abends drauße bleiben aber trtzdem würde ich dir raten vor 22:00 daheim zu sein jenachdem wo du wohnst Dorf Großstadt Dorf kannst ruhig abhänge da denk ich das dort nicht soviele cops rumdüsen xD aber in der großstadt :S denk ich schon das 22:00 das maximum sind…
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26.04.2012 20:46 |
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noobie
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RE: Ausgangssperre
Laut Jugendschutzgesetz darfst du ab 14 bis 22:00Uhr draußen bleiben, ab 16 bis 0:00Uhr und ab 18 halt so lange du willst. :-)
Hab ich zumindest so in der Schule gelernt.
Zu der 1. Frage kann ich leider nichts beisteuern.
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26.04.2012 20:48 |
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musty97
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RE: Ausgangssperre
1 Mai was ist den da ? Meinst du 30 April dan ist hexennacht oder wie
Manns nennt also ich bin 13 und darf dort immer bis max1-2 uhr abends drauße bleiben aber trtzdem würde ich dir raten vor 22:00 daheim zu sein jenachdem wo du wohnst Dorf Großstadt Dorf kannst ruhig abhänge da denk ich das dort nicht soviele cops rumdüsen xD aber in der großstadt :S denk ich schon das 22:00 das maximum sind…
Es gibt Gesetze und da isses nicht so "wie manns nimmt".
Du darfst Draußen ab 14 Jahre bis 22 Uhr bleiben,
mit ab 16 Jahren bis 24 Uhr,
18 Ist selbstverständlich
Mit Kino usw isses anders geregelt aber das weiß ich nit
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26.04.2012 20:51 |
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REMO
XxHEROxX
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RE: Ausgangssperre
lol warum darf man einfach nicht immer wann man möchte raus ???
haben die ein problem damit ??
ok ich war noch nie um 1 uhr morgens oder so draußen ^^
ich frage nur !!
danke
mfg.
Graue Welt nur die Banknoten sind Kunterbunt
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26.04.2012 21:29 |
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Storm
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RE: Ausgangssperre
Galileo meinte:
Als jugendlicher darf man sich draußen solange aufhalten wie man will, aber in öffentlichen Orten wie z.B. im Restaurant oder im Kino darfst du ab 14 Jahren nur bis 22:00 Uhr, ab 16 Jahren bis 24:00 Uhr und ab 18 Jahre, also wenn du volljährig bist, solange du willst.
Meine Freunde sind auch oft sehr lange draußen, am Wochenende, und keiner von denen hat so etwas mit einer Ausgangssperre je erzählt.
Ich lasse mich gerne verbessern
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26.04.2012 21:36 |
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xXIcecoldXx
Experte
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RE: Ausgangssperre
Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 26.04.2012 21:55 von xXIcecoldXx.
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26.04.2012 21:53 |
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bibabutzeman
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RE: Ausgangssperre
Galileo meinte:
Als jugendlicher darf man sich draußen solange aufhalten wie man will, aber in öffentlichen Orten wie z.B. im Restaurant oder im Kino darfst du ab 14 Jahren nur bis 22:00 Uhr, ab 16 Jahren bis 24:00 Uhr und ab 18 Jahre, also wenn du volljährig bist, solange du willst.
Meine Freunde sind auch oft sehr lange draußen, am Wochenende, und keiner von denen hat so etwas mit einer Ausgangssperre je erzählt.
Ich lasse mich gerne verbessern
Jo, so kenne ich das auch!
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26.04.2012 22:16 |
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Superfly
Super Mod
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RE: Ausgangssperre
Ja, sie haben ein Problem damit. Mit 15 ist man noch klein, da darf man einfach nicht so spät raus.^^
Und war das nicht mal so, dass man ab 17 erst bis 24 Uhr draußen sein darf?
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26.04.2012 22:34 |
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alexking
Administrator
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RE: Ausgangssperre
Du willst das Jugendamt einschalten, um zu erwirken, dass du an einer potentiell gefährlichen Demonstration teilnimmst ? Da gehe ich jedenfalls mal von aus, da du den 1. Mai angesprochen hast.
Deine Mutter kann von ihrem "Züchtigungsrecht" aus § 1631 Abs. 1 BGB Gebrauch machen und dir den Ausgang verbieten, völlig unabhängig davon wie lange ein Minderjähriger sich außer Haus aufhalten darf. Etwas anderes gilt nur, wenn deine Mutter dich ohne Grund einsperren würde. Vorliegend besteht aber eine potentielle Gefahr für dich und sie ist zudem noch im Ausland und kann nicht auf dich aufpassen. Insofern ist dieses Verbot vollkommen legitim.
Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 26.04.2012 23:23 von alexking.
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26.04.2012 23:22 |
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KostenloserPenner
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RE: Ausgangssperre
Danke euch
@Alexking hast du das Buch der Gesetzlichen Gesetzte neben dir?
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27.04.2012 15:18 |
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Axiom_Pwns
Legende
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RE: Ausgangssperre
Danke euch
@Alexking hast du das Buch der Gesetzlichen Gesetzte neben dir?
Er hat Jura studiert.
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27.04.2012 16:01 |
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