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Ikaros-Chan
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Beitrag: #1
xGames  Fragen bezüglich Personalausweiß, Abschiebungen, Militär dienst etc.

Hay Leute,

da ich in ein paar Stunden endlich 16 werde, habe ich ein paar Fragen.
Das erste wäre der Personal ausweiß. Soweit ich weiß kann ich mir so einfach keinen machen, ich muss Deutscher staatsbürger sein. Also eine Deutsche staatsangehörigkeit haben. Diese besitze ich nicht, meine Staatsangehörigkeit ist Türkisch. Ich will jetzt meine Staatsangehörigkeit wechseln. Wo muss ich da hin? Kenne mich nicht so aus, und kann momentan niemanden fragen.

Das nächste wäre dann Abschiebungen. Kann ich zum Beispiel einfach so eigentlich abgeschoben werden? Ich habe bis jetzt noch keine Straftaten begangen und hab nicht vor welche zu begehen. Kann ich trotzdem abgeschoben werden?

Das Letzte ist der Militär diesnt. Sagen wirs mal so, ich bin nicht scharf auf sowas. Besonders deswegen nicht da ich mit meinem Vater vor 4 wochen bei der Türkischen Botschaft war-oder wie man die nennt- und die Dame da meinte das ich einen 5-Jährigen Dienst beim Militär antreten müsse, das ist doch nicht war? Ich meine 1-2 Monate, das wird ich ja packen.. aber 5 Jahre? Ich dachte ich habe mich verhört aber, sie hat es mir nach 3 maligen Fragen bestätigt. 5 Jahre. Die meinen ernsthaft ich müssedas 5 Jahre durchziehen das ist doch nur ein schlechter Witz oder? Muss ich eigentlich zum Militär? Kann man sich das nicht irgendwie wie soll ich sagen, weg kaufen oder so? Auf sowas bin ich nicht grad scharf...

Naja, das wars dann wohl, guten Rutsch ins neue Jahr Wink:


Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 31.12.2012 21:06 von Ikaros-Chan.

31.12.2012 21:05
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Beitrag: #2
RE: Fragen bezüglich Personalausweiß, Abschiebungen, Militär dienst etc.

fragst du wegen dem Visum,hab dieses Jahr meinen 16.Geburtstag gefeiert und musste,da ich kein deutscher Staatsbürger bin,ein neues Visum beantragen,dieses ist unbefristet,dafür brauchst du einen Bescheinigung von der Schule die bestätigt,das du zur Schule gehst.Wenn du das hast,wirst du nicht abgeschoben.HinweisBig Grinieses Visum wird nicht gedruckt,sondern in Form von einem Ausweis,aber dieses ist nur mit Pass gültig (Google mal nach e-Visum)

31.12.2012 21:21
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Beitrag: #3
RE: Fragen bezüglich Personalausweiß, Abschiebungen, Militär dienst etc.

Warum hast du noch keine Deutsche Staatsangehörigkeit xD

Gehe zum Einwohnermeldeamt, Die beraten dich dort perfekt.

Vorallem zum thema Staatsangehörigkeit...

und zum Thema militärdienst, ich an deiner stelle würde mich da nen bisschen beeilen, weil wenn du 18 bist wirst du eingezogen


Sagt mir, wann stirbt ein Mensch?
-Wenn er von einer Kugel tödlich getroffen wird? NEIN!
-Wenn er an einer unheilbaren Krankheit leidet? NEIN!
-Oder wenn er etwas vergiftetet zu sich nimmt? NEIN!

Ein Mensch stirbt, wenn man ihn vergisst..
01.01.2013 21:27
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Ronnya
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Beitrag: #4
xGames  RE: Fragen bezüglich Personalausweiß, Abschiebungen, Militär dienst etc.

Ich bin zwar kein türkischer Staatsbürger, aber WIKIPEDIA ( http://de.wikipedia.org/wiki/T%C3%BCrkische_Streitkr%C3%A4fte ) spuckt das aus:

Der Wehr- bzw. sogenannte Vaterlandsdienst ist laut Art. 72 der türkischen Verfassung in Verbindung mit Art. 1 des Gesetzes Nr. 1111 über den Wehrdienst Recht und insbesondere Pflicht jedes männlichen Staatsbürgers.

Nach Art. 2 des Gesetzes Nr. 1111 über den Wehrdienst beginnt die Wehrpflicht am 1. Januar des Jahres, in dem das 20. Lebensjahr vollendet wird. Die Wehrpflicht endet mit Beginn des Jahres, in dem der Wehrpflichtige das 41. Lebensjahr vollendet. Geschwister bzw. Kinder von im Dienst getöteten Soldaten sind nicht wehrpflichtig.

Seit dem 15. Juli 2003 dauert der reguläre Militärdienst für Soldaten (er) 15 Monate, für Reserveoffiziersanwärter (yedek subay adayı) 12 Monate und für Kurzzeitsoldaten (kısa dönem er) sechs Monate.

Im Jahr 2007 betrug der Anteil von freiwillig dienenden Frauen 3,1 Prozent.


Die Wehrpflicht für im Ausland befindliche türkische Staatsangehörige

Für türkische Staatsbürger, die sich länger als drei Jahre (1095 Tage) im Ausland befinden und dort auch berufstätig sind, besteht die Möglichkeit, den Militärdienst durch eine einmalige Zahlung auf insgesamt 21 Tage militärische Grundausbildung zu verkürzen. Für Personen unter 38 Jahren beläuft sich der Betrag auf 5112 Euro, für Personen über 38 Jahren sind es 7668 Euro.

Durch die gesetzliche Neuregelung vom 1. Januar 2012 werden sie komplett vom Wehrdienst befreit, wenn sie – unabhängig von ihrem Alter – im Gegenzug eine Zahlung von 10.000 Euro leisten.

Ich wünsche viel Glück.


Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 02.01.2013 12:34 von Ronnya.

02.01.2013 12:31
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