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boardman14
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Beitrag: #1
xGames  EBay Hilfe

Hallo
Mein Freund hat ein Problem. er hat etwas von ebay bestellt was ein Xbox Charge Kit war wovon er Nur eins wollte aber ausversehen wurde vom System zwei bestellt der Preis wurde jedoch nur für einen berechnet und jetzt kriegt er Ärger mit eBay bei er hat heute zwei Briefe erhalten Wo dafür 43 € Schulden Stehen was/wie soll dem Verkäufer sagen das es ein missverständlich ist und er nur eins wollte

Er ist gerade im Arsch



Danke an storm für die signatur
23.01.2013 15:48
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Edgeworth
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Beitrag: #2
RE: EBay Hilfe

Nunja, wenn der Fehler bei Ebay liegt besteht natürlich keine Abnahmepflicht. Das wird natürlich schwer nachzuweisen. Vermutlich ist es schlichtweg ein Eingabefehler gewesen, oder er hat zweimal gedrückt oder dergleichen.

Ich würde mal mit dem Verkäufer reden und ihm schildern was los ist - Der Verkäufer ist ja vermutlich ein gewerblicher wenn er gleich mehrere anbietet, deshalb dürfte ihm ja daran gelegen sein jedes Problem kundenorientiert zu lösen und solange dein Freund eins abnimmt.
Er soll den Verkäufer anschreiben, zeigt sich dieser nicht kooperativ am besten Ebay schreiben und um Prüfung bitten wie das passieren konnte. Vielleicht können die da auch vermitteln.

WENN der Verkäufer auf Abnahme besteht dann wäre es am ratsamsten sich anwaltlichen Rat zu suchen. Andernfalls dürfte - wenn es tatsächlich ein gewerblicher ist - ja auch die Klausel bestehen in Richtung Fernabsatz, also 14-Tägiges Widerrufsrecht. Dann kann man ja davon noch Gebrauch machen. Da am besten nochmal nachsehen ob der das anbietet.

23.01.2013 17:06
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Ebbelwoi
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Beitrag: #3
RE: EBay Hilfe

Aus Versehen, kann man bei Ebay nichts bestellen und auch von deren System, werden nicht 2 Artikel, zum Preis von einem gebucht. Geht ja auch gar nicht. Ausserdem muss man jede Transaktion immer erst bestätigen, bevor man was kauft und man bekommt sowohl in seinem Ebay Nachrichteneingang, als auch auf sein Emailkonto, eine Bestätigungsmail, wo genau drinsteht, was man gekauft hat.

Wenn Ebay schon Briefe schreibt, hat dein "Freund" wahrlich aber alles vorher schon ignoriert, denn innerhalb von ein paar Tagen, wenn man nicht gezahlt hat, sendet Ebay keine Briefe raus. Wenn dein Freund Pech hat, ist das Widerrufsrecht (wenn es ein Händler ist) nun schon erloschen und er wird nicht rumkommen, den fehlenden Betrag zu zahlen.

Sollte es aber tatsächlich der Fall sein, dass 2 gebucht wurden, aber nur eins berechnet wurde (was ich mir nicht vorstellen kann) muss es dafür ja Beweise geben und die leitet dein Freund einfach an Ebay und der Fall ist gegessen.

Dein Freund soll sich einfach beim Verkäufer melden, wenn der Verkäufer ein Händler ist, kann er einfach widerrufen (es sei denn, er hat die Frist schon längst dafür verstreichen lassen)

Ein paar mehr Infos, wären aber nicht schlecht und versuchen auch ein wenig deutlicher zu schreiben. Dein "Kauderwelch" is recht schwer zu verstehen Wink

23.01.2013 17:16
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boardman14
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Beitrag: #4
RE: EBay Hilfe

ja das tut er die14 tage sind aber um
er hat ihn (dem verkäufer) eine mail geschrieben
das es ein missverständnis war mal sehen

ich war beim kauf dabei mein pp acc wurde benutzt mit seinem ebay acc



Danke an storm für die signatur

Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 23.01.2013 17:31 von boardman14.

23.01.2013 17:19
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Ebbelwoi
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Beitrag: #5
RE: EBay Hilfe

Dann hat dein Freund wohl Pech.Wenn der Verkäufer darauf besteht, muss er nun zahlen. Man bekommt immer genaue Infos, wieviel und was man gekauft hat.

Wenn dein Freund da nicht sofort reagiert hat und nun die Zeit hat verstreichen lassen und auch auf die Emails die vom Verkäufer sicherlich gekommen sind, nicht reagiert hat und nun sich Ebay eingeschaltet hat und ihn per Brief zum Zahlen auffordert, dann sollte er nun einfach zahlen und es als Lehrgeld verbuchen und für die Zukunft weiss er, dass man SOFORT bei irgendwas reagiert!

Ich bin mir auch zu 100% sicher, dass man nicht aus Versehen irgendwas doppelt kaufen kann, ohne das man eine Info bekommt. Nutze Ebay seit über 10 Jahren und noch nie ein Problem gehabt

23.01.2013 17:28
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boardman14
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Beitrag: #6
xGames  RE: EBay Hilfe


Danke an storm für die signatur

Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 23.01.2013 17:48 von boardman14.

23.01.2013 17:38
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Ebbelwoi
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Beitrag: #7
RE: EBay Hilfe

Der Artikel ist erstmal vollkommen egal und hat mit dem Fall ansich nichts zu tun. Dein Freund, ist leider absolut selbst Schuld! Er muss den Artikel 2mal gekauft haben, hat von seinem Widerrufsrecht nicht gebraucht gemacht (wäre 1 Email an den Verkäufer gewesen und die Sache wäre erledigt gewesen), hat dann auf die Nachrichten, die der Verkäufer mit Sicherheit gesendet hat, nicht reagiert und nun hat sich Ebay eingeschaltet.

Ich denke mal, dein Freund wird dir eben auch nicht alles erzählt haben, was da abgelaufen ist, aber meiner Erfahrung nach, kann man eben nicht irgendwas einfach so doppelt bestellen, ohne das man eine Info bekommt. Dazu hätte er einfach sich nur direkt mit dem Verkäufer in Verbindung setzen können. Einfach auf Stur schalten, Nachrichten ignorieren, ist nie gut und nun hat er die Quittung.

23.01.2013 18:10
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renes2
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Beitrag: #8
RE: EBay Hilfe

Hätte man eigentlich doch sofort sehen müssen. Wenn nicht bei der Bestellung dann spätestens bei der email.....und wenn das auchnicht auf sich aufmerksam gemacht hatte dann spätestens dann wenn das paket mit beiden artikeln angekommen wäre.....

Naja wie immer man auch über 2wochen darüber hinwegsehen kann, beweislage ist kritisch er muss zahlen


Sagt mir, wann stirbt ein Mensch?
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Ein Mensch stirbt, wenn man ihn vergisst..
23.01.2013 18:37
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boardman14
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RE: EBay Hilfe

Nur eins ist angekommen das ist das ding



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23.01.2013 19:08
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renes2
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xGames  RE: EBay Hilfe

boardman14 :
Nur eins ist angekommen das ist das ding


Dennoch ist das eigenverschuldung...ich meine, gut euch die emails an.
Steht da 2 muss er zahlen.
Stehts da nicht, kannste das bei ebay melden und zeigen...wovon ich aber nicht ausgehe


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23.01.2013 19:16
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Ebbelwoi
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xGames  RE: EBay Hilfe

boardman14 :
Nur eins ist angekommen das ist das ding


Er hat ja auch nur 1 Artikel bezahlt! Den anderen Artikel hat er gekauft aber nicht bezahlt. Von daher, warum sollte der Verkäufer 2 Artikel senden? Dein Freund soll mal sein Ebay Account anschauen und die Emails die er bekommen hat! Da wird sicherlich einiges da sein und dort sind alle Infos.

23.01.2013 20:50
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Edgeworth
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RE: EBay Hilfe

Ich stelle mir grade die Frage ist, wie es sich verhält wenn der Freund den Artikel nun bezahlt um den Zahlungsverzug zu unterschlagen (Mehr oder weniger, dann wird es sicher keinen Ärger mehr geben oder nur bedingt) und den Artikel dann zurücksendet.

Die 14-Tägige Widerrufsfrist beginnt ja erst mit Ankommen der Ware. d.h. -> Dein Freund soll mit dem Verkäufer reden, ist dieser dann nicht einverstanden den Kaufvertrag zu annulieren soll er den Artikel bezahlen und dann halt im Rahmen der 14-Tägigen Frist zurücksenden, aber natürlich nur wenn es sich um einen gewerblichen Käufer handelt! Sonst gibt es das ja nicht.
Ist nicht die feine englische Art, aber anders geht's ja nunmal nicht und rechtlich wäre das absolut korrekt.

23.01.2013 21:44
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renes2
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Beitrag: #13
RE: EBay Hilfe

Nein, das 14tägige wiederrufsrecht gilt nach dem kauf des artikels.
So stehts zumindest immer bei den amazon emails vom jeweiligen verkäufer

Greetz


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23.01.2013 21:46
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xGames  RE: EBay Hilfe

Tja er hat nochmal Glück gehabt er hat den Verkäufer heute angeschrieben und sofort eine Rückmeldung bekommen das die Bestellung storniert wurde

Das merke sich jeder für die Zukunft



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Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 23.01.2013 22:20 von boardman14.

23.01.2013 22:17
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Beitrag: #15
xGames  RE: EBay Hilfe

renes2 :
Nein, das 14tägige wiederrufsrecht gilt nach dem kauf des artikels.
So stehts zumindest immer bei den amazon emails vom jeweiligen verkäufer

Greetz


Ich zitiere mal von Wikipedia:
"Diese Frist begann, sobald der Unternehmer seine oben genannten Informationspflichten erfüllt hat. Wurde ein Kaufvertrag geschlossen, begann die Frist frühestens, sobald der Verbraucher die Ware erhalten hat, spätestens jedoch vier Monate nach Erhalt der Ware."
http://de.wikipedia.org/wiki/Fernabsatzgesetz

Nur so als Information, alles andere wäre Unfug, da der Händler sich ja sonst immer die maximale Zeit lassen kann. Du kannst immer wenn du die Ware erhalten hast 14 Tage testen und am letzten Tag durch Zurücksendung oder Information an den Verkäufer widerrufen. Unabhängig von der Schließung des Vertrages.

23.01.2013 22:32
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