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alexking
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RE: ULES-00579
ich nehme als driver immer den Sony9660.. damit lief bislang jede Sicherheitskopie.
Ich finde die Idee gut, dass man sich zu 2t ein Spiel kauft. Ich denke, dass ihn dafür niemand anzeigt, obwohl es natürlich nicht astrein legal ist.
Dies ist sogar legal, da das Gesetz eine bestimmte Fallgestaltung nicht vorsieht.
Nämlich dann, wenn jemand das Spiel kauft und es verleiht. Dann bleibt der Verleiher Eigentümer und hat damit ein Recht auf die Sicherheitskopie.
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03.03.2009 16:04 |
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Klaus
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RE: ULES-00579
Danke Alex, wieder was dazugelernt. Gilt das auch, wenn auf der Verpackung steht: keine Vermietung oder Verleih?
"Im deutschen Fernsehen gibt es nur noch kaputte Familien. Außer den Simpsons gibt es keine normale Familie mehr im TV." - Edmund Stoiber
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04.03.2009 09:32 |
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alexking
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RE: ULES-00579
Danke Alex, wieder was dazugelernt. Gilt das auch, wenn auf der Verpackung steht: keine Vermietung oder Verleih?
Das richtet sich an den gewerblichen Verleiher/Vermieter (Videothek etc.).
Das Verleihrecht kann dir als Eigentümer niemand nehmen, auch wenn die Industrie das gerne so zu verstehen gibt.
Viele Androhungen existieren einfach nicht, haben sich aber im Volksmund durchgesetzt. So etwa auch das beliebte Schild "Eltern haften für ihre Kinder" was sich jeder Gesetzeslage entbehrt. Oder "reduzierte Ware ist vom Umtausch ausgeschlossen", denn eine mangelhafte Ware darf man immer umtauschen.
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04.03.2009 10:04 |
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Klaus
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RE: ULES-00579
Damit wäre die Sache ja geritzt, ab zum Freund, neues Image ziehen, Spaß haben...
"Im deutschen Fernsehen gibt es nur noch kaputte Familien. Außer den Simpsons gibt es keine normale Familie mehr im TV." - Edmund Stoiber
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04.03.2009 12:17 |
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poedel
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RE: ULES-00579
ich brauche mehr solche Gummiparagraphen *G*
Und anders herum? Die Videotheken haben doch sowas drauf stehen wie "nicht für den Verkauf gedacht" oder sinngemäß.
Dennoch verkaufen die das auch gerne mal, wenn die Attraktivität nachläßt. Rechtens?
Konsolen: PS3 & PSP (5.50 GEN-D2 auf 2004blk)
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04.03.2009 12:44 |
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alexking
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RE: ULES-00579
ich brauche mehr solche Gummiparagraphen *G*
Und anders herum? Die Videotheken haben doch sowas drauf stehen wie "nicht für den Verkauf gedacht" oder sinngemäß.
Dennoch verkaufen die das auch gerne mal, wenn die Attraktivität nachläßt. Rechtens?
Ich denke damit will die Industrie lediglich zwischen privater und gewerblicher DVD unterscheiden. Die Videotheken bekommen die DVDs ja deutlich günstiger.
Jedenfalls gibt es kein Gesetz, das einem verbietet eine bewegliche Sache, die im Alleineigentum steht, zu veräußern.
Rechtsirrtümer gibt es jede Menge:
Etwa die Beamtenbeleidigung, die überhaupt nicht existiert. Ob ich einen Polizisten "Arsch..." nenne oder die Bäckerin ist genau dasselbe.
Interessant ist aber etwa, dass das Gesetz für die Ehe eine "Sexpflicht" vorsieht.
Aber unser Recht ist da noch gar nichts gegen das äußerst kuriose amerikanische...
Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 04.03.2009 13:03 von alexking.
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04.03.2009 13:02 |
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Gift
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RE: ULES-00579
Alex, was war da mit dem "Eltern haften für ihre Kinder"???
[img]http://martuzki95.ma.funpic.de/signis/gift/gift.gesperrt
Wenn du denkst, dass du denkst, dann denkst du nur dass du denkst. Denn das denken der gedachten Gedanken ist nur gedankenloses Denken!!!!
Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 04.03.2009 14:28 von Gift.
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04.03.2009 14:27 |
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Klaus
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RE: ULES-00579
Es ist genau umgekehrt, Kinder haften für Ihre Eltern...
"Im deutschen Fernsehen gibt es nur noch kaputte Familien. Außer den Simpsons gibt es keine normale Familie mehr im TV." - Edmund Stoiber
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04.03.2009 15:20 |
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Gift
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RE: ULES-00579
oh Mann klaus?? n Clown gef****???
Aber du fällst mir positiv funny auf!!!
[img]http://martuzki95.ma.funpic.de/signis/gift/gift.gesperrt
Wenn du denkst, dass du denkst, dann denkst du nur dass du denkst. Denn das denken der gedachten Gedanken ist nur gedankenloses Denken!!!!
Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 04.03.2009 16:09 von Gift.
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04.03.2009 16:07 |
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alexking
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RE: ULES-00579
Alex, was war da mit dem "Eltern haften für ihre Kinder"???
Dieses Schild findet man etwa an sehr vielen Baustellen. Eltern haften jedoch nur für ihre Kinder, wenn man ihnen eine grobe Verletzung der Aufsichtspflicht nachweisen kann, was äußerst selten der Fall ist.
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04.03.2009 20:57 |
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superman
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RE: ULES-00579
dem Threadsteller wurde immer noch nicht geholfen!!!
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05.03.2009 09:14 |
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alexking
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RE: ULES-00579
dem Threadsteller wurde immer noch nicht geholfen!!!
Von diversen Einstellungen über Plugins deaktivieren bis hin zu Neuflashen waren alle Ratschläge dabei, er hat sich einfach nicht mehr gemeldet.
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05.03.2009 10:37 |
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GTAler
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RE: ULES-00579
das mit der beamtenbeleidugung hab ich auch schon mal gehört...
ging das nicht irgendwie so:
beamten beschimpfen = direkte klage, keine anzeige
normalo beschimpfen = anzeige bei polizei, danach klage
"Beim verlassenen Spielcasino stießen wir plötzlich auf Billy Boy und seine 4 Droogs… Sie wollten gerade mal wieder das alte Rein-Raus Spiel an einer hysterischen, kreischenden, jungen Dewotschka praktizieren!"
PSN ID: Amistad2
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05.03.2009 13:06 |
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alexking
Administrator
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RE: ULES-00579
das mit der beamtenbeleidugung hab ich auch schon mal gehört...
ging das nicht irgendwie so:
beamten beschimpfen = direkte klage, keine anzeige
normalo beschimpfen = anzeige bei polizei, danach klage
Nein, dieser Unterschied besteht nicht. Es handelt sich jeweils um eine ganz normale Beleidigung nach § 185 StGB.
Der Unterschied besteht im Verfahrensrecht. § 185 wird nur bei Stellung eines Strafantrages des Betroffenen verfolgt. Beim Beamten darf diesen auch dessen Vorgesetzter stellen.
Weiteres bitte im § Rechts-Forum !
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05.03.2009 14:58 |
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MightyWolf
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RE: ULES-00579
Irgendwie kommt ihr immer mehr vom Thema ab.
Wer ist eigentlich Edit?
Die wird in sovielen Posts erwähnt.
Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 05.03.2009 15:15 von MightyWolf.
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05.03.2009 15:15 |
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