Antwort schreiben  Thema schreiben 
Seiten (2): « Erste < Vorherige 1 [2] Letzte »
Verfasser Nachricht
dark-awesome
stehn


Beiträge: 3.204
Gruppe: Banned
Registriert seit: Jul 2010

Status: Offline
Danke erhalten: 2192
Beitrag: #16
RE: Notwehrlage -> mildestes Mittel ???

Oha Halbtot hätte auch gereicht xDD

Also ich denk mal wenn du wohl einfach drauf los geschossen hast ist es ja noch ok in so ner Situation denk man auch nicht lange nach. Wird es wohl milde ausfallen Wink

Aber ich glaub auch wenn du den die Waffe einfach nur an den Kopf gehalten hättest hätte der sich in die Hose gemacht. Das sind doch meistens keine besonderen Einbrecher.


West Zeit / Westside

Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 21.08.2011 02:52 von dark-awesome.

21.08.2011 02:51
Webseite des Benutzers besuchen Alle Beiträge dieses Benutzers finden Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
Darktraceur92
Review Schreiber
*


Beiträge: 2.561
Gruppe: User
Registriert seit: Jun 2009

Status: Offline
Danke erhalten: 958
Beitrag: #17
RE: Notwehrlage -> mildestes Mittel ???

In so einen fall darf man töten. Wenn du einen polizisten mit knarre bedrohst, wird der dir wohl kaum ims knie schießen...

21.08.2011 03:32
Alle Beiträge dieses Benutzers finden Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
dark-awesome
stehn


Beiträge: 3.204
Gruppe: Banned
Registriert seit: Jul 2010

Status: Offline
Danke erhalten: 2192
Beitrag: #18
xPSP  RE: Notwehrlage -> mildestes Mittel ???

Darktraceur92 :
In so einen fall darf man töten. Wenn du einen polizisten mit knarre bedrohst, wird der dir wohl kaum ims knie schießen...


Ich glaub töten dürfen die den nicht erstens kommt das scheiße an wenn ein Polizist jemanden erschießt und zweitens versuchen die eigentlich immer nur so zu schießen das der andere Unfähig ist abzudrücken aber noch lebt.

Nur in solchen Situationen wie bei Amokläufen.

-ferra- hast du echt jemanden abgeknallt in den Kopf ?


West Zeit / Westside

21.08.2011 04:14
Webseite des Benutzers besuchen Alle Beiträge dieses Benutzers finden Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
Folgende User bedanken sich:
The Real Enigma87 (Aug-21-2011)
alexking
Administrator
***


Beiträge: 22.098
Gruppe: Administrator
Registriert seit: Dec 2007

Status: Offline
Danke erhalten: 31833
Beitrag: #19
RE: Notwehrlage -> mildestes Mittel ???

Hat der Fall wirklich einen realen Bezug ? Ich hoffe doch nicht.

Grundsätzlich gilt bei der Notwehrhandlung nach § 32, dass das mildeste der dir zur Verfügung stehenden Mittel gewählt werden muss. Hast du jetzt etwa auch einen Baseball-Schläger dabei, hättest du damit zuschlagen müssen, sonst handelt es sich um einen Notwehrexzess nach § 33 StGB. Man braucht seinem Gegenüber aber nicht schwächer entgegen treten zu müssen, daher ist etwa nicht das mildeste Mittel mit der Faust zuzuschlagen.

Hast du nur die Waffe dabei, und dein Gegenüber wollte einen tödlichen Stich abgeben, darfst du schießen und ihn töten, wenn sein Angriff unmittelbar bevorsteht. Hatte er hingegen das Messer noch nicht gezogen und nur mit sich geführt, darfst du nicht schießen.

Wohin man schießt ist eine Ermessensentscheidung vor Gericht. Dabei kommt es unter anderem darauf an, in welcher Verfassung man sich befand (z.B. Panik), ob man ein geübter Schütze ist, man gezielt einen Kopfschuss abgeben wollte etc.

Hat man einfach geschossen ohne Tötungsabsicht und trifft dabei den Kopf, rechtfertigt dich die Notwehr. Vor Gericht ist dir meist schwer das Gegenteil zu beweisen, weshalb dann in dubio pro reo zur Anwendung kommt wobei der für dich günstigste Fall angenommen werden muss. Probleme kann es noch geben, wenn du gar keine Waffe führen darfst (kein Waffenschein).




Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 21.08.2011 09:08 von alexking.

21.08.2011 09:06
Webseite des Benutzers besuchen Alle Beiträge dieses Benutzers finden Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
Folgende User bedanken sich:
borderkill666 (Aug-23-2011), speedy (Aug-21-2011), Ikaros-Chan (Aug-21-2011), ~ferra~ (Aug-21-2011)
ToXXiN
King
*


Beiträge: 2.282
Gruppe: User
Registriert seit: Jan 2011

Status: Offline
Danke erhalten: 1900
Beitrag: #20
RE: Notwehrlage -> mildestes Mittel ???

äh ferra, wieso hast du ne Knarre o.O

Ich bin leicht geschockt

@Alex, danke, gut das mal zu wissen (auch wenn man mal in ner Straße angegriffen wird)





CoD: Advanced Warfare für ~24€! DhDR: Mordors Schatten für ~11€! Watch Dogs ~5€!
g2a.com
21.08.2011 09:37
Webseite des Benutzers besuchen Alle Beiträge dieses Benutzers finden Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
~ferra~
Experte
****


Beiträge: 583
Gruppe: User
Registriert seit: Apr 2010

Status: Offline
Danke erhalten: 461
Beitrag: #21
xPSP  RE: Notwehrlage -> mildestes Mittel ???

Mensch, Leute. Big Grin

Das ist alles fiktiv. Also nie geschehen und wird es hoffentlich auch nicht.

Nein, ich trage keine Waffen mit mir rum, zumal ich davon auch nichts halte.
Ich bin ein ganz normaler Mensch, wie (fast) jeder andere.

Mich hat die Situation einfach mal interessiert, weil man solche Vorfälle doch immer wieder mal ließt.

Danke an Alex. Smile

MfG ferra


~~> Ist ein im Marktplatz verifizierter Verkäufer. <~~
Nulleinspeisung - openDTU Hoymiles SolarZero
21.08.2011 11:39
Webseite des Benutzers besuchen Alle Beiträge dieses Benutzers finden Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
Whynot
Legende
*****


Beiträge: 1.778
Gruppe: User
Registriert seit: Jan 2011

Status: Offline
Danke erhalten: 600
Beitrag: #22
RE: Notwehrlage -> mildestes Mittel ???

Ich muss zu ferras ferteidigung sagen , dass mich das auch schon mehrmals interessiert hat , aus reiner neugierde Big Grin


21.08.2011 16:16
Alle Beiträge dieses Benutzers finden Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
Folgende User bedanken sich:
borderkill666 (Aug-23-2011), Ikaros-Chan (Aug-21-2011), ~ferra~ (Aug-21-2011)
Ryu Haya Busa
Experte
****


Beiträge: 634
Gruppe: User
Registriert seit: Apr 2010

Status: Offline
Danke erhalten: 196
Beitrag: #23
RE: Notwehrlage -> mildestes Mittel ???

Ja und was ist wenn due nachbarn das hören ???
Sorry der musste sein ;P

22.08.2011 04:03
Alle Beiträge dieses Benutzers finden Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
ukr96__
Ukrainer mit Blut
****


Beiträge: 743
Gruppe: User
Registriert seit: Feb 2011

Status: Offline
Danke erhalten: 536
Beitrag: #24
xPSP  RE: Notwehrlage -> mildestes Mittel ???

Ryu Haya Busa :
Ja und was ist wenn due nachbarn das hören ???
Sorry der musste sein ;P


Dann wirft mann die Leiche in den Garten vom Nachbar Wink
SDP ft. Sido - Ne leiche Tongue
Nein, im Ernst diese Frage die ferra gestellt hat, hätte auch mal gelöst werden sollen, da man einfach zu viel von Einbrüchen hört.

22.08.2011 10:42
Alle Beiträge dieses Benutzers finden Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
Superpit
Halbprofi
***


Beiträge: 196
Gruppe: User
Registriert seit: Jun 2011

Status: Offline
Danke erhalten: 104
Beitrag: #25
xPSP  RE: Notwehrlage -> mildestes Mittel ???

bitte löschen


Spoiler: (anzeigen)

Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 22.08.2011 15:39 von Superpit.

22.08.2011 14:43
Alle Beiträge dieses Benutzers finden Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
Pac:Man
Experte
****


Beiträge: 866
Gruppe: User
Registriert seit: Oct 2009

Status: Offline
Danke erhalten: 451
Beitrag: #26
xPSP  @Alexking

Da wir gerade beim Thema sind: Nehmen wir mal an ich betreibe Kampfsport und bin dadurch mein gegenüber überlegen. Muss ich in der Notwehr in aufklären, dass ich z.B. geübt ihn mit Griffen ausschalten kann?

und noch was:
Nach dem StGB § 32 ist Notwehr nicht nur bei körperlichen Angriffen erlaubt sondern auch bei Angriffen auf die Ehre. Wie soll ich das verstehen, darf ich zuschlagen, wenn mich einer Hur*nsohn nennt, ohne dabei was zu befürchten zu müssen?

Ich danke für eine Antwort.

23.08.2011 11:10
Alle Beiträge dieses Benutzers finden Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
alexking
Administrator
***


Beiträge: 22.098
Gruppe: Administrator
Registriert seit: Dec 2007

Status: Offline
Danke erhalten: 31833
Beitrag: #27
xPSP  RE: @Alexking

Pac:Man :
und noch was:
Nach dem StGB § 32 ist Notwehr nicht nur bei körperlichen Angriffen erlaubt sondern auch bei Angriffen auf die Ehre. Wie soll ich das verstehen, darf ich zuschlagen, wenn mich einer Hur*nsohn nennt, ohne dabei was zu befürchten zu müssen?

Ich danke für eine Antwort.


Es ist richtig, dass die Notwehr nicht nur bei körperlichen Angriffen rechtfertigt. Bei Beleidigungen gibt es aber die Besonderheit, dass du nicht nach einer Beleidigung zuschlagen darfst, sondern nur bei einer bevorstehenden. Und davon ist abzuraten, da man kaum nachweisen kann, dass dich jemand beleidigen wollte. Wenn du aber während des Ausspruch des Wortes Hur*nsohn zuschlägst, schützt dich die Notwehr. Das musst du aber erstmal hinbekommen Big Grin




23.08.2011 11:32
Webseite des Benutzers besuchen Alle Beiträge dieses Benutzers finden Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
Folgende User bedanken sich:
Superpit (Aug-23-2011), lukico (Aug-23-2011), speedy (Aug-23-2011), borderkill666 (Aug-23-2011), ukr96__ (Aug-23-2011)
borderkill666
Experte
****


Beiträge: 525
Gruppe: User
Registriert seit: Jul 2010

Status: Offline
Danke erhalten: 223
Beitrag: #28
RE: Notwehrlage -> mildestes Mittel ???

Zum Glück ist alles das nur Fiktiv.
Ich war schon ganz schön geschockt als du da so eine Story erzählt hast Wink

Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 23.08.2011 21:11 von borderkill666.

23.08.2011 21:10
Alle Beiträge dieses Benutzers finden Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
Seiten (2): « Erste < Vorherige 1 [2] Letzte »
Antwort schreiben  Thema schreiben 

Druckversion anzeigen
Thema einem Freund senden
Thema abonnieren | Thema zu den Favoriten hinzufügen




» zum Seitenanfang