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MatzeO
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Beitrag: #1
xPSP  Garantieansprüche

Hallo!
Ein Freund von mir hat ein riesiges Problem mit seiner vor kurzem gekauften PSP GO.
Der Analogstick funktioniert nicht mehr.
Er hat sie bei GameStop gekauft und dort waren schon einige Dinge komisch:
Im Karton war kein Aufladekabel (Karton war also schon geöffnet vielleicht Gebraucht?Trotz kauf einer "neuen"?)
Also sind die Verkäufer nach Saturn rübergehuscht und haben ihm eins von SpeedLink gegeben.
Mein Freund musste ca. 45min. an der Kasse warten und als er bezahlt hatte,hat er nicht an den Kassenbon gedacht.
Hat er nun Garantieansprüche?
Hoffe das mir jemand schnell antworten kann.
Er hat die PSP erst vor ein paar Tagen "NEU" gekauft.

20.09.2011 20:03
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Beitrag: #2
RE: Garantieansprüche

Er hat Ansprüche (Gewährleistung).
Um den Anspruch in Anspruch zu nehmen reicht schon eine Zeugenaussage aus, dass die Ware da gekauft wurde (Zeuge musste dabei sein).
Die werden sich zwar quer stellen, aber rechtlich geht es so Wink

20.09.2011 20:38
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kampfkraut
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Beitrag: #3
RE: Garantieansprüche

gamestop ist manchmal echt komisch. ich habe da auch meine ps3 gekauft und die meinten ich hab da ein jahr garantie drauf. aber eigentlich hat man doch zwei jahre auf allen elektrogeräten. oder ist das bei der ps3 anders?




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20.09.2011 22:03
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wulftears
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Beitrag: #4
xPSP  RE: Garantieansprüche

wenn ihr zu zweit wieder in den Laden geht und der zweite den Kauf bezeugt, ist das ausreichend! dann muss der Verkäufer den Garantieanspruch anerkennen. (gibt da so Gesetze, zumindest hatte ich das so beim M....Mart gelernt)

Sony hat nur 12 Monate Garantie auf PS3 / PSP ...

24 Monate ist die gesetzliche Gewährleistung!


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20.09.2011 22:17
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Beitrag: #5
RE: Garantieansprüche

1 Jahr Garantie
2 Jahre Gewährleistung
... wie oft musste ich das schon schreiben ...
Garantie: freiwillige Leistung des Herstellers, Hersteller gibt Dauer und Bedingungen an
Gewährleistung: gesetzlich vorgeschrieben, gegenüber dem Händler, Dauer und Bedingungen per Gesetz geregelt

20.09.2011 22:18
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Beitrag: #6
RE: Garantieansprüche

also kann man seine ps3 nach zwei jahren noch bei dem händler (in meinem fall gamestop) abgeben und sie wird repariert oder umgetauscht, oder hab ich das jezt falsch verstanden?
weil, wenns doch gesetzlich vorgeschrieben ist müssen dies ja tun. aber dann frag ich mich wofür es dann noch die garantie gibt wenn die gewährleistung doch eh schon feststeht?




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Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 20.09.2011 23:37 von kampfkraut.

20.09.2011 23:33
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MatzeO
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Beitrag: #7
xPSP  RE: Garantieansprüche

kampfkraut :
also kann man seine ps3 nach zwei jahren noch bei dem händler (in meinem fall gamestop) abgeben und sie wird repariert oder umgetauscht, oder hab ich das jezt falsch verstanden?
weil, wenns doch gesetzlich vorgeschrieben ist müssen dies ja tun. aber dann frag ich mich wofür es dann noch die garantie gibt wenn die gewährleistung doch eh schon feststeht?


Ist genau wie bei Apple.
Ein Jahr Garantie für jegliche Fehler=Hersteller repariert z.B defekte Grafikkarte

Zwei Jahre Gewärleistung=Bekannte Herstellungsfehler wie z.B ein Riss im Plastikgehäuse welcher nach einer gewissen Zeit passiert (MacBook)

21.09.2011 14:37
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Beitrag: #8
xPSP  RE: Garantieansprüche

nein !!!!!

In den ersten 12 Monaten wird jeder Defekt der auftritt (auser durch fremdeinwirken....) vom Hersteller behoben. Garantieleistung des Herstellers. Wie er das macht ist seine Sache ob Umtausch oder Reparatur. Einige Hersteller Tauschen generell, und Händler sind in der Lage da schneller zu reagieren. D.h. sie Tauschen das Gerät schon im Laden, da sie wissen sie werden eh getauscht. Bei zweifelhaften Dingen wird ein Händler immer auf ein einsenden des Gerätes bestehen.

Danach, vom 13.-24. Monat greift die Gewährleistung. Da muss ich als Käufer dem Händler / Hersteller nachweisen z.B. dass sein Produkt während der Garantiezeit einen Fehler hatte der sich nun wesentlich verschlimmerte. (Habe ich schon erlebt, konnte bewiesen werden, und wurde für den Kunden kostenlos Repariert) dazu gehören auch fehlerhafte Serien, wenn Ware zum Beispiel generell nach 14 Monaten den gleichen Fehler aufweist.

Ich hoffe es wird nun etwas besser verstanden.

viele Hersteller bieten ja 24 Monate Garantie an um dieses Kuddelmuddel zu vermeiden. Sony gehört nicht dazu, sowie viele Handyhersteller.

-> Apple Riss in Gehäuse durch Materialermüdung - sollte innerhalb von 24 Monaten nicht sein, deswegen Reparatur oder ...


Grüße wölfchen


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Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 21.09.2011 14:50 von wulftears.

21.09.2011 14:48
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Beitrag: #9
RE: Garantieansprüche

Kein Kassenbon = keine Garantie und keine Gewährleistung. Woher sollen die denn auch wissen das dein Freund es erst vor ein "paar Tagen" gekauft hat? Wenn er es mit EC gekauft hat könnte er dem Verkäufer ja den Kontoauszug zeigen. Vielleicht nehmen die das als Kaufbeleg an.

21.09.2011 14:59
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Beitrag: #10
xPSP  RE: Garantieansprüche

PSviTALoVer :
Kein Kassenbon = keine Garantie und keine Gewährleistung. Woher sollen die denn auch wissen das dein Freund es erst vor ein "paar Tagen" gekauft hat? Wenn er es mit EC gekauft hat könnte er dem Verkäufer ja den Kontoauszug zeigen. Vielleicht nehmen die das als Kaufbeleg an.


Das versuchen sie alle einem weis zu machen. Bleibt man hartnäckig und beharrt auf sein Recht, knicken sie irgendwann ein ...
Es reicht eine verlässliche und glaubwürdige Zeugenaussage Wink

21.09.2011 15:12
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kampfkraut
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Beitrag: #11
RE: Garantieansprüche

also meine ps3 kackt manchmal einfach so ab. bleibt hängen oder geht einfach aus. (hab sie nicht mal ein jahr) was soll ich jezt tun? warten auf die "gewährleistung" oder direkt auf die "garantie" zugreifen?




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22.09.2011 00:38
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Beitrag: #12
RE: Garantieansprüche

also normalerweise könnte man ja noch den sticker vom karton abscannen. Smile dadurch würde sich ja das verkaufsdatum ausgerechnet werden lassen.aber zügig hingehen und erklären! Wink


22.09.2011 06:06
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xPSP  RE: Garantieansprüche

Mein Freund geht heute mal nach GameStop und fragt ob er einen Beleg bekommen kann.
Seine Mutter hat den Analogstick "magisch" berührt und auf einmal funktioniert er wieder O.o
Deshalb möchte er erstmal einen Beleg haben,
für den Fall das der Fehler nochmal auftritt.

22.09.2011 06:43
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