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KostenloserPenner
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Beitrag: #1
Question  Schule Schwänzen=Jugendamt?

Hallo Leute meine Mutter hatt mich in der Stadt mit freunden gesehen wo ich eigendlich schule hätte -.-.Zuhause meinte sie das wenn man die Schule Schwänzt das Jugendamt irgendwan eingeschaltet wird.Würde dich mich den in eine Pflege familie stecken?

Und noch was kann man Schule schon abrechen nehmen wir mal an ich sei in der 7.
Oder auch von anfang an keine machen?
LehrerBitte keine Streber antworten wie "ZzzzZ Pff man kann die schule abrechen aber dan bist du halt ein Trottel" Ich frag ja nur und habs nicht vor!

18.01.2012 20:12
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PSP_Joker
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Beitrag: #2
RE: Schule Schwänzen=Jugendamt?

In Deutschland besteht die Schulpflicht, soweit ich weiß ist die bis man 18 ist bindend.

Zwar gibt es Leute wie Haftbefehl, die die Schule mit 14 abgebrochen haben, aber meist wurden die einfach nicht an Schulen angenommen, weil sie zum dumm waren und irgendwann haben dies aufgegeben.



Also das Schönste, was wir tun können, ist tanzen.
18.01.2012 20:16
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Beitrag: #3
xPSP  RE: Schule Schwänzen=Jugendamt?

PSP_Joker :
nicht an Schulen angenommen


Bzw. mann ihn nicht wollte Big Grin

Also Schulpflicht besteht. Wie das mit dem Jugendamt ist, weiß ich nicht, aber ich glaube, irgendwann, wird die Polizei dich zuhause abholen und dich dann zur Schule bringen.

In Italien kannst du die Schule schmeißen, wann du willst (so wie meine Cousine xD)


Xbox - Fanboy ^^

18.01.2012 20:19
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T.O.P
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Beitrag: #4
xPSP  RE: Schule Schwänzen=Jugendamt?

Die Schulpflicht in Deutschland dauert 9 Schulbesuchjahre.
Theoretisch kannst du auch schon nach der 7. Klasse aufhören, wenn du davor schon 2 mal sitzen geblieben bist.Big Grin

Haftbefehl war mal auf der GTS Schule, um seine Abschluss zu wiederholen. Und rate mal, auf welche Schule ich gehe ?
mfg

Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 18.01.2012 20:23 von T.O.P.

18.01.2012 20:21
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Beitrag: #5
xPSP  RE: Schule Schwänzen=Jugendamt?

Deine Schreibweise beweisst,dass du nicht so oft die Schule besuchst.
Würde mir zu denken geben.

18.01.2012 20:22
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Beitrag: #6
RE: Schule Schwänzen=Jugendamt?

btT:

1. Ist die Schulpflicht in Deutschland nicht überall gleich, weil es kein Bundesgesetz gibt, sondern obligt den einzelnen Bundeländern, weil sie die sogenannte Kulturhoheit inne haben! Also ist die Schulpflicht von Land zu Land anders (Bundesland).
2. Das Schulwesen obligt aber der Aufsicht des Bundes.

Also solltest Du ganz schnell mal SchulG NRW durchlesen, falls DU das kannst!


18.01.2012 20:41
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Beitrag: #7
xPSP  RE: Schule Schwänzen=Jugendamt?

Bitte keine Streber antworten *lach*

deine rechtschreibung ist schon epic, ich würd dir schon allein wegen der raten auf der schule zu bleiben. sonst wirst du mal so wie haftbefehl. na, geschockt Big Grin? nehneh, nicht ernst.

unter normalen umständen, also nicht sitzen bleiben etc., kannst du nich in der 7. von der schule gehn, du musst, wie T.O.P schon sagte, mindestens 9 Jahre die Schule besuchen (also Grundschule+weiterführende Schule)... dann MUSST du aber in irgendeinen betrieb gehen und dort einen beruf erlernen... (es gibt allerdings einige die das nicht machen...)

und das "nehmen wir mal an" kannst du dir sparen, ich glaub hier merkt sowieso jeder dass du in der 7. bist. nicht böse gemeint, aber echt, das kannst du lassen.

und in der 7. schon schwänzen? ich weiß ja nicht.

18.01.2012 20:41
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Beitrag: #8
RE: Schule Schwänzen=Jugendamt?

Glaub mir, ich kenne genug Leute die nichts für die Schule tun und ich glaube du willst zu den nicht dazu gehören. Außer, du meinst Haftbefehl ist nen Gott und möchtest ihm alles nachmachen.

Wir hatten auch einen in der Klasse, der wurde gemobbt und wollte deswegen nicht in die Schule.
Dann wurde auch das Jugendamt eingeschaltet.

Zur Schule zu gehen kann dich keiner zwingen, nicht mal die Polizei oder das Jugendamt aber das mit der Pflegefamilie ist realistisch.



18.01.2012 21:04
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mixable
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Beitrag: #9
xPSP  RE: Schule Schwänzen=Jugendamt?

Z0RK :
Glaub mir, ich kenne genug Leute die nichts für die Schule tun und ich glaube du willst zu den nicht dazu gehören. Außer, du meinst Haftbefehl ist nen Gott und möchtest ihm alles nachmachen.

Wir hatten auch einen in der Klasse, der wurde gemobbt und wollte deswegen nicht in die Schule.
Dann wurde auch das Jugendamt eingeschaltet.

Zur Schule zu gehen kann dich keiner zwingen, nicht mal die Polizei oder das Jugendamt aber das mit der Pflegefamilie ist realistisch.


Wenn jemand gemobbt wird ist das was ganz anderes wenn der jenige schwänzt als wenn ein kleiner angehender "macho" aus langerweile schwänzt!

Ich selber besuche eine einjährige Berufschule die ich als übergangs lösung für mich am besten fand/finde. Ich war früher auf einer Hauptschule und bin dort total abgestürzt, sprich ich habe mich mit jeden Lehrer angelegt was sich auch auf meine Noten ausgewirkt hat und hatte im Abschlusszeugnis zwei fünfen und sonst nur vieren bis auf Sport wo ich eine eins hatte. Ich bin nicht stolz darauf mache aber jetzt mein bestes daraus und bringe eine eins nach der nächsten nach Hause und habe auch schon eine Ausbildungsstelle bekommen!

Mach das beste aus der Schule ansonsten wirst du ganz schnell merken was du für eine scheisse gebaut hast und dann haste dein Leben schon "verkackt".

Das mit der Pflegefamilie ist totaler schmarn, erst wenn eine gefährdung für das Kind vorliegt wird so gehandelt, wenn man schwänzt kommt es zu einer Geldstrafe oder sehr oft zu Sozialstunden die bis zu 500 stunden betragen können, ich spreche aus erfahrung, da mein freund grade das problem hat Big Grin

Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 18.01.2012 21:27 von mixable.

18.01.2012 21:25
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Beitrag: #10
xPSP  RE: Schule Schwänzen=Jugendamt?

Z0RK :
Zur Schule zu gehen kann dich keiner zwingen, nicht mal die Polizei oder das Jugendamt aber das mit der Pflegefamilie ist realistisch.


Die Polizei kann einen zwingen in die Schule zu gehen. Es besteht schließlich Schulpflicht. Wenn z.B. zu Hause bist, dann holt dich die Polizei in die Schule. Aber ich habe auch gehört, dass man eine Geldstrafe (50€) bekommt, wenn man schwänzt.

18.01.2012 21:34
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mixable
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Beitrag: #11
xPSP  RE: Schule Schwänzen=Jugendamt?

Flik :

Z0RK :
Zur Schule zu gehen kann dich keiner zwingen, nicht mal die Polizei oder das Jugendamt aber das mit der Pflegefamilie ist realistisch.


Die Polizei kann einen zwingen in die Schule zu gehen. Es besteht schließlich Schulpflicht. Wenn z.B. zu Hause bist, dann holt dich die Polizei in die Schule. Aber ich habe auch gehört, dass man eine Geldstrafe (50€) bekommt, wenn man schwänzt.


Wenn ich mich recht entsinne wird nach ca. 10 Tagen das Jugendamt eingeschaltet, hängt aber vom Klassenlehrer/in ab, da die das melden müssen. Wenn dich die Polizei abholen muss darfst du die Fahrt bis zur Schule bezahlen, das sind locker 90€ Big Grin So ist es bei uns Niedersachsen, auch wenn deine Schule nur 500m von dir entfernt ist musste die volle summe blechen!

18.01.2012 21:51
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Beitrag: #12
RE: Schule Schwänzen=Jugendamt?

Dass ihr auch alles in die Diskussionen miteinfließen lassen müsst. Musik, Rap, Gangstergetuhe hat hier nichts verloren.

Das Jugendamt wird aktiv, wenn da eine Beschwerde eingeht und du die 9.Jahre Pflichtschule nicht beendet hast. Später ist es denen wurscht, die Schule meldet dich einfach kurzerhand ab.

Da stellt sich natürlich die Frage wieso du schwänzt. Sei froh, dass du in DE zur Schule gehen darfst. 3 von 5 Kindern auf der Welt haben noch nie eine Schule von innen gesehen, also schätz welche Privilegien du im Vergleich dazu hast.

18.01.2012 23:18
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Beitrag: #13
RE: Schule Schwänzen=Jugendamt?

Das ist mir etwas zu bunt zum glück schwänze ich nie und habe auch nicht vor meine Schule abzubrechen Wink


19.01.2012 03:17
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Beitrag: #14
xPSP  RE: Schule Schwänzen=Jugendamt?

Jugo21 :
Das ist mir etwas zu bunt zum glück schwänze ich nie und habe auch nicht vor meine Schule abzubrechen Wink


Dann schreib es bitte nicht hier rein wenn du seine Frage nicht beantworten kannst!

19.01.2012 11:02
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YESitISaBOY
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Beitrag: #15
xPSP  RE: Schule Schwänzen=Jugendamt?

Die Schulpflicht ist meist 9 oder 10 Jahre, in vielen Bundesländern gilt aber zusätzlich noch eine Berufsschulfplicht, die meist gilt, bist du 18 Jahre bist oder eine Ausbildung abgeschlossen hast. Du solltest allerdings wissen, das Menschen ohne Abschluss rein statistisch immer seltener Arbeit finden

Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 19.01.2012 12:06 von YESitISaBOY.

19.01.2012 12:01
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