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noobie
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RE: PSP vom Lehrer abgenommen - Legal?!
Guck mal hier. (Letzter Beitrag der Seite ist von Alex, Zitat unten )
Da gab es die selbe Frage zur Einbehaltung einer PSP.
Trifft zwar nicht alles, aber schonmal wielange der Lehrer den Gegenstand einbehalten darf.
In den meisten Fassungen der Schulgesetze heißt es im Wortlaut, dass solche Gegenstände vorübergehend einbehalten werden dürfen.
Das Wort vorübergehend kann entsprechend ausgelegt werden, eine feste Regel gibt es daher nicht. Die meisten Lehrer geben es sicherlich am Ende der Stunde wieder, manch andere erst nach Schulschluss. Eine Konfiszierung, die über einen Schultag hinaus geht, ist aber definitiv nicht erlaubt, bei ungefährlichen Gegenständen.
Als Eigentümer der PSP hast du einen Herausgabeanspruch aus § 985 BGB, sobald die potentielle Störung wegfällt und das ist spätestens mit Ende des Schultages der Fall.
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07.02.2012 20:27 |
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curry wurscht
Neuling
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RE: PSP vom Lehrer abgenommen - Legal?!
Also in Regel steht Ende des Tages aber klär dass mit deinem LEhrer nochmal und dass kommt nicht mehr vor Funktniert immer
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07.02.2012 20:40 |
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Italia-boy
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RE: PSP vom Lehrer abgenommen - Legal?!
Warum findest du es Schlimm das du einen Porno drauf hast ? Währe es meine Mutter gewesen, fände sie es normal...
@BTT:
Meiner Meinung nach, muss er sie im Sekräteriat abgeben, aber er kann sie auch mit Nachhause nehmen. Allerdings darf er sie nicht anmachen, aber wer soll ihn denn daran hindern ?
Also rein theoretisch kann er beides machen, nur ob du dich dann auch beschweren kannst ist eine andere Sache.
Bei uns sind Handys auf dem ganzen Schul gelände (ink. Hof) verboten, und die Lehrer nehmen die Sachen mit nachhause, und die Eltern müssen es abholen (bzw. ein 18 Jähriger).
Xbox - Fanboy ^^
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07.02.2012 20:45 |
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xXPizzaNinjaXx
Imagine Breaker
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RE: PSP vom Lehrer abgenommen - Legal?!
keine sorge kein lehrer den ich jewals gekannt habe ist so bedürftig und schaut sich in seiner Freizeit/Pause an was du da draufhast
außerdem is das mit der dauer immer unterschiedlich bei manche gibts am ende des tages wieder bei manchen in einer woche aber der schlussstrich is das halbjahresende außerdem an die die hier immer threads erstellen weil der lehrer euch die psp am ende der schule nicht wiedergegeben hat:,,seid ihr etwa so geil auf die psp das ihr es noch nicht mal bis zum nächsten wochenende aushaltet?(ne mal ernsthaft)"
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07.02.2012 20:55 |
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~Hook~
C-Coder
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RE: PSP vom Lehrer abgenommen - Legal?!
Guck mal hier. (Letzter Beitrag der Seite ist von Alex, Zitat unten )
Da gab es die selbe Frage zur Einbehaltung einer PSP.
Trifft zwar nicht alles, aber schonmal wielange der Lehrer den Gegenstand einbehalten darf.
In den meisten Fassungen der Schulgesetze heißt es im Wortlaut, dass solche Gegenstände vorübergehend einbehalten werden dürfen.
Das Wort vorübergehend kann entsprechend ausgelegt werden, eine feste Regel gibt es daher nicht. Die meisten Lehrer geben es sicherlich am Ende der Stunde wieder, manch andere erst nach Schulschluss. Eine Konfiszierung, die über einen Schultag hinaus geht, ist aber definitiv nicht erlaubt, bei ungefährlichen Gegenständen.
Als Eigentümer der PSP hast du einen Herausgabeanspruch aus § 985 BGB, sobald die potentielle Störung wegfällt und das ist spätestens mit Ende des Schultages der Fall.
Also dürfte er laut Gesetz die PSP garnicht mit nach Hause nehmen und müsste sie mir nach Schulschluss wieder geben oder was?
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07.02.2012 21:01 |
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noobie
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RE: PSP vom Lehrer abgenommen - Legal?!
Guck mal hier. (Letzter Beitrag der Seite ist von Alex, Zitat unten )
Da gab es die selbe Frage zur Einbehaltung einer PSP.
Trifft zwar nicht alles, aber schonmal wielange der Lehrer den Gegenstand einbehalten darf.
In den meisten Fassungen der Schulgesetze heißt es im Wortlaut, dass solche Gegenstände vorübergehend einbehalten werden dürfen.
Das Wort vorübergehend kann entsprechend ausgelegt werden, eine feste Regel gibt es daher nicht. Die meisten Lehrer geben es sicherlich am Ende der Stunde wieder, manch andere erst nach Schulschluss. Eine Konfiszierung, die über einen Schultag hinaus geht, ist aber definitiv nicht erlaubt, bei ungefährlichen Gegenständen.
Als Eigentümer der PSP hast du einen Herausgabeanspruch aus § 985 BGB, sobald die potentielle Störung wegfällt und das ist spätestens mit Ende des Schultages der Fall.
Also dürfte er laut Gesetz die PSP garnicht mit nach Hause nehmen und müsste sie mir nach Schulschluss wieder geben oder was?
Habe ich auch so verstanden.
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07.02.2012 21:04 |
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Yames
Banned
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RE: PSP vom Lehrer abgenommen - Legal?!
ich hab mir nur den thread titel durchgelesen und weiß jetz schon das zu 90% das selbe thema schon mindestens 3 mal diskutiert wurde also bitte benutzt doch ab und an mal die suchfunktion.....
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07.02.2012 22:15 |
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craxor
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RE: PSP vom Lehrer abgenommen - Legal?!
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07.02.2012 22:18 |
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king38
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RE: PSP vom Lehrer abgenommen - Legal?!
Ich glaube dazu gibt es kein gesetz wie lange ein Lehrer was einziehen darf, bin mir aber nicht sicher.
An dem meisten Schulen ist es so , dass das Handy nach dem Unterricht oder nach ende der letzten Stunde (9. Stunde.. oder wie auch immer, wann bei euch die letzte Stunde ist. Nun das bedeutet aber nicht wann deine letzte Stunde ist.) du dein Handy/PSP/ect... abholen darfst.
Meistens direkt vom Lehrer oder Sekreteriat.
War zumindest bei mir so.
Fachhochschulen interessieren das später aber nicht mehr (Y)
Ein Tipp ist: Nimm einfach deine mem raus , er mus sie dir geben. Genau so wie wenn Handys beschlagnahmt werden, ,müssen die Lehrer die erlauben die Sim raus zu nehmen, da du eventuel wichtige Anrufe bekommen kannst.. oder erwartest oder sonst was. (wenn das Handy über mehrere Tage eingezogen wurde)
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12.02.2012 21:03 |
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ShadowMazoo
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RE: PSP vom Lehrer abgenommen - Legal?!
kann man ihn dan anzeigen wen er die PSP an gemacht hatt?
ABER warum spielst du im untericht ich weiss der ist langweilig aber das war bischen doof^^
aber ich würde mich das nicht trauen RESPEKT!
Danke an RSTAR.Graphix für das Bild^^
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12.02.2012 21:10 |
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xCore7
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RE: PSP vom Lehrer abgenommen - Legal?!
Das Problem ist, deine Mutter hat das Recht sich anzuschauen, was auf der PSP ist
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12.02.2012 21:37 |
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Junkstarr
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RE: PSP vom Lehrer abgenommen - Legal?!
Ich glaube dazu gibt es kein gesetz wie lange ein Lehrer was einziehen darf, bin mir aber nicht sicher.
An dem meisten Schulen ist es so , dass das Handy nach dem Unterricht oder nach ende der letzten Stunde (9. Stunde.. oder wie auch immer, wann bei euch die letzte Stunde ist. Nun das bedeutet aber nicht wann deine letzte Stunde ist.) du dein Handy/PSP/ect... abholen darfst.
Meistens direkt vom Lehrer oder Sekreteriat.
War zumindest bei mir so.
Fachhochschulen interessieren das später aber nicht mehr (Y)
Ein Tipp ist: Nimm einfach deine mem raus , er mus sie dir geben. Genau so wie wenn Handys beschlagnahmt werden, ,müssen die Lehrer die erlauben die Sim raus zu nehmen, da du eventuel wichtige Anrufe bekommen kannst.. oder erwartest oder sonst was. (wenn das Handy über mehrere Tage eingezogen wurde)
In den meisten Fassungen der Schulgesetze heißt es im Wortlaut, dass solche Gegenstände vorübergehend einbehalten werden dürfen. Das Wort vorübergehend kann entsprechend ausgelegt werden, eine feste Regel gibt es daher nicht. Die meisten Lehrer geben es sicherlich am Ende der Stunde wieder, manch andere erst nach Schulschluss. Eine Konfiszierung, die über einen Schultag hinaus geht, ist aber definitiv nicht erlaubt, bei ungefährlichen Gegenständen. Als Eigentümer der PSP hast du einen Herausgabeanspruch aus § 985 BGB, sobald die potentielle Störung wegfällt und das ist spätestens mit Ende des Schultages der Fall.
"Battlefield is no f***ing Flying-school"
[2low]-KSK-Junkstarr
"Phantasie ist wichtiger als Wissen, denn Wissen ist begrenzt"
Albert Einstein
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12.02.2012 22:22 |
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