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MESSI10
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Studium mit Anzeige
Hallo,
Ich hab mal ne Anzeige gehabt wegen leichter Körperverletzung.
Nichts großes. Keine Verletzung oder ähnliches.
Das wurde dann durch einen Täter-Opfer Ausgleich geklärt und das Opfer hat auch ausgesagt dass alles geklärt ist und dass er nicht möchte dass ich eine Strafe bekomme.
Die Anwältin meinte dass das Verfahren eingestellt wird und ich einen Eintrag irgendwo rein bekomme der bis zum 25. Lebensjahr bleibt.
Kann ich damit noch studieren?
Hatte vor nach der Realschule aufs Wirtschaftsgymnasium zu gehen und danach Jura zu studieren.
Danke im Vorraus,
-MESSI10
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10.04.2012 21:50 |
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cortez442
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RE: Studium mit Anzeige
Das wär ja noch besser, wenn sowas ein Studium blockiert. mit dem ominösen Eintrag ist sicher das polizeiliche Führungszeugnis gemeint. Danach wird die Uni aber nur zu 0,000000000123% fragen
Das eigentliche Hindernis dürfte der Abschluss sein. Am Wirtschaftsgymnasium machst du nur dei Fachhochschulreife und für Jura brauchst du AFAIK eine allgemeine Hochschul Zugangsberechtigung.
Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 10.04.2012 21:59 von cortez442.
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10.04.2012 21:59 |
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MESSI10
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RE: Studium mit Anzeige
Aber es wurde ja eigentlich eingestellt also kanns doch auch nicht im Führungszeugnis stehen oder?
Ich bin auf dem Gebiet nicht so erfahren.
Wäre gut wenn sich Alexking hier melden würde.
Aber danke cortez hast mir schonmal weitergeholfen
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10.04.2012 22:09 |
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S.T.R.
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RE: Studium mit Anzeige
Doch es steht in deinem Führungszeugnis drin, auch das ihr es durch einen TOA geklärt habt.
Ob es jetzt aber bis 25, 21 oder 4 Jahre drin steht kann ich dir nicht beantworten.
Its not a bug its a feature!
If you say 'plz' because it's shorter than 'please', I'll say 'no' because it's shorter than 'yes'.
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11.04.2012 06:34 |
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Arijum
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RE: Studium mit Anzeige
Anzeigen haben keinen Einfluss auf das Studium. Erst wenn man länger als 3 Jahre in Haft war, ist man für einen Studiumplatz nicht zugelassen.
Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 11.04.2012 21:08 von Arijum.
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11.04.2012 18:28 |
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alexking
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RE: Studium mit Anzeige
Eine Anzeige hat keinerlei Einfluss, auch eine Vorstrafe nicht für die Aufnahme des Studiums. Es gibt sogar Leute, die in Haft ihr Studium absolvieren.
Bei Jura benötigst du für das zweite Staatsexamen aber ein 2-jähriges Referendariat und das bekommt man mit Vorstrafe im Allgemeinen nicht. Aber so ne Anzeige kümmert keinen.
Während des ersten Staatsexamens hat man auch eine praktische Studienzeit von 2x 6 Wochen. Zumindest bei Verwaltungseinrichtungen braucht man meist ein polizeiliches Führungszeugnis. Es gibt aber jetzt keine Regel, dass man bei einem Eintrag abgelehnt werden muss. Das Praktikum kannst du aber auch soweit nach hinten schieben, bis dein Eintrag gelöscht ist.
Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 11.04.2012 19:05 von alexking.
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11.04.2012 19:01 |
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Darktraceur92
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RE: Studium mit Anzeige
Sry kurzes of topic
@alexking: studierst du eig noch oder bist du schon mit allen fertig? Kennst dich ja schon wahnsinig gut aus oO
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12.04.2012 22:20 |
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