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KostenloserPenner
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Beitrag: #1
xGames  Ebay und so

Hallo ich hab hier ein Hartnäckigen Ebayer der ein echtes Arschl*** ist.

Also meine große Schwester hat ein problem,meine kleine Schwester hat sich auf Ebay ein handy gekauft.Ohne zu fragen,dass Handy hat aber eine Sim Sperre(t-mobile).Jetzt haben wir ihn gefragt ob er das Handy nicht einfach den nechst Höchstbietenden gibt.Er hat gar nicht drauf geantwortet und einfach ein Fall geöffnet auf Ebay.
Jetzt kommt ein Brief vom Anwalt wo steht:
Sie soll das Handy bla bla bezahlen(129€)+49€ anwalts kosten(von diesem Pisser)
Meine Sister hat ein Anwalt angerufen und nach gefragt-wir stehen im Unrecht :O
Jetzt aber hat dieser Miese ebayer sein Handy nochmal reingestellt das heißt wenn wir Bezahlen würden würde er das Handy nicht schicken Tongue weil er es nochmal Verkauft hat für 110€ (anstatt das Handy für 50€ niedriger zu verkaufen also 128,50€) versucht er jetzt 200€ abzukassieren.
Zählt das als Kriminell?Oder Illegal?
Ich find das richtig Witzig von ihm das er nichtmal sich getraut hat seine Scheiss Adresse auf der Anzeige zu platzieren dan könnte man schön sich Treffen und dan schauen ob er doch nicht die Anzeige fallen lässt.

09.12.2012 21:32
Be-Chi
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Beitrag: #2
xGames  RE: Ebay und so

FRagen kostet doch nichts. Und ist keine Ablehnung des Geschäftes.

129 zahlen, und wenn der das schon verkauft hat muss er sehen wo er ein gleichwertiges für euch herbekommt. Damit der getätigte Kaufvertrag erfüllt wird. Sonst darf der eure Anwaltskosten zahlen. (Wirkliche Anwälte kosten auch mehr als 49 Euro)

Wenn die Schwester ünter 16 (oder so) ist ist das Geschäft sowieso anzusweifeln. Afaik.

09.12.2012 21:50
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Gaara4
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Beitrag: #3
xGames  RE: Ebay und so

Manchmal bringt BWL doch etwas Big Grin

§ 110 BGB


Klartext, wenn die Eltern es nicht erlauben ist nie ein Kaufvertrag zu stande gekommen. Auser wenn es im Rahmen des Taschengeldes lag. Doch da bin ich mir auch nicht sicher da ein Handy ja mit Kosten verbunden ist und somit eigentlich der Kaufvertrag schon von vorderen nicht sein müsste.

09.12.2012 22:11
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Beitrag: #4
xGames  RE: Ebay und so

KostenloserPenner :
Hallo ich hab hier ein Hartnäckigen Ebayer der ein echtes Arschl*** ist.

Was ein Quatsch! Wenn überhaupt, dann wäre dies deine Schwester! Sie hat was gekauft und muss es auch bezahlen. Ist ihre eigene Schuld, wenn sie nicht richtig liest oder sich informiert, ob das Gerät ein SimLock hat.

KostenloserPenner :
Er hat gar nicht drauf geantwortet und einfach ein Fall geöffnet auf Ebay.
Jetzt kommt ein Brief vom Anwalt wo steht:
Sie soll das Handy bla bla bezahlen(129€)+49€ anwalts kosten(von diesem Pisser)

Warum sollte er auch? Er ist nicht verpflichtet den Kauf rückgängig zu machen! Die Schwester muss zahlen und fertig ist das ganze. Selbst Schuld und sie soll es als Lehrgeld ansehen

KostenloserPenner :
Jetzt aber hat dieser Miese ebayer sein Handy nochmal reingestellt das heißt wenn wir Bezahlen würden würde er das Handy nicht schicken

Ah ja und du weisst es woher? Hast du seinen Handybestand überprüft? Zahlt erstmal eure Schuld und wenn er es nicht sendet, könnt ihr genauso Ebay einschalten!

KostenloserPenner :
Zählt das als Kriminell?Oder Illegal?

Erstmal an die eigene Nase fassen, bevor irgendwelche Vermutungen angestellt werden. Bisher ist deine Schwester die einzige, die sich an nichts hält! Hat was gekauft und zahlt nicht, dazu noch als unter 18 Jährige bei Ebay angemeldet

KostenloserPenner :
Ich find das richtig Witzig von ihm das er nichtmal sich getraut hat seine Scheiss Adresse auf der Anzeige zu platzieren dan könnte man schön sich Treffen und dan schauen ob er doch nicht die Anzeige fallen lässt.

So so, was willst du denn machen? Hinfahren und ihn "überzeugen" dass er im Unrecht ist? Mach dich doch nicht lächerlich! Der Verkäufer hat überhaupt nichts unrechtes getan!

Leute wie du und deine Schwester, sorgen dafür, dass Ebay keinen Spass mehr macht! Sorry, aber der ganze Post hier, ist einfach lächerlich! Zahlt und gut ist!

10.12.2012 09:42
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Beitrag: #5
xGames  RE: Ebay und so

Ebbelwoi :
Spoiler: (anzeigen)

Bitte sag das nicht vor Ausländern wenn du keine gebrochene Nase willst.
Wie gesagt hätte er einfach den Artikel für 0,50€ weniger Verkaufen können will er aber nicht,weil er das Geld von mir einfach so will ohne das Handy zu schicken weil er es ja nochmal reingestellt hat.Wenn man Überlegt könnte es eine Masche sein.Und ich war beim Anwalt,der hat gemeint das wir im Recht sind.Solche Leute wie du die hier im Unterforum "Recht" Helfen nicht!
Und warum soll meine 12 Jährige schwester ein Kaufvertrag erfüllen?Wenn sie nicht mal Account Rechte hat?
Wenn´s nach dir ginge dan müssen sich kleine Mädchen auch verantworten wenn sie Vergewaltig werden oder was?
Das war eine Weit ausgeholte Metafa aber so siehst du es.

14.12.2012 11:34
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Beitrag: #6
RE: Ebay und so

Also, erstmal gilt hier das § 110 BGB nicht.

Warum?
ganz einach, bei eBay muss man 18 sein um Sachen kaufen/Verkaufen zu dürfen (weiss kaum einer, ist aber so)

Das heisst, wer auch immer das Handy gekauft hat haftet dafür.
Ist deine Schwester Minderjährig, hat aber nen account mit 18+ erstellt--->Urkundenfälschung

Ist deine Schwester 18 ----> Muss Zahlen.

Der kaufvertrag kam mit der Bietung zustande, durch das versenden der Ware hat der verkäufer seinen teil erfüllt.
Also müsst ihr zahlen, um euren Teil zu erfüllen.

Den Anwalt müsst ihr nicht bezahlen, da es völlig unpassend war, ihn dort einzuschalten.
(Je nachdem wie die Beweislage ist, habe die Texte ja nicht. Wenn ihr sehr ausschweifend wart, ist der Anwalt gerechtfertigt)


Sagt mir, wann stirbt ein Mensch?
-Wenn er von einer Kugel tödlich getroffen wird? NEIN!
-Wenn er an einer unheilbaren Krankheit leidet? NEIN!
-Oder wenn er etwas vergiftetet zu sich nimmt? NEIN!

Ein Mensch stirbt, wenn man ihn vergisst..
14.12.2012 13:33
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Ebbelwoi
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Beitrag: #7
xGames  RE: Ebay und so

Zitat:
Bitte sag das nicht vor Ausländern wenn du keine gebrochene Nase willst.

Mein Beitrag enthält nur die Wahrheit, auch wenn sie dir nich passt. Sorry und ich fasse die Lächerlichkeit nun nicht als Drohung auf

Zitat:
Wie gesagt hätte er einfach den Artikel für 0,50€ weniger Verkaufen können will er aber nicht

Warum auch? Du kapierst Ebay nicht ganz. Wenn man es für den Preis kauft, muss man auch zahlen

Zitat:
weil er das Geld von mir einfach so will ohne das Handy zu schicken weil er es ja nochmal reingestellt hat.Wenn man Überlegt könnte es eine Masche sein

Wieso will er das Geld von dir? Ich denke deine Schwester hat es gekauft! Ausserdem sind deine Vermutungen fehl am Platz! Wie oben schon geschrieben, erstmal die Ware bezahlen und wenn der Verkäufer nicht liefert, kannst du Anfangen, Vermutungen aufzustellen

Zitat:
Und ich war beim Anwalt,der hat gemeint das wir im Recht sind.Solche Leute wie du die hier im Unterforum "Recht" Helfen nicht!

Soso...ihr seid im Recht? Na dann kläre doch ALLE mal auf, was der Anwalt ganz genau gesagt hat und wie die Schritte nun aussehen. Es wird ja dann nun alles geklärt! Lustig, dass du im 1. Beitrag schreibst, dass der Anwalt gesagt hat, ihr seid im Unrecht Wink. Mich interessiert wirklich, wie der Anwalt dies nun klären konnte, denn der Kauf ist über den Account der älteren Schwester gelaufen und die jüngere hat gekauft Wink Beweisen könnt ihr es doch nicht und so ist die ältere Schwester den Kaufvertrag eingegangen, denn es war ihr Account

Zitat:
Und warum soll meine 12 Jährige schwester ein Kaufvertrag erfüllen?Wenn sie nicht mal Account Rechte hat?

Sorry, dass hatte ich tatsächlich falsch verstanden. Deine kleine Schwester, hat im Namen der grossen Schwester gekauft? Also über ihren Account und sie ist 18Jahre?

Zitat:
Wenn´s nach dir ginge dan müssen sich kleine Mädchen auch verantworten wenn sie Vergewaltig werden oder was?
Das war eine Weit ausgeholte Metafa aber so siehst du es.

Darauf gehe ich mal nicht ein, denn jeder, der ein wenig im Kopf hat und meine Antwort liest und deinen Vergleich dazu, kann sich ein eigenes Urteil bilden


Mein erster Beitrag bezog sich darauf, dass ihr schon beim Anwalt wart und dieser euch gesagt hat, ihr seid im Unrecht, also bin ich davon ausgegangen, dass der Verkäufer ein Privatverkäufer ist und kein Händler und so ihr den Kauf eben nicht so einfach Rückgängig machen könnt!

Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 14.12.2012 15:31 von Ebbelwoi.

14.12.2012 14:41
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Beitrag: #8
RE: Ebay und so

Deine Schwester die es gekauft hat ist Minderjährig => Kaufvertrag ist ungültig und fertig.
Bei solchen Fragen einfach AlexKing fragen^^




14.12.2012 15:00
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renes2
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Beitrag: #9
xGames  RE: Ebay und so

19michael95 :
Deine Schwester die es gekauft hat ist Minderjährig => Kaufvertrag ist ungültig und fertig.
Bei solchen Fragen einfach AlexKing fragen^^


ja, da kann der verkäufer direkt mal rechtlich gegen angehen, da sie Minderjährig ist und garnicht dort sein dürfte....


Sagt mir, wann stirbt ein Mensch?
-Wenn er von einer Kugel tödlich getroffen wird? NEIN!
-Wenn er an einer unheilbaren Krankheit leidet? NEIN!
-Oder wenn er etwas vergiftetet zu sich nimmt? NEIN!

Ein Mensch stirbt, wenn man ihn vergisst..
14.12.2012 15:05
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Beitrag: #10
RE: Ebay und so

wenn ich lesen kann sinds 2 schwesternWink

da ich ebay nicht kenne nehme ich mal amazon als beispiel, man braucht ja eigentlich nur ein konto wo geld raufkommt, heißt ein 16 jähriger, arbeitender kann sich bei ebay und co anmelden, verdient ja geld.

aber vertrag sollte ungültig sein da 12 jahre alt, oder?


It´s Cool man^^|osu!

Danke an ToXXiN für die siggi
14.12.2012 15:15
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Beitrag: #11
xGames  RE: Ebay und so

P.Coolman :
heißt ein 16 jähriger, arbeitender kann sich bei ebay und co anmelden, verdient ja geld.

Können schon, dürfen nicht, denn Ebay, Amazon usw sind alle ab 18J. Steht genau in deren AGB

P.Coolman :
aber vertrag sollte ungültig sein da 12 jahre alt, oder?

Nö, der Vertrag ist zwischen der älteren Schwester und dem Verkäufer zustande gekommen, da es ihr Konto ist.

14.12.2012 16:55
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Beitrag: #12
RE: Ebay und so

Wenn es aber die kleine Schwester gekauft hat ist es ungültig, egal von wem das Konto ist.
Ist genauso wenn eine 12 Jährige mit der Kreditarte der Eltern shoppen geht, dann sind auch alle Käufe ungültig, es sei denn die Eltern sind dabei und erlauben es.
(Aber in dem Fall hat sowie ich es mitbekommen hab die kleine Schwester es komplett alleine gekauft)




Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 14.12.2012 17:12 von 19michael95.

14.12.2012 17:11
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Beitrag: #13
RE: Ebay und so

Einfach mal die AGB von Ebay lesen:
http://pages.ebay.de/help/policies/user-agreement.html?rt=nc
9.Mitglieder haften grundsätzlich für sämtliche Aktivitäten, die unter Verwendung ihres Mitgliedskontos vorgenommen werden. Hat das Mitglied den Missbrauch seines Mitgliedskontos nicht zu vertreten, weil eine Verletzung der bestehenden Sorgfaltspflichten nicht vorliegt, so haftet das Mitglied nicht.

14.12.2012 17:16
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KostenloserPenner
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Beitrag: #14
RE: Ebay und so

Ebbel da hat der Verkäufer sein Handy noch nicht rausgestellt.
Dan haben wir Fotos von Ebay gemacht wie er es nochmal reingestellt hat und damit zum Anwalt.
Mit Ebay hab ich auch jetzt Kontakt aufgenommen die haben auch gemeint das ein Kaufvertrag nicht zu stande kommen kann weil es eben meine kleine Schwester gekauft hat(12 jahre) meine große schwester(18) war bei der Arbeit was man bestätigen kann.

14.12.2012 19:34
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Beitrag: #15
xGames  RE: Ebay und so

KostenloserPenner :
Ebbel da hat der Verkäufer sein Handy noch nicht rausgestellt.
Dan haben wir Fotos von Ebay gemacht wie er es nochmal reingestellt hat und damit zum Anwalt.
Mit Ebay hab ich auch jetzt Kontakt aufgenommen die haben auch gemeint das ein Kaufvertrag nicht zu stande kommen kann weil es eben meine kleine Schwester gekauft hat(12 jahre) meine große schwester(18) war bei der Arbeit was man bestätigen kann.


1. Woher willst du nicht wissen, dass er mehrere von den Handys hat?
2. Pech. Wenn man auf dem PC eingeloggt bleibt, dann handelt man in meinen Augen fahrlässig. Selbst wenn ich der einzige bin, der an meinen PC geht, so logge ich mich aus solchen Sachen immer aus, wenn ich fertig bin.

Aber viel Spaß beim Anwalt Wink

14.12.2012 19:44
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