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alexking
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Peinlicher Fehler: Sony verschreibt sich auf DriveClub Cover
Die Gestaltung eines Covers für ein Spiel ist ein langwieriger Prozess. Eigentlich wird das Blatt vor der Produktion noch mehrfach kontrolliert. Im Falle von DriveClub hat Sony aber offenbar nicht genau genug hingeschaut. Denn auf der Hülle der englischsprachigen Fassungen kann man folgendes Feature fett gedruckt lesen:
Race in hundreds of online & offline players (auf Deutsch: Rase in hunderte von Spielern online & offline hinein)
Glücklicherweise stellt es aber kein Feature des Spiels dar in Menschenmengen am Straßenrand reinrasen zu können. Stattdessen müsste es natürlich " race with ..." heißen. Ein peinlicher Fehler, den Sony nun nicht mehr so einfach korrigieren kann, denn das Spiel mit seinem Release am 8. Oktober, ist natürlich schon millionenfach ausgeliefert. Ein Neudruck des Covers und eine einstweilige Zurückhaltung des Spiels würden einen hohen Schaden verursachen, deshalb wird man wohl erstmal die Reaktion der Käufer abwarten. Capcom hatte in einem ähnlichen Fall den Käufern einen kostenlosen Austausch des Covers angeboten.
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Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 07.10.2014 12:03 von alexking.
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07.10.2014 11:57 |
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Sigma-Draconis
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RE: Peinlicher Fehler: Sony verschreibt sich auf DriveClub Cover
ich finde schon das man in rennspielen auch mal in Menschenmengen reinfahren könnte. Vor allem in simulationen. es soll ja möglich realitisch sein und tödliche Unfälle mit hunderten von unschuldiger opfer gehören zum motersporrt . Man könnte ja eine rennsimulation machen wo man berühmte Unfälle nachstellen kann wie zb den beim 24-Stunden-Rennen von Le Mans 1955 wo man wie beim echten unfall mindestens 80 menschen beim crash erwischen muss um punkte zu kriegen
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07.10.2014 12:10 |
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IDEFIX
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RE: Peinlicher Fehler: Sony verschreibt sich auf DriveClub Cover
Das sollte so einer Firma eigentlich nicht passieren aber ich denke, es wird den wenigsten Spielern auffallen.
Es sei denn man veröffentlicht es.
Wie sieht es aus? Wenn nun jemand dieses Spiel kauft und nicht in Hunderte von Spielern rasen kann... Betrug? Schadenersatz?
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07.10.2014 12:17 |
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speedfreak
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RE: Peinlicher Fehler: Sony verschreibt sich auf DriveClub Cover
Hätte doch was in hunderte offline Spieler zu rasen.
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07.10.2014 13:36 |
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rednex141
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RE: Peinlicher Fehler: Sony verschreibt sich auf DriveClub Cover
._. okay, das ist echt merkwürdig
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07.10.2014 15:32 |
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nerbert
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RE: Peinlicher Fehler: Sony verschreibt sich auf DriveClub Cover
das wird die verkaufszahlen wohl nicht beeinträchtigen xD
aber echt peinlicher fehler
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07.10.2014 15:40 |
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laughingMan
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RE: Peinlicher Fehler: Sony verschreibt sich auf DriveClub Cover
Hätte doch was in hunderte offline Spieler zu rasen.
Wäre doch möglich: Man ist in einem Rennen, das PSN fällt kurz aus und schon kann man in viele Offline-Spieler rasen bevor das Spiel eine Fehlermeldung wegen Verbindungsabbruch anzeigt.
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07.10.2014 15:45 |
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TheSnak3
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RE: Peinlicher Fehler: Sony verschreibt sich auf DriveClub Cover
1 Jahr Verschiebung und dann sowas omg peinlicher gehts nicht...
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07.10.2014 17:04 |
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alexking
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RE: Peinlicher Fehler: Sony verschreibt sich auf DriveClub Cover
Wie sieht es aus? Wenn nun jemand dieses Spiel kauft und nicht in Hunderte von Spielern rasen kann... Betrug? Schadenersatz?
Ja, wenn man davon ausgeht, dass jemand diese Spielbeschreibung ernst nehmen darf und davon ist regelmäßig bei Beschreibungen direkt auf dem Produkt auszugehen, so besteht ein Nacherfüllungsanspruch aus § 439 BGB. Dieser ist Sony aber unmöglich, da man das "Feature" ja nicht einbauen kann. Daher besteht das Recht auf Rücktritt, aber wirtschaftlich sinnvoller auch Kaufpreisminderung nach § 441 BGB. Die falsche Beschreibung ist dem Verkäufer nach § 278 BGB zuzurechnen, daher kann man den Anspruch direkt gegen Amazon, Gamestop und co. geltend machen. Gilt allerdings wie gesagt nur für die englische Version.
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08.10.2014 11:37 |
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IDEFIX
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RE: Peinlicher Fehler: Sony verschreibt sich auf DriveClub Cover
Wie sieht es aus? Wenn nun jemand dieses Spiel kauft und nicht in Hunderte von Spielern rasen kann... Betrug? Schadenersatz?
Ja, wenn man davon ausgeht, dass jemand diese Spielbeschreibung ernst nehmen darf und davon ist regelmäßig bei Beschreibungen direkt auf dem Produkt auszugehen, so besteht ein Nacherfüllungsanspruch aus § 439 BGB. Dieser ist Sony aber unmöglich, da man das "Feature" ja nicht einbauen kann. Daher besteht das Recht auf Rücktritt, aber wirtschaftlich sinnvoller auch Kaufpreisminderung nach § 441 BGB. Die falsche Beschreibung ist dem Verkäufer nach § 278 BGB zuzurechnen, daher kann man den Anspruch direkt gegen Amazon, Gamestop und co. geltend machen. Gilt allerdings wie gesagt nur für die englische Version.
Dann wird es für die wohl in beiden Fällen teuer, egal ob sie das Cover austauschen oder nicht.
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08.10.2014 11:57 |
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laughingMan
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RE: Peinlicher Fehler: Sony verschreibt sich auf DriveClub Cover
Wie sieht es aus? Wenn nun jemand dieses Spiel kauft und nicht in Hunderte von Spielern rasen kann... Betrug? Schadenersatz?
Ja, wenn man davon ausgeht, dass jemand diese Spielbeschreibung ernst nehmen darf und davon ist regelmäßig bei Beschreibungen direkt auf dem Produkt auszugehen, so besteht ein Nacherfüllungsanspruch aus § 439 BGB. Dieser ist Sony aber unmöglich, da man das "Feature" ja nicht einbauen kann. Daher besteht das Recht auf Rücktritt, aber wirtschaftlich sinnvoller auch Kaufpreisminderung nach § 441 BGB. Die falsche Beschreibung ist dem Verkäufer nach § 278 BGB zuzurechnen, daher kann man den Anspruch direkt gegen Amazon, Gamestop und co. geltend machen. Gilt allerdings wie gesagt nur für die englische Version.
Kann das nicht verhindert werden indem ein Satz wie z.B. "Druckfehler vorbehalten" irgendwo draufgedruckt wird? Damit sichern sich zumindest die ganzen Werbeflyer regelmäßig ab.
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08.10.2014 14:55 |
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IDEFIX
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RE: Peinlicher Fehler: Sony verschreibt sich auf DriveClub Cover
:P HaHa vielleicht bringen die einfach ein DLC raus um das schlimmste abzuwenden... dort fährt man statt auf › neben der Strecke und ab dem tausendsten umgenieteten bekommt man eine Trophäe
..neee, nur ein Spaß
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08.10.2014 15:04 |
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