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Beitrag: #1
xPSP  Frage zu einer I-Net Seite - AGB's - § Recht

Hi,
ich hätte da mal ne Frage, die sicher Alexking am besten beantworten kann. Ich hab eben folgende Seite gefunden: Klick (IST KEINE WERBUNG!). Hab mal bisschen rumgeguckt und die Preise sind echt der hammer. Da gibts zb ne X360 Elite mit 120 GB HDD für 125€, oder ne ne schwarze Wii im Pack für 110€. Da kamen bei mir schon zweifel auf. Dann hab ich mir die AGB's angeschaut, und mir ist folgendes aufgefallen:

Zitat:
§ 13 - Sanktionen 6. Bei Nichtlieferung, wird der Kaufbetrag abzüglich 30% Bearbeitungsgebühr zurück erstattet.


Heißt das, man bekommt vom Kaufbetrag 30% abgezogen und den Rest zurück?

Außerdem steht da:

Zitat:
Es gilt deutsches Recht und italienisches Handelsrecht.


Ist das üblich? Hör ich nämlich zum ersten Mal.

05.08.2010 16:05
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PSP_Joker
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Beitrag: #2
RE: Frage zu einer I-Net Seite - AGB's - § Recht

Scheint so was zu sein wie ebay. Bei ebay bekommt man auch bei Nichtlieferung alles zurück, abzüglich 30%, weil ebay den Verkäufer halt verfolgt. War zumindest bei uns damals so.

Was das mit dem Handelsrecht auf sich hat, da hab ich keine Ahnung von.



Also das Schönste, was wir tun können, ist tanzen.
05.08.2010 16:16
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Beitrag: #3
xPSP  RE: Frage zu einer I-Net Seite - AGB's - § Recht

Schau mal hier Link

Besonders den Kommentar mit der verstorbenen Mutter.
Außerdem: Wenn ein Shop Produkte fast zur hälfte vom Marktpreis verkauft, und nur Vorkasse verlangt, riecht das schon nach Betrug.

Mfg


05.08.2010 17:03
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Beitrag: #4
RE: Frage zu einer I-Net Seite - AGB's - § Recht

Es ist nicht unüblich italienisches Handelsrecht anzuwenden. In Italien gibt es kein entsprechendes Gesetz wie bei uns das HGB.

Dort befinden sich die Regelungen im Codice Civile, der mit unserem deutschen BGB vergleichbar ist. Unser HGB wurde von den Vorschriften des Codice Civile stark geprägt. Ein relevanter Unterschied besteht daher für dich als User nicht.

Für dich als normalen User kommt es auf das deutsche Recht an, sprich den Normen im BGB.
Ob die Seite unabhängig davon seriös ist, kann ich dir jetzt nicht beantworten. Die Preise finde ich aber schon verdächtig.




Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 05.08.2010 17:20 von alexking.

05.08.2010 17:03
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Beitrag: #5
xPSP  RE: Frage zu einer I-Net Seite - AGB's - § Recht

Finger weg !

Moment, ich hab mir die Seite jetzt mal genauer angeschaut. Also diese 30% Regelung dient ja gar nicht dem Schutz der Kunden. Ich hatte gedacht es wäre eine User2User Börse wie Ebay. Aber die verkaufen ja nur als Händler selber.

Dann ist diese Regel natürlich totaler Unsinn und purer Betrug. Praktisch erlaubt man denen, dass die nicht liefern brauchen und sie trotzdem 30% des Kaufpreises behalten dürfen.
Angeblich kommen die Produkte aus Konkursmassen etc. Bezahlen kann man natürlich nur per Vorkasse. Aus "verwaltungstechnischen Gründen". Die meinen wohl eher aus abzocktechnischen Gründen ...

Also bloß die Finger weg von denen ! Rechtlich ist so eine AGB zwar unwirksam, aber schlag dich erstmal vor Gericht mit denen rum ...




Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 05.08.2010 17:20 von alexking.

05.08.2010 17:12
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Beitrag: #6
RE: Frage zu einer I-Net Seite - AGB's - § Recht

Nana Alexking,wer macht denn hier Doppelposts? Big Grin

05.08.2010 17:23
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Beitrag: #7
RE: Frage zu einer I-Net Seite - AGB's - § Recht

Ich finde auch, dass du die Finger davon lassen solltest.
In deren Gästebuch sind fast im Minutentakt Einträge hinterlassen worde. Alle sind nur von "Gast" hinterlassen worden und sagen aus, dass alles super verlief.
Ich habe mir 20 Seiten durchgeschaut und kein einziger negativer Eintrag. Dann kam mir folgendes ins Auge:

Zitat:
Gast 22.07.10 11:44
Die Uhrzeiten, zu denen die Einträge erzeugt wurden, sind mehr als fraglich, deuten aber im Falle der Echtheit auf rege Verkaufstätigkeit des Unternehmers hin, was ihn mehr als seriös erscheinen lässt.

Meine Frage zu §13 der AGB: Bedeutet das im Klartext, die Firma PSS Consulting darf mir meine Bestellung stornieren, mich informieren und mein im guten Glauben überwiesenes Geld JEDERZEIT um 30% Bearbeitungsgebühr kürzen und rücküberweisen?

Das nenn ich mal ein Geschäftsmodell.

Damit der Eintrag auch bestehen bleibt einmal der Form halber:

"Alles bestens, gerne wieder"


Zitat:
Administrator 22.07.10 19:35
Sehr geehrte Kunden,
die allgemeine Stornohaftung ist für Unternehmen dieser Art üblich. Die Stornohaftung tritt bei über 200 Kunden Ein bis Zwei mal täglich ein. Bitte lassen Sie sich von Einträgen dieser Art nicht beeindrucken. Diesen Gästebuch ist ist sowohl für positive als auch negative Kundenmeinungen vorhanden. Negative Einträge werden keinesfalls gelöscht. Ich wünsche Ihnen noch einen schönen Abend.

Mit freundlichen Grüßen
Jürgen Lange
- Geschäftsführer-

05.08.2010 17:39
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Beitrag: #8
xPSP  RE: Frage zu einer I-Net Seite - AGB's - § Recht

Ich hab mal alles in den AGBs markiert, das rechtlich nicht haltbar ist. Daran sieht man schon wie unseriös die sind:

2. Die Firma Pss Consulting behält sich vor, die versprochene Leistung nicht zu erbringen, wenn sich nach Vertragsschluss herausstellt, dass die Ware nicht verfügbar ist, obwohl ein entsprechendes Deckungsgeschäft abgeschlossen wurde. In einem solchen Fall erhält der Kunde unverzüglich Nachricht. Eventuell bereits erbrachte Gegenleistungen werden unverzüglich erstattet. Weitere Ansprüche gegen die Firma Pss Consulting sind ausgeschlossen.

Gemäß § 433 I i.V.m. 312b BGB ist man verpflichtet das Produkt zu liefern, wenn ein Kaufvertrag geschlossen worden ist.


§ 5 – Angebote
Unsere Angebote unter http://www.kaufrausch-profis.de sind unverbindlich und freibleibend. Preisänderungen aufgrund von Wechselkursänderungen oder Preiserhöhungen unserer Lieferanten behalten wir uns vor. Bei Sonderangeboten gilt der Sonderpreis (optional „Aktionspreis“), solange der Vorrat reicht.


Dies würde sie legitimieren den Preis auch nach Vertragsschluss noch ändern zu können. Damit wäre aber eine Vertragspflicht verletzt. Grundlage dafür ist § 433 II BGB.


§ 6 - Lieferung
Die Lieferfrist beträgt 2 Wochen. Bei nicht Lieferung werden die Kosten rückerstattet. Die Versandkosten sind Produkt und Massenabhängig.


AGB widerspricht sich mit §13 (siehe unten). Ein totaler Witz ...

§ 7 - Zahlungsbedingungen
7 Tage nach Erhalt der Rechnung ist diese zu Erfüllen. Die Firma Pss Consulting behält sich bei nicht Erfüllung vor, den Kaufvertrag zu widerrufen oder das Mahnwesen einzuschalten. Bücher, die der Buchpreisbindung nach dem Buchpreisbindungsgesetz in der jeweils gültigen Fassung unterliegen werden auf Grundlage des gültigen Preisbindungsgesetzes vertrieben. Nachlässe darauf werden nur im Rahmen der Buchpreisbindung gewährt.


7 Tage sind völliger Blödsinn, da man allein ein 14-tägiges Widerrufsrecht hat bei Fernabsatzverträgen gemäß §§ 312d I, 355 BGB


§ 9 - Gewährleistung und Haftung

3. Liegt ein von der Firma Pss Consulting zu vertretender Mangel der Kaufsache vor, so ist die Firma Pss Consulting nach eigener Wahl zur Mangelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung berechtigt.

5. Weitergehende Ansprüche des Kunden sind – gleich aus welchem Rechtsgrund – ausgeschlossen. Insbesondere sind Schadensersatzansprüche im Rahmen der Gewährleistung wegen Mangelfolgeschäden, Verletzung vertraglicher Nebenpflichten, Beratungsfehler oder Ansprüche aus unerlaubter Handlung gegen die Firma Pss Consulting oder ihre Vertreter und Erfüllungsgehilfen ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für den entgangenen Gewinn und sonstige Vermögensschäden. Der vorgenannte Haftungsausschluss gilt nicht, wenn der Schaden auf vorsätzlichem oder grobfahrlässigem Verhalten beruht oder wenn der Kunde Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz geltend macht.


Selbst ein juristischer Laie kann in § 439 I BGB nachlesen, dass der Käufer das Wahlrecht bei der Nacherfüllung hat.

Desweiteren kann man keine Schadensersatzansprüche für Mangelfolgeschäden und Verletzung von Nebenpflichten ausschließen. Dies ergibt sich aus § 309 Nr. 7, Nr. 8 BGB.


§ 13 - Sanktionen
6. Bei Nichtlieferung, wird der Kaufbetrag abzüglich 30% Bearbeitungsgebühr zurück erstattet.


Hier ist zum einem die AGB gemäß § 308 Nr. 8 b BGB und nach § 307 BGB sowie § 305c BGB unwirksam. Ein dreifacher Verstoß, das ist schon eine Leistung...

Die Seite sollte man dringend mal der Verbauchschutzzentrale melden. Die gehört umgehend dicht gemacht.




05.08.2010 19:10
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RT-SOFT (Aug-5-2010), Bananensaft (Aug-5-2010)
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Beitrag: #9
RE: Frage zu einer I-Net Seite - AGB's - § Recht

also wilst du sie melden gut mach es oder schreib die ma an was die da so machen will wissen wie die reAGIREN

05.08.2010 19:28
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Geicher
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xPSP  RE: Frage zu einer I-Net Seite - AGB's - § Recht

FINGER WEG



Auch von mir!

Hier gibt's weitere Info's:
http://forum.chip.de/schnaeppchen/kaufrausch-profis-de-serioes-1406214.html

05.08.2010 19:31
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TheBearization
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RE: Frage zu einer I-Net Seite - AGB's - § Recht

Wenn ich ehrlich bin kam so eine Masche bei Akte 09 schon einmal. Hat es jemand auch gesehen gehabt mit irgentwelchen Möbeln ?

Danke

05.08.2010 22:03
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