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cortez442
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RE: GVU will benutzer von Kino.to zur Reschenschaft ziehen

Ich bin ganz deiner Meinung, Alex.

Ich meine mich jedoch an ein Urteil des Landgericht Hamburg erinnern zu können, in dem ein Mann wegen "Besitz von pornografischen Material minderjähriger" (auch KiPo genannt) verurteilt wurde. In dem Fall ist der Beklagte wie auch immer auf eine Seite gelangt, die diese anbot.

Das Gericht stellte dann fest, dass und die Temporäre Speicherung im RAM schon einen Besitz darstellt. Wie das Verfahren nun ausgegangen ist, weiß ich leider nicht.

Könnte es, mit leicht verdrehten Rechtsverständnis, nicht auch auf Streams angewendet werden?


Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 15.06.2011 11:31 von cortez442.

15.06.2011 11:30
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Master_Jens
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Beitrag: #17
RE: GVU will benutzer von Kino.to zur Reschenschaft ziehen

Kinderpornos ist was ganz anderes, nicht nur weil die Kinder dazu gezwungen werden, sondern auch noch weitere Faktoren (Minderjährig, Vergewaltigung usw). Finde ich auch richtig so, sowas gehört nicht in die Welt. Und doch passiert es überall jetzt grade... Und wer sowas auch noch im Besitz hat gehört mMn eingesperrt.

Kino.to ist down, die GVU macht sich lächerlich und wir haben unsere Ruhe und gehen auch mal Abends ins Kino. Schöne Heile Welt Smile

15.06.2011 11:35
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Beitrag: #18
xPSP  RE: GVU will benutzer von Kino.to zur Reschenschaft ziehen

Master_Jens :
Kinderpornos ist was ganz anderes, nicht nur weil die Kinder dazu gezwungen werden, sondern auch noch weitere Faktoren (Minderjährig, Vergewaltigung usw). Finde ich auch richtig so, sowas gehört nicht in die Welt. Und doch passiert es überall jetzt grade... Und wer sowas auch noch im Besitz hat gehört mMn eingesperrt.


In dem Fall ist das das Selbe. Es geht darum, ob das Laden in den Arbeitsspeicher schon einen Besitz darstellt Wink


15.06.2011 11:40
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Beitrag: #19
xPSP  RE: GVU will benutzer von Kino.to zur Reschenschaft ziehen

cortez442 :

Master_Jens :
Kinderpornos ist was ganz anderes, nicht nur weil die Kinder dazu gezwungen werden, sondern auch noch weitere Faktoren (Minderjährig, Vergewaltigung usw). Finde ich auch richtig so, sowas gehört nicht in die Welt. Und doch passiert es überall jetzt grade... Und wer sowas auch noch im Besitz hat gehört mMn eingesperrt.


In dem Fall ist das das Selbe. Es geht darum, ob das Laden in den Arbeitsspeicher schon einen Besitz darstellt Wink


Ja klar, in deinem Beispiel handelt es sich vom Prinzip her um den selben Fall, aber schon allein die Tatsache das dieser eine Kinderpornografische Seite besucht und dort rumgeklickt hat sollte Strafbar sein!

Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 15.06.2011 12:05 von Master_Jens.

15.06.2011 12:05
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Beitrag: #20
RE: GVU will benutzer von Kino.to zur Reschenschaft ziehen

In dem Fall von Kinderpornographie regelt das StGB gesondert in § 184b und c.

(4) Wer es unternimmt, sich den Besitz von kinderpornographischen Schriften zu verschaffen, die ein tatsächliches oder wirklichkeitsnahes Geschehen wiedergeben, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Hier kommt es auf das Wort verschaffen an. Verschaffen liegt auch vor, wenn man etwas nur temporär speichert. Im Urheberrecht gibt es aber keine entsprechende Regelung.

Ein Gericht könnte dies u.U. analog anwenden und sich darauf berufen. Halte ich jedoch für unwahrscheinlich. In der Logik zwar richtig, aber als Signal vollkommen falsch, denn ein Kino-Stream-Gucker würde mit einem Pädophilen gleich gestellt werden.




15.06.2011 12:30
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Beitrag: #21
RE: GVU will benutzer von Kino.to zur Reschenschaft ziehen

Fände ich auch nicht richtig!

Es ist doch das gleiche, wie bei Youtube-Downloadern...


Wenn irgendwo klar stehen würde -> Straftat, wäre ich sofort bereit damit aufzuhören. Da es aber eine Grauzone ist, die NOCH nicht strafbar ist, kann man es ja weiterhin nutzen Wink

Soweit ich weiß sind die Streams doch nur temporär zwischengespeichert (außer bei DivX-Streams) oder irre ich mich da?



Sie versuchen eine Nachricht zu kurz nach der vorigen zu schreiben. Bitte warten Sie noch 1 Sekunde. <- FAIL!!! Big Grin
15.06.2011 12:59
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Beitrag: #22
xPSP  RE: GVU will benutzer von Kino.to zur Reschenschaft ziehen

bvb1909 :
Soweit ich weiß sind die Streams doch nur temporär zwischengespeichert (außer bei DivX-Streams) oder irre ich mich da?


Genau das ist ja die Grauzone: Die Daten werden temporär in den (Temp-) Verzeichnis gespeichert und nach dem Abspielen wieder gelöscht.

Dabei ist es egal, ob du nun einen divX, FLV oder sonstwas Stream anschaust. Und wie Alex so schon erklärt hat, brauchst du keine strafrechtlichen Konsequenzen zu fürchten. Wenn überhaupt, dann zivilrechtliche.


15.06.2011 13:04
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Beitrag: #23
RE: GVU will benutzer von Kino.to zur Reschenschaft ziehen

Nochmal für alle: Wenn die GVU etwas sagt,dann ist es eigentlich fast so als wenn es Sony es sage würde. Oder ich.



15.06.2011 13:06
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Beitrag: #24
RE: GVU will benutzer von Kino.to zur Reschenschaft ziehen

Naja ich würd mal sagen wenn jemand öfters als 10 mal auf die Seite geht, dann kann man doch nicht mehr von einem Versehen ausgehen.


West Zeit / Westside

15.06.2011 13:11
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Beitrag: #25
xPSP  RE: GVU will benutzer von Kino.to zur Reschenschaft ziehen

stehn :
Naja ich würd mal sagen wenn jemand öfters als 10 mal auf die Seite geht, dann kann man doch nicht mehr von einem Versehen ausgehen.


Das müssten die erstmal nachweisen. Dann müssen die 10 mal eine IP Zuordnung anfordern über gerichtliche Wege. Dauert ewig und bringt nichts, da in Deutschland IPs nur noch für kurze Zeit gespeichert werden.
Zudem loggen die "grauen" Seiten zumeist eh keine IPs. Und selbst wenn ist das in der Kürze der Zeit dann äußerst schwer zu beschaffen, in der Masse jedenfalls unmöglich. Dann kann man sich vllt. 2 oder 3 von 100.000 rausgreifen, schreckt ja auch keinen ab.




15.06.2011 13:29
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