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philleb
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Beitrag: #1
xPSP  § Recht Unterlassungsklage

Hallo.
In Österreich heißt es Allgemein das man für Urheberrechtsverletzungen(sprich downloads) maximal mit einer Unterlassungsklage zu rechnen hat. Nur welche kosten entstehen bei einer Unterlassungsklage und was wird eigentlich bei Verurteilung einer Unterlassungsklage verhängt(¿Unterlassung?). Vielen Dank für die Information. Bitte nur Antworten wenn ihr Wisst was ihr Antwortet, und nicht kommen das ist ein PSP Forum(Wir sind hier im §Recht-Bereich).
Greets.

13.02.2011 17:27
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Dreiundachzig
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Beitrag: #2
RE: § Recht Unterlassungsklage

Du musst etwas unterschreiben, dass du das nicht nochmal machst. Hälst du dich nicht dran, gehste ins Gefängnis.
Anfallende Kosten: Gerichtskosten, Anwaltskosten.

13.02.2011 18:41
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Godfather
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Beitrag: #3
xPSP  RE: § Recht Unterlassungsklage

Bei einer Unterlassung musst du nur die Anwaltsgebühren (deine+Verletzte) zahlen, + evtl. auffallende Gerichtskosten, also lieber nich vor Gericht!
Du musst eben eine Erklärung unterzeichnen, wo es heißt, das du sowas nich nochma achst, sonst wirste verknackt!

13.02.2011 19:18
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Beitrag: #4
RE: § Recht Unterlassungsklage

Normal erfolgt erstmal eine Unterlassungserklärung und nicht eine Klage.

Mit dieser verpflichtest du dich die Handlung zukünftig zu unterlassen.
Zu Zahlen sind da die Anwaltskosten (einige hundert EUR)

Für den Fall der Zuwiderhandlung führt die Erklärung eine Vertragsstrafe auf, die ab 5.001 EUR beginnt für gewöhnlich. Diese wird fällig, wenn du die Handlung nochmal vornimmst.

Verweigert man die Erklärung, führt es zur Klage. (Dann deutlich teurer, weil Gerichtskosten hinzukommen)




15.02.2011 20:01
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