13.02.2008, 12:51
Da immer wieder Fragen zur Legalität von ISOs und Sicherheitskopien auftauchen, verfasse ich hiermit nun einen Artikel, der alle wichtigen Punkte klärt.
Was ist verboten ?
Hier sei zuerst einmal gesagt, dass eine ISO grundsätzlich nicht verboten ist. In vielen Foren bekommen die Moderatoren schon einen Anfall wenn nur der Begriff fällt. Aus juristischer Sicht bedenklich ist explizit immer nur die damit verbundene Handlung.
Die verbotenen Handlungen kann man in zwei Kategorien aufteilen:
a) Download
Der Download eines urheberrechtlich geschützten Werkes ist nicht strafbar aber zivilrechtlich verfolgbar, solange der Urheber keine Genehmigung dazu erteilt hat. Diese Genehmigung muss ausdrücklich bzw. konkludent erfolgen.
In den meisten Fällen wird diese Genehmigung nicht vorliegen. Dann macht ihr euch bereits beim Herunterladen einer ISO/CSO schadensersatzpflichtig. Allerdings ist es äußerst fraglich, ob ein (meist überzogener) Schadensersatzanspruch vor Gericht durchsetzbar wäre (kein Präsedenzfall vorhanden).
Etwas anderes gilt auch nicht für den Fall, dass ihr das Original besitzt und die ISO lediglich runterladet um das Game vom MemoryStick aus spielen zu können. Diese Handlung ist gleich zu bewerten, auch wenn man diesbezüglich immer mal wieder andere Ansichten vernehmen kann.
Eine Ausnahme stellt die Konstellation des abgelaufenen Urheberrechtes dar. Das Urheberrecht an einem Spiel läuft nach deutschem Recht und strikter Auslegung 70 Jahren nach Erscheinen ab, dies ist jedoch bei keinem Videospiel der Fall zurzeit. Diese Grenze ist zudem strittig, da ein Spiel teils auch als Kunstwerk angesehen wird und dann niedrigere Schranken gelten würden (runter bis zu 25 Jahren).
Weiterhin ist das Urheberrecht aufgehoben zum Zeitpunkt der Auflösung des verantwortlichen Unternehmens. Geht ein Hersteller also Konkurs und niemand anderes erwirbt seine Rechte, so sind sie schwebend ungeschützt. In diesem Zeitraum wäre ein Download legal.
Das Gesetz bezüglich des Runterladen solcher Werke wurde seit dem 01.01.08 verschärft und rückt den Download nun ins illegale Licht. Trotzdem wird es von Rechtsexperten als zahnloses Gesetz betitelt, da es einerseits an der Beweisbarkeit mangelt und andererseits ein tatsächlicher Schaden beim Download bezweifelt wird, da ein digitales Werk beliebig oft vervielfältigt werden kann.
Daneben gibt es zusätzlich einen Passus, der bezahlte Downloads legalisiert, sofern für den Anwender nicht offensichtlich ist, dass der entrichtete Betrag unangemessen ist. Wie man bereits an der Definition merkt, ist diese überarbeitete Fassung immer noch sehr schwammig, was sich etwa Dienste wie Usenext zu Nutze machen.
b) Verbreitung
Generell verboten und strafrechtlich verfolgbar nach § 97 UrhG ist die Verbreitung von urheberrechtlich geschützten Werken. Die Verbreitung kann etwa in Form eines Uploads, einer sonstigen elektronischen Weitergabe (dazu zählen auch veröffentlichte Links) oder in der Bereitstellung von physikalischen Kopien bestehen.
Wie groß dabei der Personenkreis ist, der das Werk rechtswidrig durch die Handlung beziehen kann, ist unerheblich. Auch nur eine weitere Person ist bereits ausreichend. Beachtet zudem, dass man beim Download über zahlreiche p2p Börsen automatisch zum Verteiler wird.
Was ist erlaubt ?
Erlaubt ist die Anfertigung von bis zu 7 Kopien für den Privatgebrauch.
Bei der Anfertigung einer solchen Kopie, was bei einer ISO etwa durch Dumpen von einer UMD der Fall ist, muss beachtet werden, dass kein Kopierschutz umgangen werden darf.
Sony ist der Ansicht, dass die UMD einen Kopierschutz aufweist und druckt diesen Vermerk auch auf die UMD-Scheiben. Rechtlich relevant ist diese Feststellung allerdings nicht, da der Kopierschutz auch im technischen Sinne vorhanden sein muss.
Ein Kopierschutz ist eine technische Schutzvorrichtung, die nicht ohne Weiteres umgangen werden kann.
Eine UMD kann man jedoch sehr simpel auslesen, ohne dafür etwas zu knacken oder eine sonstige besondere Methodik anzuwenden.
Demnach ist eine UMD aus rechtlicher Sicht nicht kopiergeschützt und darf für den Privatgebrauch als ISO gesichert werden.
Zudem kann eine Kopie an Verwandte und nahe stehende Personen weitergegeben werden, wodurch die Raubkopierer-Reform insgesamt ziemlich wirkungslos wird.
Ich hoffe der Bericht hat euch einige Fragen beantwortet und veranlasst euch dazu den Danke-Button zu drücken
Copyright pspking.de
Was ist verboten ?
Hier sei zuerst einmal gesagt, dass eine ISO grundsätzlich nicht verboten ist. In vielen Foren bekommen die Moderatoren schon einen Anfall wenn nur der Begriff fällt. Aus juristischer Sicht bedenklich ist explizit immer nur die damit verbundene Handlung.
Die verbotenen Handlungen kann man in zwei Kategorien aufteilen:
a) Download
Der Download eines urheberrechtlich geschützten Werkes ist nicht strafbar aber zivilrechtlich verfolgbar, solange der Urheber keine Genehmigung dazu erteilt hat. Diese Genehmigung muss ausdrücklich bzw. konkludent erfolgen.
In den meisten Fällen wird diese Genehmigung nicht vorliegen. Dann macht ihr euch bereits beim Herunterladen einer ISO/CSO schadensersatzpflichtig. Allerdings ist es äußerst fraglich, ob ein (meist überzogener) Schadensersatzanspruch vor Gericht durchsetzbar wäre (kein Präsedenzfall vorhanden).
Etwas anderes gilt auch nicht für den Fall, dass ihr das Original besitzt und die ISO lediglich runterladet um das Game vom MemoryStick aus spielen zu können. Diese Handlung ist gleich zu bewerten, auch wenn man diesbezüglich immer mal wieder andere Ansichten vernehmen kann.
Eine Ausnahme stellt die Konstellation des abgelaufenen Urheberrechtes dar. Das Urheberrecht an einem Spiel läuft nach deutschem Recht und strikter Auslegung 70 Jahren nach Erscheinen ab, dies ist jedoch bei keinem Videospiel der Fall zurzeit. Diese Grenze ist zudem strittig, da ein Spiel teils auch als Kunstwerk angesehen wird und dann niedrigere Schranken gelten würden (runter bis zu 25 Jahren).
Weiterhin ist das Urheberrecht aufgehoben zum Zeitpunkt der Auflösung des verantwortlichen Unternehmens. Geht ein Hersteller also Konkurs und niemand anderes erwirbt seine Rechte, so sind sie schwebend ungeschützt. In diesem Zeitraum wäre ein Download legal.
Das Gesetz bezüglich des Runterladen solcher Werke wurde seit dem 01.01.08 verschärft und rückt den Download nun ins illegale Licht. Trotzdem wird es von Rechtsexperten als zahnloses Gesetz betitelt, da es einerseits an der Beweisbarkeit mangelt und andererseits ein tatsächlicher Schaden beim Download bezweifelt wird, da ein digitales Werk beliebig oft vervielfältigt werden kann.
Daneben gibt es zusätzlich einen Passus, der bezahlte Downloads legalisiert, sofern für den Anwender nicht offensichtlich ist, dass der entrichtete Betrag unangemessen ist. Wie man bereits an der Definition merkt, ist diese überarbeitete Fassung immer noch sehr schwammig, was sich etwa Dienste wie Usenext zu Nutze machen.
b) Verbreitung
Generell verboten und strafrechtlich verfolgbar nach § 97 UrhG ist die Verbreitung von urheberrechtlich geschützten Werken. Die Verbreitung kann etwa in Form eines Uploads, einer sonstigen elektronischen Weitergabe (dazu zählen auch veröffentlichte Links) oder in der Bereitstellung von physikalischen Kopien bestehen.
Wie groß dabei der Personenkreis ist, der das Werk rechtswidrig durch die Handlung beziehen kann, ist unerheblich. Auch nur eine weitere Person ist bereits ausreichend. Beachtet zudem, dass man beim Download über zahlreiche p2p Börsen automatisch zum Verteiler wird.
Was ist erlaubt ?
Erlaubt ist die Anfertigung von bis zu 7 Kopien für den Privatgebrauch.
Bei der Anfertigung einer solchen Kopie, was bei einer ISO etwa durch Dumpen von einer UMD der Fall ist, muss beachtet werden, dass kein Kopierschutz umgangen werden darf.
Sony ist der Ansicht, dass die UMD einen Kopierschutz aufweist und druckt diesen Vermerk auch auf die UMD-Scheiben. Rechtlich relevant ist diese Feststellung allerdings nicht, da der Kopierschutz auch im technischen Sinne vorhanden sein muss.
Ein Kopierschutz ist eine technische Schutzvorrichtung, die nicht ohne Weiteres umgangen werden kann.
Eine UMD kann man jedoch sehr simpel auslesen, ohne dafür etwas zu knacken oder eine sonstige besondere Methodik anzuwenden.
Demnach ist eine UMD aus rechtlicher Sicht nicht kopiergeschützt und darf für den Privatgebrauch als ISO gesichert werden.
Zudem kann eine Kopie an Verwandte und nahe stehende Personen weitergegeben werden, wodurch die Raubkopierer-Reform insgesamt ziemlich wirkungslos wird.
Ich hoffe der Bericht hat euch einige Fragen beantwortet und veranlasst euch dazu den Danke-Button zu drücken
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